Unterhalt hat Vorrang vor HatzIV.
§ 33 SGB II/ § 60 Abs.2 SGB II / § 1605 BGB
https://www3.arbeitsagentur.de/web/w...22DSTBAI377978
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10.12.2016, 19:54
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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10.12.2016, 19:55
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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10.12.2016, 20:26
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Es ist schon eine blöde Geschichte aber mein Mann ist bestimmt kein schlechter Mann!
Ich habe auch nie geschrieben das sich irgendjemand vor irgendwelchen Zahlungen drücken will. Ich wollte lediglich wissen mit was für eine Summe zu rechnen ist. Wenn wir jetzt plötzlich 700€ zahlen müssen so werden wir das definitiv nicht können.
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10.12.2016, 20:31Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Charly, lasst euch anwaltlich beraten!
Wurde hier schon xfach geschrieben und es stimmt. Rechtsverbindlich kann euch niemand online was raten oder empfehlen.
Grds. besteht seitens des Vaters die Unterhaltspflicht, aber wie das in eurer konkreten Situation aussieht, muss ein Fachmann entscheiden und berechnen.
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10.12.2016, 20:35
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10.12.2016, 20:43Inaktiver User
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Bitte korrigiert mich. Aber ich dachte immer, dass es das gemeinsame Sorgerecht gibt. Zudem handelt es sich um zwei Kinder, also eins nach dem anderen. Da gab es ja noch eine Paarbeziehung.
Aber... das ist alles nicht von Belang.
Die TE will wissen auf welche Summe sie sich vorbereiten muss.
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10.12.2016, 20:54
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Stimmt das mit dem Sorgerecht würde mich auch interessieren wenn bei unserer Tochter irgendwas ist müssen wir immer beide unterschreiben - wie funktioniert das bei einer Trennung ? Da muss man dann ja wahrscheinlich das alleinige Sorgerecht beantragen und dem muss der andere ja wahrscheinlich auch zustimmen...Muss ich meinen Mann nachher mal fragen wie das gelaufen ist...
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10.12.2016, 20:56
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Das gemeinsame Sorgerecht bei Unverheirateten muss aktiv beantragt werden
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10.12.2016, 21:01
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Irgendwie auch eine Ungerechtigkeit warum hat ein Vater nicht die gleichen Rechte wie die Mutter?
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10.12.2016, 21:07
AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen
Oh, ich hatte übersehen, dass du dich auf den Mindestunterhalt beziehst. (Logisch eigentlich, denn wir kennen ja die finanziellen Verhältnisse des Paares nicht.)
Wenn der Mindestunterhalt nicht zu leisten ist, handelt es sich, wie ereS schon sagte, um einen Mangelfall - dann muss der Vater leisten, was er eben kann. Was hier offenbar niemand genau weiß (ich auch nicht), ist, in welchem Maße dein Einkommen mit herangezogen wird, Charly. Da du deinen Mann mitfinanzierst, wird vermutlich ein Teil deines Einkommens als seins angesehen.
Vermutlich. Genau wissen wir das nicht, und das ist hier auch nicht Thema.
Du meinst Charly?
So einfach ist das nicht, siehe den Link zur Erwerbsobliegenheit, den ich in #96 postete.
S.o.; in welcher Form dein Einkommen angerechnet wird, müsstet ihr einen Anwalt fragen.
Das reguläre gemeinsame Sorgerecht für Nichtverheiratete ist erst seit 2013 rechtsgültig; die Kinder, von denen hier die Rede ist, sind älter.Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs




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