Wenn ich mit einer Frau nicht verheiratet bin, aber zwei Kinder habe, würde ich aber sofort das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Hat er das gemacht?
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10.12.2016, 21:09Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
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10.12.2016, 21:10
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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10.12.2016, 21:17
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Naja warum hat ein Vater nicht automatisch auch das Sorgerecht? Aber das wurde ja anscheinend schon geändert ....
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10.12.2016, 21:21
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10.12.2016, 21:24
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Wikipedia sagt dazu:
Diese Regelung entstammte der herkömmlichen Vorstellung, dass Ehe und Familie sich möglichst decken sollen. Nichteheliche Kinder entstammten nach diesem Leitbild z. B. einer außerehelichen Beziehung oder einer flüchtigen Affäre, wobei von Seiten des Vaters geringes Interesse an dem Kind bestehe, so dass sich die Frage eines Sorgerechts in solchen Fällen nicht stelle.
Quelle
Traditionell geht man davon aus, dass bei geplanter/gewünschter Familiengründung zuvor geheiratet wird. Dass dieses Lebenskonzept in vielen Fällen nicht mehr der Lebenswirklichkeit entspricht, hat man ja inzwischen erkannt und reagiert.
Allerdings denkst du meinem Eindruck nach sehr von den Rechten des Vaters aus. Zunächst mal geht es um die Rechte des Kindes, auf Umgang/Kontakt zu beiden Elternteilen und auf materielle Unterstützung.Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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10.12.2016, 21:26
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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10.12.2016, 21:39
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Für die Kinder ist mein Mann doch ein Fremder ich denke da braucht er jetzt nichts mehr einfordern. Die Kinder sind groß und sagen zu dem Mann der jetzt 15 Jahre mit ihrer Mutter zusammen war Papa (zumindest wenn man den Bildunterschriften bei FB glauben kann). Vielleicht kommen sie ja irgendwann auf ihn zu aber so was sollte man Kindern in dem Alter glaube ich selbst überlassen. Sie würden hier jedenfalls nicht rausgeschmissen werden ....
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10.12.2016, 21:50
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Soweit ich das weiß kann der Vater seit 2013 das geteilte Sorgerecht auf gegen den Willen der Mutter einklagen
Automatisch ist da nix. Geht nur mit einer "Sorgererklärung"
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ke...rn_079201.html
Tut hier auch nix zur Sache. Die Kinder sind eh älter
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10.12.2016, 22:49
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Vor 2013 konnte das gemeinsame Sorgerecht nicht eingeklagt werden - möglich war nur, als Vater das alleinige Sorgerecht zu erstreiten, was dann aber mit Sorgerechtsentzug bei der Mutter verbunden war.
Wenn die Mutter sich nichts zuschulden kommen ließ, war ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter auf keine Weise möglich.
Heute kann die Mutter auch dagegen sein - der Vater kann aber gemeinsames Sorgerecht vor Gericht durchsetzen - die wägen dann das Kindeswohl ab.
Ich finde jetzt nicht so schlimm, was der Vater gemacht hat. Dass er kein Sorgerecht hat, da kann er nichts dafür. Dass er auf 600km Umgang erstreitet - sollte man machen, ich kann aber auch verstehen, wenn er das nicht gemacht hat.
Und wenn er weiß, dass es den Kindern materiell gut geht und kein Unterhalt gefordert wird, muss er den auch nicht hinterhertragen.
Aber jetzt muss er zahlen, klar - und dafür Arbeit suchen, auch klar.
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10.12.2016, 22:51
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
nein, ein Vater hat auch jetzt nicht automatisch das Sorgerecht. Seit 2013 ist es für ihn allerdings viel einfacher, dieses zu bekommen. Vorher reicht es aus, wenn die Mutter das nicht wollte. Das ist jetzt etwas schwieriger geworden. Aber erst einmal haben unverheiratete Mütter das alleinige Sorgerecht. Noch schwieriger ist es, wenn die werdende Mutter noch mit jemandem anderen verheiratet ist, als mit dem Vater ihres Kindes. Dann ist erst einmal automatisch der Vater des Kindes der Ehemann. Der Eintrag des Vaters in der Geburtsurkunde ist nicht gleichbedeutend mit Sorgerecht. Das verwechseln viele.


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