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Thema: Umgangsrecht

  1. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Anwalt gestern gewechselt.
    Heute mit der JA- Mitarbeiterin telefoniert, Aussage der Ja-Mitarbeiterin sie habe es wohl wollend vermerkt, dass ich versuche Konflikte zu vermeiden. Und sie würde es toll finden, wenn der KV den ersten Weihnachtsfeiertag mit uns verbringen kann( gerichtlich festgelegt)!!!!
    Sorry Gretel, Du verhältst Dich wie eine Flipperkugel, die mal hierhin, mal dorthin geschossen wird und keinen eigenen Weg geht.

    Möglicherweise hat die Dame vom Jugendamt einfach keine Lust, sich mit Deinem Fall auseinander zu setzen?
    Vielleicht wurden ihr die Zusammenhänge nicht deutlich vermittelt?
    Vielleicht will sie einen schnell abgeschlossenen Fall?
    Vielleicht hat sie 200 Akten auf dem Tisch und hakt eine nach der anderen nach Schema F ab?
    Vielleicht ist sie harmoniebedürftig und scheut eine eventuelle Auseinandersetzung mit Deinem Ex-Mann?

    Egal, was es ist: Hast Du ihr nach dieser Aussage mal deutlich gemacht, was eigentlich Sache ist???
    Kennt sie die Vorgeschichte?
    Frag sie doch mal, ob sie die Verantwortung dafür übernehmen wird, wenn Dein Ex Dir oder dem Kind Gewalt antut.

    Und wie um Himmels Willen kommst Du darauf, dass irgendein Gericht festlegen würde, dass er mit EUCH einen Feiertag verbringen darf??

  2. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Hallo,
    ich melde mich nochmal zu Wort.
    Nachdem mir ja auf Seite 1 erstmal vorgeworfen würde, ich hätte keine Ahnung, sieht es jetzt, 10 Seiten später vielleicht etwas anders aus. Die ganze Maschinerie ist bekannt vor und ich kann Dich nur davor warnen,
    vom Jugendamt irgendwas intelligentes zu erwarten. Laß das JA außen vor und sorge selber für Dich und Dein Kind, von dort kommt keine Hilfe. Den Anwalt zu wechseln, war sicher eine gute Idee, vielleicht hat diesermehr Erfahrung auf dem Gebiet. Erwarte da aber nicht zuviel, Du stehst immer noch den Familienrichtern, Gutachtern und "Fachleuten" des Jugendamtes gegenüber. Die fahren voll darauf ab, wenn ein Vater sein Kind sehen will. Da werden Probleme gerne galant übersehen. Du bist dann bloß noch die Mutter, die dem Vater das Kind wegnehmen will.

    Letztendlich hat das JA aber überhaupt keine Kompetenzen, irgendwas zu erzwingen, sie können nur mit Dir reden und etwas toll finden oder schlecht finden. Bewirken oder bestimmen können sie aber gar nichts. Insofern ist das JA nur ein Papiertiger, vor dem Du nichts zu befürchten hast. Laß Dir also nicht irgendwelchen Blödsinn einreden.

    Bleib also auf jeden Fall stark und weigere Dich, das Kind auszuhändigen, egal wieviel Druck von den verschiedenen Seiten kommt. Den Rest muss Dein Anwalt regeln.

    Viel Glück!

  3. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Rheinländer,
    aufgrund zwar leicht anders gelagerter Erfahrungen bei Gericht - jedoch unterm Strich eine ähnliche Quintessenz - stimme ich dir teilweise zu.

    Ja, das Jugendamt hat die Kompetenzen nicht - jedoch eine Stimme bei Gericht. enau deshalb würde ich die dortige Instanz nicht unterschätzen.

    Tatsache ist eben auch, dass Gerichte Urteile fällen, Entscheidungen treffen - aufgrund von Bildern, die sich denen bieten - und die unterschiedlich interpretiert werden können.

    Deshalb ist es so wichtig, einen fachspezifischen Anwalt zu haben, der die Kniffe und Sprache des Gerichts versteht und spricht. Denn das, was uns recht erscheint ist vor Gericht noch lange nicht Recht. Hört man so oft, aber wenn man einmal erfahren hat, was das wirklich bedeuten kann, fängt man an, die Dinge anders zu sehen.

    Ich würde meine Kommunikation nur noch über den Anwalt laufen lassen. Auch mit dem Jugendamt. Besteht ein zwingender Grund, sich direkt und ständig mit dem Jugendamt auseinanderzusetzen? Der Anwalt ist nicht nur dafür da, kluge Schreiben aufzusetzen und dich vor Gericht zu vertreten - sondern eine Handlungsstrategie für den ganzen komplexen Fall mit dir zu entwickeln. Deshalb muss dort auch ALLES auf den Tisch. Nur dann versetzt du ihn in die Lage, dich gut zu beraten und zu vertreten.
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
    ----------------------------------------------------
    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

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    AW: Umgangsrecht

    morgen haben wir den Termin mit dem Verfahrensbeistand von meiner Kleinen. Die Kleine muss mit. Bin mal gespannt was die mit der Kleinen anstellen.

  5. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    morgen haben wir den Termin mit dem Verfahrensbeistand von meiner Kleinen. Die Kleine muss mit. Bin mal gespannt was die mit der Kleinen anstellen.
    Auf keinen Fall das Kind alleine mit denen reden lassen.....sei immer dabei.

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    AW: Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Auf keinen Fall das Kind alleine mit denen reden lassen.....sei immer dabei.
    Gibt es noch irgendetwas auf was ich achten geben sollte?
    Darf ich dem Verfahrensbeistand, natürlich ohne Anwesenheit der Kleinen, erzählen was in letzter Zeit passiert ist?
    Was wird er mit der Kleinen machen? Spiele spielen, Fragen stellen etc....?

  7. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht

    Du darfst dem Verfahrensbeistand natürlich erzählen, was passiert ist, es ist aber nicht seine Aufgabe, mit diesen Informationen irgendwas zu machen oder sich eine Meinung über den Fall zu bilden.
    Er ist ausschliesslich dazu da, die Wünsche des Kindes herauszufinden und diese zu vertreten. Egal, was richtig, sinnvoll oder notwendig ist. Für die inhaltliche Bewertung ist er nicht zuständig.
    Er wird sicherlich mit dem Kind irgendwie spielen und dabei versuchen, herauszufinden, was das Kind möchte.
    Da Du ja geschrieben hast, daß das Kind Angst vor dem Vater hat, wird der Beistand sicherlich formulieren, daß das Kind nicht zum Vater will. Damit hat es sich aber auch schon.

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    AW: Umgangsrecht

    Hallo Gretel, bei uns hat die Verfahrensbeiständin mit den Kindern einzeln gesprochen und danach mit mir auch. Ich weiß nicht, ob man verhindern kann, dass sie mit den Kindern einzeln sprechen, da der Verfahrensbeistand ja der Anwalt der Kinder sein soll, unabhängig von den Eltern. Ich hoffe, du erwischt eine/n gute/n!

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    AW: Umgangsrecht

    Grundsätzlich wäre ich jetzt nicht zu misstrauisch ggf dem Verfahrensbeistand. Der soll ja für deine Tochter sprechen. Unabhängig von Vater und Mutter. Und da kann es schon wichtig sein, dass so ein Mensch auch mit dem Kind allein spricht.
    Was soll denn da passieren, dass Mama dabei sein MUSS?
    Ehrlich gesagt, wäre ich vorsichtig damit, darauf zu bestehen, das Kind auf gar keinen Fall allein zu lassen. Das kann nämlich ganz anders interpretiert werden.
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

  10. VIP

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    AW: Umgangsrecht

    Ja, der Verfahrensbeistand "muss" mit dem Kind alleine sprechen, wenn das Kind das zulässt. Meist in der Heimatwohnung im Kinderzimmer und offener Tür. Oft beginnt der Einstieg mit einem Spiel oder mit Malen - je nach dem, wie alt das Kind ist.
    Viele Verfahrensbeistände haben auch lange Jahre Erfahrung und die erkennen schon, ob ein Kind manipuliert ist oder nicht. Auch Richter können das erkennen.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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