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11.12.2016, 16:03
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
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11.12.2016, 20:25
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlene
Ich sage Dinge einmal
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12.12.2016, 11:10Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Also mal eine moralisch-juristische Angelegenheit zum Verhalten Deines Mannes:
Er war seinen Kindern seit der Trennung unterhaltspflichtig. Wer einen Job hat - egal wie schlecht bezahlt der in seinen eigenen Augen ist, diesen aufgibt und damit keinen Unterhalt mehr zahlen kann macht sich strafbar, denn er ist verpflichtet, für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten.
Da hatsich der Vater sehr schofel verhalten. Und - er ist nicht nur vperlichtet, seinen Kindern "hinterherzulaufen" also dafür zu kämpfen, dass ein Kontakt bestehen bleibt, er ist auch verpflichtet, seinen Unterhalt zu leisten. Da hat er sich mehr als schofel rausgezogen.
Aus einer Hausmannstätigkeit hat er mindestens einen Taschengeldanspruch - und der ist pfändbar. Und er hat eine Erwerbsobliegenheit, darf also nicht frei entscheiden, ich bleibe Hausmann sondern muss sich um Arbeit bemühen - sonst macht er sich ggf. strafbar. Und Verletzung der Unterhaltsobliegenheit ist zu Recht ein Straftatbestand.
Ich finde es nicht akzeptabel, dass dein Mann sich auf Kosten der Allgemeinheit - die muss nämlich ggf. über die Stuerzahlungen für die Unterhaltsvorshcußleistungen aufkommen - sich einen faulen Lenz gemacht hat- Jahrelang. Und daß er seine Kinder fallengelassen hat wie heiße Kartoffeln ist auch schofel.
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12.12.2016, 11:24
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Schofel finde ich allerdings auch so Rundum- Watschn
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12.12.2016, 11:29Inaktiver User
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12.12.2016, 11:49Inaktiver User
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12.12.2016, 12:27Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
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12.12.2016, 12:49Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Wenn ich richtig gelesen habe, hat der KV doch schon mal Post vom Jugendamt bekommen und eben dort Angaben gemacht. Würde es hier wirklich rein um die Belange der Kinder gehen, müsste man der Mutter genauso vorwerfen, nicht gehandelt zu haben. Das Geld stand ihren Kindern zu, auch wenn sie einen - scheinbar - wohlhabenden neuen Mann an ihrer Seite hatte. Zeigt für mich aber auch das der KV wohl für sie - warum auch immer - "gestorben" war.
Hier wird nur auf den KV geschimpft, beide sind doch nicht unschuldig daran, wie alles gelaufen ist.
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12.12.2016, 12:55Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Ich denke das hängt damit zusammen, das einer von beiden Sozialleistungen beantragt hat. Da wird ...aus eigener Erfahrung kann ich das sagen...generell nach dem KU gefragt, wenn es keinen gibt...dann warum. Und dann wird der KV angeschreiben und muß seine Einkünfte offen legen. Und in meinem Fall auch die Lebensgefährtin des Vaters , da sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnten.
Die übrigens...was ich Jahre später von ihr erfahren habe.....die letzten Jahre die monatlichen 100 DM an mich gezahlt hat.
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12.12.2016, 15:31
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Die Auffassung hier, der Kindsvater hätte seiner ehemaligen Lebensgefährtin (ok, rechtlich seinen Kindern) den Unterhalt hinterhertragen müssen, halte ich für sehr theoretisch. Wer von den Schreibern hier hätte das denn ernsthaft selbst gemacht? Und was genau soll nun schofel daran sein, wenn niemand von ihm Geld möchte (also offenbar alle gut versorgt sind), dass er sich das Leben so einrichtet, wie er es für seine Familie gut hält?
Und Umgang erzwingen ist über 600 km schwer bis unmöglich. Wobei man schon fragen kann, ob er sich wenigstens anfänglich darum bemüht (und dann vielleicht aufgegeben) hat.
Alles, was hier ihm vorgehalten wird, kann und muss mann, wenn man das schon will, seiner ehemaligen Partnerin vorhalten. Keinen Unterhalt einverlangen. Und mit Kindern 600 km vom Vater weg umziehen.
Für die Vergangenheit schuldet er nichts - rechtlich nicht und m.E. auch moralisch nicht.
Für die Zukunft gebietet es aber m.E. schon der Anstand, dass er für seine Kinder nach Kräften finanziell sorgt. Auch wenn das das Leben in seiner jetzigen Familie verändert. Denn seine älteren Kinder sind keine Kinder zweiter Klasse, sondern können nichts dafür, dass die Dinge so gekommen sind, wie sie nun sind. Er kann dies ja auch zum Anlass nehmen, zu seinen Kindern Kontakt aufzunehmen (ggf. mit Unterstützung des Jugendamts).
Noch als Überlegung zur Plausibilisierung: nachdem er seit über 10 Jahren nicht sozialversicherungspflichtig arbeitet, wird er wohl nur geringfügige Rentenanwartschaften haben. Wenn es nötig werden sollte, dann werden seine älteren Kinder genauso zum Unterhalt ihm gegenüber herangezogen werden wie sein kleines Kind.




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