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Thema: Umgangsrecht

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    AW: Umgangsrecht

    wie soll es denn nach den 2 begleiteten umgangsterminen weitergehen ?
    wurde das auch vom gericht festgelegt ?
    und wer bezahlt den begleiteten umgang ?

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    wie soll es denn nach den 2 begleiteten umgangsterminen weitergehen ?
    wurde das auch vom gericht festgelegt ?
    und wer bezahlt den begleiteten umgang ?
    Nach den zwei begleiteten Umgängen möchten sich JA und VB zusammensetzen und darüber reden.
    Anschließend folgt eine weitere Gerichtsverhandlung.
    Ich habe auch mehrfach darauf hingewiesen, dass der KV eine fristlose Kündigung der Wohnung erhalten hat. Und habe auch vom derzeitigen Vermieter ein Schreiben bekommen, aber auch hier hat der KV gelogen und es hat niemanden interessiert.
    Wer wird die Umgänge schon bezahlen? Ich natürlich, da ich eine Arbeit habe und der KV seit 4 Jahren Krankengeld bezieht.

  3. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Und habe auch vom derzeitigen Vermieter ein Schreiben bekommen, aber auch hier hat der KV gelogen und es hat niemanden interessiert.
    Der Vermieter Deines Ex schreibt Dir?

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Vermieter Deines Ex schreibt Dir?
    Ja, er ist der Freund einer Bekanntin.

  5. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Ja, er ist der Freund einer Bekanntin.

    und aueßerst serioes und schweigsam

  6. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Nach den zwei begleiteten Umgängen möchten sich JA und VB zusammensetzen und darüber reden.
    Anschließend folgt eine weitere Gerichtsverhandlung.
    Ich habe auch mehrfach darauf hingewiesen, dass der KV eine fristlose Kündigung der Wohnung erhalten hat. Und habe auch vom derzeitigen Vermieter ein Schreiben bekommen, aber auch hier hat der KV gelogen und es hat niemanden interessiert.
    Wer wird die Umgänge schon bezahlen? Ich natürlich, da ich eine Arbeit habe und der KV seit 4 Jahren Krankengeld bezieht.
    warum sollte das gericht sich fuer die wohnung auch interessieren ?
    die kuendigung der wohnung hat doch mit dem umgang nichts zu tun
    der vater kann auch andere dinge machen und muß sich zum umgang nicht in seiner wohnung aufhalten
    nach deiner auffassung haette somit ein obdachloser vater kein recht mehr auf umgang, oder was soll diese mitteilung der kuendigung an das gericht ?

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    AW: Umgangsrecht

    Ich wollte lediglich auf seine Lebensumstände aufmerksam machen. Wo soll er mit der Kleinen schlafen? Im Wald?
    Er zahlt keine Miete, schlägt die Wohnung des Eigentümers kurz und klein !

  8. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Ich wollte lediglich auf seine Lebensumstände aufmerksam machen. Wo soll er mit der Kleinen schlafen? Im Wald?
    Er zahlt keine Miete, schlägt die Wohnung des Eigentümers kurz und klein !

    trotzdem ist es nicht relevant fuer den umgang, deshalb interessiert es das gericht auch nicht
    es geht dich im uebrigen auch nichts an was er in der umgangszeit mit dem kind macht und auch nicht wo er uebernachtet

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    trotzdem ist es nicht relevant fuer den umgang, deshalb interessiert es das gericht auch nicht
    es geht dich im uebrigen auch nichts an was er in der umgangszeit mit dem kind macht und auch nicht wo er uebernachtet
    Es ist also egal ob und wo ein gewalttätiger Vater, welcher keinen festen Wohnsitz hat, den Umgang verbringt. Zumal das Kind nicht gerne zum KV geht?

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    AW: Umgangsrecht

    Jetzt behauptest du schon, er habe keinen festen Wohnsitz, obwohl du bisher lediglich gesagt hast, ihm sei die Wohnung gekündigt worden. Glaubst du nicht, dass das ein Unterschied ist?

    Du suchst ständig unnötigerweise unter irgendeinem Vorwand den Kontakt zu diesem Mann, hast hinter seinem Rücken Kontakt mit seinem Vermieter, das Kind plappert beim Verfahrensbeistand das nach, was du ihm vorgesprochen hast, jetzt verbreitest du mit dem angeblich nicht vorhandenen festen Wohnsitz offensichtliche Unwahrheiten - und da wunderst du dich, dass die Richterin dir nicht unbesehen alles glaubt? Wenn du etwas sachlicher wärest und vor allem nicht versuchen würdest, den Vater unbedingt schlecht zu machen, tätest du dir selbst einen Gefallen.

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