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Thema: Umgangsrecht

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Also auch auf den Fall hin, dass ich jetzt hier gesteinigt werde, aber was genau hat der KV eurem Kind denn an den Vater-Wochenenden angetan? Vielleicht habe ich was überlesen?
    Ich hatte jetzt nur gelesen, dass er sie an Arm und Bein durch Deine Wohnung getragen/gezerrt hat worauf hin deine Mutter ihn rausgeworfen hatte. Aber was genau ist denn passiert, als sie mit ihm alleine war? Gab es blaue Flecken, die Gewalt an ihr belegen würde?
    Was den VB angeht, muss der nicht auch ein Protokoll von den Gesprächen anfertigen/Tonbandaufnahme? Ansonsten kann der ja viel erzählen wenn er mit dem Kind alleine war.....
    Er wollte die Kleine abholen zum Kindeswe, die Kleine sagte ihm das sie nicht mit will. Er wurde lauter und schrie sie an, daraufhin rannte sie zu ihrer Schwester und setzte sich auf den Schoss. Er riß sie von der Schwester los, schmiss sie auf die Couch und zog sie dann mit lautem Geschrei durch die Wohnung.
    Er war da nicht alleine mit ihr, sondern es passierte in unserer Wohnung.

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich drück dir die Daumen...auch wenns schwer fällt, versuche Ruhe zu bewahren.
    Vielen , vielen Dank.

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Meinem neuen Anwalt habe ich heute eine Mail zukommen lassen, habe ja auch gestern Abend erst die tollen Neuigkeiten erfahren.
    Was hatte dir denn der Anwalt VOR dem Termin mit dem VB geraten?
    Hat der Anwalt dir grundsätzlich etwas geraten im Umgang mit dem KV?
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
    ----------------------------------------------------
    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Signora Beitrag anzeigen
    Was hatte dir denn der Anwalt VOR dem Termin mit dem VB geraten?
    Hat der Anwalt dir grundsätzlich etwas geraten im Umgang mit dem KV?
    Der Anwalt meinte, ich solle den VB bitten, dass dieser mit dem KV über die Therapie bei der Kinderpsychiaterin spricht, und auch mit ihm spricht bezüglich der weiteren Umgangstermine.
    Der VB wie gesagt, hält nichts von der Therapie bei der Kinderpsychiaterin und findet auch, das der KV weiterhin Umgang mit der Kleinen haben sollte.

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    AW: Umgangsrecht

    Und hast du das schon deinem Anwalt mitgeteilt?
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Signora Beitrag anzeigen
    Und hast du das schon deinem Anwalt mitgeteilt?
    Gestern haben wir miteinander telefoniert, und er meinte nur, was der VB von sich gibt, wäre Mist.

    Heute wie gesagt, habe ich die Email rausgeschickt, aber noch keine Rückantwort erhalten.

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Gestern haben wir miteinander telefoniert, und er meinte nur, was der VB von sich gibt, wäre Mist.

    Heute wie gesagt, habe ich die Email rausgeschickt, aber noch keine Rückantwort erhalten.
    Immer mit der Ruhe. Der Anwalt soll und muss sich überlegen, wie damit jetzt umgegangen werden sollte. Der hat öfter mal mit Leuten/Institutionen zu tun, die natürlich anders handeln, als er das für (nicht nur juristisch) richtig hält. Es ist sein Job, sich daraufhin eine (neue) Strategie zu überlegen.

    Lehne dich mental ein bisschen zurück und verlasse dich darauf, dass dein Anwalt dir einen Rat gibt. Wenn der VB mit dir telefonieren will und du hast noch keine Rückmeldung vom Anwalt, dann gehst du eben nicht ans Telefon.

    Das soll es geben, dass man grad mal keine Zeit zum Telefonieren hat. Es übt (gerade bei dir) ganz ungemein, nicht immer sofort zur Verfügung zu stehen und zu springen, wenn andere das von dir wollen.
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

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    AW: Umgangsrecht

    Es ist unglaublich, wie sich die Behörden hier auf die Seite eines gewaltätigen Mannes stellen. ICH hätte wohl schon die Geduld verloren, ich hätte den JA-Mitarbeitern schon mitgeteilt, dass sie die Verantwortung übernehmen müssen, wenn was passiert - wäre ja nicht das erste Mal. Und ich hätte Öffentlichkeit hergestellt - Leserbrief in der Zeitung, offener Brief an den Bürgermeister oder Landrat (je nachdem, wer zuständig ist)... JEDER würde wissen, dass da grad ein VB und das JA ein kleines Kind zum gewalttätigen Vater zwingen will. Kann man sich zwecks Inhalt und Wortwahl vorher anwaltlich beraten lassen.

    Tja, und wenn ich einen neuen Partner hätte, würde der dem KV wohl auch mal ganz kräftig die Meinung sagen. (Ich hätte dann ganz schnell einen, groß und kräftig mit 2 oder 3 Brüdern)

    Wohnung gekündigt, habe ich grad gelesen... wo soll denn dann der Umgang stattfinden? Hat der KV eigentlich einen Job?
    Geändert von marylin (15.12.2016 um 17:01 Uhr)
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von marylin Beitrag anzeigen
    Es ist unglaublich, wie sich die Behörden hier auf die Seite eines gewaltätigen Mannes stellen. ICH hätte wohl schon die Geduld verloren, ich hätte den JA-Mitarbeitern schon mitgeteilt, dass sie die Verantwortung übernehmen müssen, wenn was passiert - wäre ja nicht das erste Mal. Und ich hätte Öffentlichkeit hergestellt - Leserbrief in der Zeitung, offener Brief an den Bürgermeister oder Landrat (je nachdem, wer zuständig ist)... JEDER würde wissen, dass da grad ein VB und das JA ein kleines Kind zum gewalttätigen Vater zwingen will. Kann man sich zwecks Inhalt und Wortwahl vorher anwaltlich beraten lassen.

    Tja, und wenn ich einen neuen Partner hätte, würde der dem KV wohl auch mal ganz kräftig die Meinung sagen. (Ich hätte dann ganz schnell einen, groß und kräftig mit 2 oder 3 Brüdern)

    Wohnung gekündigt, habe ich grad gelesen... wo soll denn dann der Umgang stattfinden? Hat der KV eigentlich einen Job?
    Der KV macht das bezüglich eines Jobes immer folgendermaßen, bsw. hat er in einem Getränkehandel gearbeitet, hat dann nach cirka 3 bis 4 Wochen die Kündigung bekommen( wegen Diebstahl, Beleidigung der Kundschaft ging vor Gericht) um dann zu behaupten ihm wären bsw. Getränkekisten auf den Fuß gefallen um anschließend Krankengeld zu kassieren. Und das macht er seit Jahren. Derzeit ist er wieder im Krankenstand. Unterhalt hat er auch noch nie gezahlt.
    Vorhin hat er mich wieder angegiftet...und ich habe nicht zurückgeantwortet :-)

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    AW: Umgangsrecht

    Richtig so, nicht antworten, den Anwalt machen lassen. Lass dir keine Angst machen, nich vom KV und nicht von den Ämtern. Wenn gar nichts mehr geht und die dich zwingen wollen, dein Kind dem KV zu überlassen und der Anwalt nicht helfen kann, bleibt immer noch die Öffentlichkeit.
    Weiß das JA eigentlich, dass der KV diverse Anzeigen vorliegen hat, dass er klaut? Der ist ja regelrecht kriminell - und da soll ein Kind hin? Seltsame MA bei eurem JA...
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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