Vielen DANK ,für die konstruktive Kritik.
Ich vertraue ihm nicht und habe Angst, dass er ihr wieder was an tut. Deswegen keinen Umgang ohne Begleitung.
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Thema: Umgangsrecht
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14.12.2016, 23:24
AW: Umgangsrecht
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15.12.2016, 06:16
AW: Umgangsrecht
Nochmals:
Du darfst diese Begleitung nicht übernehmen.
Wenn du ihm das Kind nicht geben willst, dann tu das nicht.
Wenn du einen begleiteten Umgang haben willst, dann fordere diese Form übers Familiengericht an.
Aber halte dich aus den Vater-Wochenenden heraus. Sonst machst du dich angreifbar.
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15.12.2016, 06:21
AW: Umgangsrecht
Okay verstanden. Habe ihm alle WE die seinen sind, abgesagt.
Eine Frage noch, warum fährt der VB zum KV in die Wohnung um diese sich anzusehen und dann festzustellen, es würde nur noch ein Kinderbett fehlen, dann dürfe die Kleine bei ihm schlafen.
Darum ging es doch gar nicht. Das steht außer Frage dass die Kleine bei ihm schläft.
Hab ich verpaßt?
Der KV will mich morgen telefonisch kontaktieren. Ich kann ihm doch sagen, dass ich seinen Verhalten mehr als komisch finde.!?
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15.12.2016, 06:44
AW: Umgangsrecht
Sprich nicht mit dem KV! Meide jeden persönlichen Kontakt. Nur noch schriftlich über Anwalt.
Schildere schriftlich dem Gericht, dass du den VB als parteiisch empfindest, weil er dich mit Kind in ein Büro (?) bestellt hat, während er beim KV zuhause war. Das ist ungewöhnlich.
Antrag auf begleiteten Umgang beim Gericht gestellt? Das kannst du persönlich machen.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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15.12.2016, 07:08
AW: Umgangsrecht
Nein, du sprichst nicht mehr mit ihm. Lass das. Es bringt dir nur Nachteile.
Wie xanidae geraten hat, kommunizierst du mit dem KV ausschließlich über den Anwalt.
Erspare dir jeglichen Kommentar zum Verhalten deines KV. Das steht dir nicht zu. Außerdem bringst du dich erneut in Schwierigkeiten. Denn das Telefonat könnte von ihm aufgezeichnet werden oder ein Dritter hört mit.
Wieso hast du alle Wochenenden des KV abgesagt? Das kannst du nicht und darfst du nicht. Du bereitest dir schon wieder unnötige Probleme.
Große Göttin, es ist auch sein Kind. Er hat ein Recht, sein Kind zu sehen.
Dass er sein Kind gut behandeln muss, ist auch klar.
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15.12.2016, 07:41Inaktiver User
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15.12.2016, 07:48Inaktiver User
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15.12.2016, 08:15
AW: Umgangsrecht
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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15.12.2016, 08:18
AW: Umgangsrecht
Liebe Gretel,
Was sagt denn dein neuer Anwalt zu dem gesamten Vorgang? Der muss doch von dir darüber informiert sein.
Was rät er dir denn im Zusammenhang mit dem VB? Und was rät er dir zum Umgang mit dem KV?Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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15.12.2016, 08:19Inaktiver User
AW: Umgangsrecht
Rein menschlich kann ich das auch verstehen, aber das hilft nicht weiter.
Die TE wird gerade zwischen den diversen Instanzen kaputtgespielt. Sie braucht einen vernünftigen Berater/Begleiter, der weiß, wo man welche Knöpfe drücken muss. Ich kenne mich nicht aus, wer könnte das sein? Der Anwalt?


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