Klar braucht sie jemanden der sich wirklich damit auskennt. ABer ich weiß selbst, das ist nicht einfach...und das wie du so schön sagst..."kaputtspielen" ist ganz oft Absicht der Behörden. Weil man irgendwann nervlich so fertig ist, das man nachgibt und so ziemlich alles unterschreibt.
Ich hatte das ja schon mal geschrieben..unsere wollte über Monate nicht zu ihrem Vater,,,aus anderen Gründen zwar (kein Bock). Ich habe gleich gesagt, ich werde sie nicht zwingen...egal wer mir da was schreibt. Wenn der TE ihr Kind Angst hat alleine bei ihrem Vater, würde ich es unter keinen Umständen dort hin geben.
JÄ sind nicht immer auf der Seite der Mütter....oftmals ist es einfach so, das sie so wenig Arbeit wie möglich haben mit einem Fall!
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Thema: Umgangsrecht
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15.12.2016, 08:26Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
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15.12.2016, 08:47
AW: Umgangsrecht
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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15.12.2016, 08:53
AW: Umgangsrecht
Ja, die Jugendämter, wie auch der Verfahrensbeistand müssen auf das Wohl und den Wunsch des Kindes schauen.
Das fühlt sich dann manchmal an, als seien sie gegen die Mutter/Vater. Bzw. kommt es oft vor, dass KM wie auch KV dies so benennen, dass das JA auf Seite des anderen steht.
Diese ganze Situation ist sehr schwer auszuhalten und nach den Vorfällen ist schon verständlich, dass man sein Kind nicht alleine mit dem Vater lassen will. Dennoch hat das Kind das Recht seinen Vater zu sehen und diesen Wunsch hat es beim Verfahrensbeistand geäußert.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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15.12.2016, 09:00Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Ja das Wohl des Kindes...ich denke, das kann man nur nachvollziehen, wenn man es erlebt hat. Ich habe früher auch immer gedacht, klar, selbst schuld...leider ist es nicht so.
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15.12.2016, 09:06
AW: Umgangsrecht
Der VB hat die Kleine ja befragt, als ich nicht dabei war. Und sie antwortete sie mag ihn nur sehen mit der Mama zusammen, und das sie Angst vor ihm habe.
Ich habe das Gefühl, es ist wirklich scheiß egal was er ihr angetan hat, einzig und allein zählt, dass er sie sehen möchte und es sein Recht ist. Der VB meinte auch zu mir, ich solle dann die Kleine zwingen, der Kinderarzt wiederum sagt, alles muß ohne Zwang sein.
Desweitern morgen will mich der VB anrufen, nicht der KV, sorry. Ich verstehe nicht warum er zum KV in die Wohnung ist und beide über das event. nächtigen der Kleine philosphiert haben....zumal der KV die fristlose Kündigung für die Wohnung erhalten hat....
Es kommt mir mehr als spanisch vor.
Ich wollte immer das die Kleine weiß, von wem sie stammt und habe es auch deshalb gefördert, aber jetzt sieht die Angelegenheit anders aus...ich möchte nicht mehr, dass er die Kleine alleine hat. Seine Pflicht ist es nämlich auch die Kleine gut zubehandeln.
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15.12.2016, 09:24Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Ich kenne einen Fall aus unserer Nähe, da bekam der KV vom JA Besuchsrecht, obwohl der Verdacht aus Kindesmißbrauch vorlag....ohne Begleitung wohlgemerkt.
Liebe Gretel,
ich finde auch da klingt einiges mehr als spanisch...ich hoffe, dein Anwalt kann das klären.
Und bitte, keine persönlichen Kontakt zum KV.
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15.12.2016, 10:30
AW: Umgangsrecht
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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15.12.2016, 10:53
AW: Umgangsrecht
Meinem neuen Anwalt habe ich heute eine Mail zukommen lassen, habe ja auch gestern Abend erst die tollen Neuigkeiten erfahren.
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15.12.2016, 10:56Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Ich drück dir die Daumen...auch wenns schwer fällt, versuche Ruhe zu bewahren.
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15.12.2016, 11:24Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Also auch auf den Fall hin, dass ich jetzt hier gesteinigt werde, aber was genau hat der KV eurem Kind denn an den Vater-Wochenenden angetan? Vielleicht habe ich was überlesen?
Ich hatte jetzt nur gelesen, dass er sie an Arm und Bein durch Deine Wohnung getragen/gezerrt hat worauf hin deine Mutter ihn rausgeworfen hatte. Aber was genau ist denn passiert, als sie mit ihm alleine war? Gab es blaue Flecken, die Gewalt an ihr belegen würde?
Was den VB angeht, muss der nicht auch ein Protokoll von den Gesprächen anfertigen/Tonbandaufnahme? Ansonsten kann der ja viel erzählen wenn er mit dem Kind alleine war.....


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