Viele verwechseln auch Sorgerecht mit Umgangsrecht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich kenne durchaus auch Fälle, wo das gemeinsame Sorgerecht zu Problemen führte. Da braucht es dann zum Beispiel die Unterschrift des Vaters für ein Auslandsjahr während der Schule. Und wenn der Vater einfach desinteressiert oder unorganisiert ist und diese Unterschrift nicht bringt, muss der Rechtsweg beschritten werden oder die Reise kann nicht stattfinden. Ich persönlich verstehe sowieso nicht, warum um das gemeinsame Sorgerecht so ein Theater gemacht wird. Im tatsächlichen Alltag sind es gefühlte vielleicht zehn Situationen oder Entscheidungen, wo der Vater meistens mit der Unterschrift mit beteiligt ist. Entscheidend ist der Umgang und wie sich der Vater in das Leben des Kindes einbringt. Im konkreten Fall wurde dies dem Vater komplett verweigert.
Antworten
Ergebnis 151 bis 160 von 176
-
11.12.2016, 08:03
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
-
11.12.2016, 08:12Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
-
11.12.2016, 08:15Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Schlecht oder nicht...mit Verantwortung scheint er es jedenfalls nicht so zu haben.
Kommt aber so rüber.Ich habe auch nie geschrieben das sich irgendjemand vor irgendwelchen Zahlungen drücken will.
Was genau hindert deinen Mann daran, sich eine Stelle zu suchen, bei der er mehr verdient als jetzt?Ich wollte lediglich wissen mit was für eine Summe zu rechnen ist. Wenn wir jetzt plötzlich 700€ zahlen müssen so werden wir das definitiv nicht können.
-
11.12.2016, 10:35
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Tatsächlich ist dieser Mann momentan nicht leistungsfähig. Dafür muss er erstmal einen Job finden. Und bis er den hat, springt das Amt ein.
Es ist ja nicht so, als könnte man passende Jobs im Supermarkt aus dem Regal ziehen.
Da es keine Forderungen gab, hat er es sich in seinem Leben schön bequem eingerichtet. Da jetzt auf Karriere umzuschalten, fällt erst mal schwer. Es kommt auch so unerwartet. Er wird voll auf dem falschen Fuß erwischt.
Und solange er es nicht auf die Kette kriegt, zahlt ein anderer. Entweder das Amt oder seine Frau.
Dumm gelaufen! Wäre die TE weitsichtiger gewesen, wäre sie jetzt nicht betroffen. Einen Mann mit minderjährigen Kindern zu heiraten, ist mutig. Ich tue das nicht. Aus gutem Grund.
-
11.12.2016, 10:35
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Hallo Charly,
wenn ihr eh knapp über die Runden kommt, werdet ihr nicht 700€ oder mehr zahlen müssen. Spannend wird es erst, wenn die Mutter so etwas macht, wie ich, und den Vater anzeigt. Das macht aber kein Amt. Also entspann dich erst einmal ... es gibt auch einen gewissen Pfändungsfreibetrag. Schlicht mal nachrechnen, was ihr als ALG II Bedarfsgemeinschaft bekämt. Soviel ist auf jeden Fall Euer. Und wenn ihr nur etwas darüber liegt, dann wird Euch das auch nicht genommen.
LG
Halleluja
-
11.12.2016, 10:53Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Halleluja,
ich wäre mit solchen Aussagen sehr vorsichtig. Im Normalfall ist es so, dass ein Unterhaltspflichtiger sich um ein Einkommen bemühen muss, von dem er wenigstens den Mindestunterhalt zahlen kann, und der liegt für zwei Kinder nun mal bei um die 700,00 Euro...das wurde hier aber bereits mehrfach geschrieben.
-
11.12.2016, 10:57Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
-
11.12.2016, 11:02
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Ja und dann? Dann wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, das er aber nicht erzielt. Also häufen sich Schulden an. Bei ihm, nicht bei der Ehefrau. Und das Amt zahlt trotzdem.
-
11.12.2016, 11:25
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Hallo Charly,
wenn ihr eh knapp über die Runden kommt, werdet ihr nicht 700€ oder mehr zahlen müssen. Spannend wird es erst, wenn die Mutter so etwas macht, wie ich, und den Vater anzeigt. Das macht aber kein Amt. Also entspann dich erst einmal ... es gibt auch einen gewissen Pfändungsfreibetrag. Schlicht mal nachrechnen, was ihr als ALG II Bedarfsgemeinschaft bekämt. Soviel ist auf jeden Fall Euer. Und wenn ihr nur etwas darüber liegt, dann wird Euch das auch nicht genommen.
LG
Halleluja
-
11.12.2016, 15:43Inaktiver User


Zitieren


