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  1. VIP

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    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    aber das jobcenter will unterlagen vom vater und da bin ich mir nicht sicher ob die einfach so das recht haben diese zu erhalten
    oder ob nicht die mutter erst einmal den unterhaltsanspruch gegen den vater geltend machen muß, was sie ja bisher offensichtlich noch nicht einmal getan hat

    was ich uebrigens auch nicht in ordnung finde, den vater nicht einmal hierzu aufzuforden unterhalt zu zahlen, sondern einfach das jobcenter "vorzuschieben"
    Unterhalt hat Vorrang vor HatzIV.

    § 33 SGB II/ § 60 Abs.2 SGB II / § 1605 BGB

    https://www3.arbeitsagentur.de/web/w...22DSTBAI377978
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  2. VIP

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    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    ich wollte lediglich die aussage "er hat gar kein sorgerecht" nicht so stehen lassen, worum es geht naemlich um unterhalt weiß wohl inzwischen jeder der hier liest
    klar haben die kinder ein recht auf umgang, aber die mutter hat sich bisher offenbar auch nicht darum gekuemmert diesen den kindern zu ermoeglichen...
    Ich hab dich nur zitiert um zu ergänzen
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Es ist schon eine blöde Geschichte aber mein Mann ist bestimmt kein schlechter Mann!
    Ich habe auch nie geschrieben das sich irgendjemand vor irgendwelchen Zahlungen drücken will. Ich wollte lediglich wissen mit was für eine Summe zu rechnen ist. Wenn wir jetzt plötzlich 700€ zahlen müssen so werden wir das definitiv nicht können.

  4. Inaktiver User

    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Charly, lasst euch anwaltlich beraten!

    Wurde hier schon xfach geschrieben und es stimmt. Rechtsverbindlich kann euch niemand online was raten oder empfehlen.

    Grds. besteht seitens des Vaters die Unterhaltspflicht, aber wie das in eurer konkreten Situation aussieht, muss ein Fachmann entscheiden und berechnen.

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    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    stop,
    wir wissen nicht ob er das sorgerecht hat, davon wurde hier nichts geschrieben
    alleine die tatsache das die eltern nicht verheiratet waren heißt noch lange nicht das ein vater kein sorgerecht hat, das ist lediglich eine vermutung von dir, muß aber nicht den tatsachen entsprechen
    Väter von unehelichen Kindern haben erst einmal nie das Sorgerecht... und hätte er es kurioserweise doch, gäbe es Kontakt. Denn für Pass, Bank etc. braucht es die Unterschrift beider.

  6. Inaktiver User

    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Bitte korrigiert mich. Aber ich dachte immer, dass es das gemeinsame Sorgerecht gibt. Zudem handelt es sich um zwei Kinder, also eins nach dem anderen. Da gab es ja noch eine Paarbeziehung.

    Aber... das ist alles nicht von Belang.

    Die TE will wissen auf welche Summe sie sich vorbereiten muss.

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    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Stimmt das mit dem Sorgerecht würde mich auch interessieren wenn bei unserer Tochter irgendwas ist müssen wir immer beide unterschreiben - wie funktioniert das bei einer Trennung ? Da muss man dann ja wahrscheinlich das alleinige Sorgerecht beantragen und dem muss der andere ja wahrscheinlich auch zustimmen...Muss ich meinen Mann nachher mal fragen wie das gelaufen ist...

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    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Das gemeinsame Sorgerecht bei Unverheirateten muss aktiv beantragt werden

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    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Irgendwie auch eine Ungerechtigkeit warum hat ein Vater nicht die gleichen Rechte wie die Mutter?

  10. Moderation

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    AW: Muss ich für die unehelichen Kinder meines Mannes Unterhalt zahlen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Unter dem Mindestunterhalt gibt es keine Stufe mehr...deswegen ja Mindestunterhalt.
    Oh, ich hatte übersehen, dass du dich auf den Mindestunterhalt beziehst. (Logisch eigentlich, denn wir kennen ja die finanziellen Verhältnisse des Paares nicht.)

    Wenn der Mindestunterhalt nicht zu leisten ist, handelt es sich, wie ereS schon sagte, um einen Mangelfall - dann muss der Vater leisten, was er eben kann. Was hier offenbar niemand genau weiß (ich auch nicht), ist, in welchem Maße dein Einkommen mit herangezogen wird, Charly. Da du deinen Mann mitfinanzierst, wird vermutlich ein Teil deines Einkommens als seins angesehen.

    Zitat Zitat von Ebayfan Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich hätte er das Umgangsrecht einklagen müssen.
    Vermutlich. Genau wissen wir das nicht, und das ist hier auch nicht Thema.

    Zitat Zitat von Halleluja Beitrag anzeigen
    Aber vielleicht für Cindy
    Du meinst Charly?

    Zitat Zitat von Ebayfan Beitrag anzeigen
    Fass mal einem nackten Mann in die Tasche!^^

    Solange die zwei nicht mindestens auf den Mindestbehalt für sich 3 kommen, fließt da erst mal kein Geld.
    So einfach ist das nicht, siehe den Link zur Erwerbsobliegenheit, den ich in #96 postete.

    Zitat Zitat von Charly72 Beitrag anzeigen
    Ich wollte lediglich wissen mit was für eine Summe zu rechnen ist.
    S.o.; in welcher Form dein Einkommen angerechnet wird, müsstet ihr einen Anwalt fragen.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bitte korrigiert mich. Aber ich dachte immer, dass es das gemeinsame Sorgerecht gibt.
    Das reguläre gemeinsame Sorgerecht für Nichtverheiratete ist erst seit 2013 rechtsgültig; die Kinder, von denen hier die Rede ist, sind älter.
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

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