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Thema: Umgangsrecht

  1. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Guten Morgen,
    also meint ihr es macht nichts aus, wenn ich jetzt im laufenden Verfahren den RA wechsle?
    Mein derzeitiger RA meinte auch noch zu mir, ich soll den Verfahrensbeistand von der Kleinen kontaktieren, und er soll den KV dazu bewegen, dass uns dieser in Ruhe läßt. Finde ich etwas merkwürdig....

  2. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Mittlerweile binich etwas verwirrt....inwieweit ist es denn schon ein laufendes Verfahren?
    Vielleicht hab ich's auch nur vergessen.
    RA wechseln ist immer bischen blöd, aber wenn es nicht anders geht...muß es sein.Ich finde auch die Aussage des Anwalts das DU nicht so viel schreiben sollst, sehr merkwürdig....bei den Honoraren sollte das inbegriffen sein.
    Ich würde auch den Verfahrensbeistand kontaktieren, weil Umgangsrecht ist so komplex und man kann da aus Unwissenheit viel falsch machen....der macht das nicht zum ersten mal und kann dich beraten.

  3. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Es ist ein Antrag wegen aussetzen des Umgangsrechtes und Einspruch wegen dem Antrag vom KV auf Zwangsgeld und oder Zwangshaft gestellt wurden.
    Aber der Verfahrensbeistand kennt uns doch gar nicht, wir haben einen Termin für eine Stunde in einer Schule bekommen, am 13.12.

  4. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Ich dachte, der Beistand wäre schon bei ersterem dabei gewesen?

    Ich würde an deiner Stelle komplett einen neuen Anwalt nehmen...ein dafür spezialisierten...ihm ALLES erzählen, alle Dokumente und Unterlagen mitnehmen....

  5. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Wenn du den RA wechselst, dann schickt der alte RA dir eine Rechnung für seine bisherige Arbeit.
    Ich denke, du wärst bei dem RA vom Sonntag besser aufgehoben.

    Meine Erfahrungen mit RA waren die, dass sie mit Klienten, die nicht viel Einnahmen bringen,
    sehr nachlässig umgehen oder an jungen unerfahrenen Kollegen (die in der Kanzlei arbeiten) weiter geben.

  6. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Ja, ähnlich sehe ich es auch. Wer PKH bekommt, ist meist von vorn herein benachteiligt...
    Allerdings wenn der Anwalt für das Kind arbeitet, muß sie ihn ja nicht bezahlen.

  7. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Allerdings wenn der Anwalt für das Kind arbeitet, muß sie ihn ja nicht bezahlen.
    Doch, muss sie solange das Kind nicht volljährig ist.

  8. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Ich hab den Anwalt für das Kind nicht bezahlen müssen...

  9. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Es ist ein Antrag wegen aussetzen des Umgangsrechtes und Einspruch wegen dem Antrag vom KV auf Zwangsgeld und oder Zwangshaft gestellt wurden.
    Aber der Verfahrensbeistand kennt uns doch gar nicht, wir haben einen Termin für eine Stunde in einer Schule bekommen, am 13.12.
    Liebe Gretel,
    irgendwie ist das schon etwas verwirrend für mich.
    Den Antrag auf Aussetzung Umgang hat wer gestellt? Ich meine gelesen zu haben, der KV, aber das passt jetzt nicht mit dem Antrag Zwangsgeld?

    Ob eine EA der richtige Weg ist, ist sichlich gut abzuwägen. An sich kann auch ein Gericht von sich aus hier tätig werden, sofern es über alles informiert ist. Ob ein Richter erkrankt ist, etc spielt für das eigene Vorgehen keine Rolle.

    Und der HInweis auf zuviel Schreibe mag jetzt komisch klingen. Aber manche Richter wollen das tatsächlich nicht lesen. Ob es trotzdem notwendig ist, zu schreiben, ist auch hier mit dem RA abzusprechen, denn dieser kennt sicherlich die Eigenart der Richter am zuständigen Gericht ganz genau.
    Leider sinkt - zumindest ist das meine Beobachtung in meinem Bundesland- die Qualität der richterlichen Arbeit und der Arbeit der Gericht rapide. Da ändern auch einige (noch) gut arbeitende Richter nichts.

    Wenn Du den Anwalt wechselst, fallen Gebühren teilweise doppelt an. Hast Du VKH, musst Du diese Gebühre aus der eignen Tasche zahlen.

    Ob der Anwalt der Kindergärtnerin der richtige bzw besser ist, kannst nur Du beurteilen.

  10. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Zusammenfassend:
    Ich habe das Aussetzen des Umganges beantragt.
    Er läßt uns nicht in Ruhe und pocht auf sein Recht, der in einem richterlichen Beschluß festgehalten wurde.
    In der Zwischenzeit hat er(KV) einen Antrag auf Zwangsgeld bzw. Zwangshaft gestellt, gegen welchen wir wiederum Einspruch erhoben haben.
    Die Kleine weigert sich weiterhin standhaft zu ihm zu gehen bzw. Zeit mit ihm zu verbringen. Momentan befinden wir uns bei der Caritas einmal wöchentlich, die Psychologin dort meinte ich solle das alleinige SR beantragen, und den Umgang derzeit aussetzen. Im Kindergarten haben die Erzieherinnen auch bereits von der Kleinen so einiges mitbekommen.
    Mein derzeitiger RA hat von mir bereits 400€ bekommen. Obwohl ich PKH beantragt habe.
    Der andere Anwalt vom Sonntag meinte bereits das wäre nicht rechtens gewesen.
    Ich bin verunsichert. Ich will keine Fehler begehen.

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