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    AW: Mein Ex beschimpft mich :(

    Zitat Zitat von Mamiskids Beitrag anzeigen
    Naja, diese Infos bekam ich sowohl vom Jugendamt als auch vom Jobcenter. Aufgrund der Geburt des Kleinen habe ich meinen Job ja verloren und der Papa vom Kleinen verdient sehr gut. Ich lasse mich nicht von ihm finanzieren, aber es geht doch um die Grundbedürfnisse wie Miete etc., das kann ich alleine nicht tragen. Das Jobcenter selbst hat ihn angeschrieben, dass er mir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist, nicht ich habe das gemacht.
    Es ist so traurig sowas zu lesen. Wirklich. Aber es ist Realität. Wie alt bist Du wenn ich fragen darf?

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    AW: Mein Ex beschimpft mich :(

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das klingt, als wärst du darauf stolz.

    Es ist aber im Gegenteil nicht gerade klug von dir: der Vater ist zum Unterhalt für die Mutter verpflichtet bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Diese Regelung hat ihren Sinn.

    Sie gibt der Mutter Rückendeckung, das Kleinkind angemessen zu versorgen. Mütter, die ohne Grund (Stolz ist keiner!) auf Unterhalt verzichten und dadurch finanziellen oder zeitlichen Druck in Kauf nehmen, setzen ihr Kind unnötigem Stress aus.

    Schade ist es natürlich, wenn der Vater zu wenig verdient um drei Jahre Mütterunterhalt leisten zu müssen. Dann geht es nicht anders als dass die Mutter das selbst ausgleicht. Für das Kind ist diese Variante ungünstig, sie ist Notlösung und nicht Vorbild.

    Bei der TE trifft sie nicht zu, der KV verdient gut. Es ist verantwortlich von ihr, sich zu Gunsten des Kindes bis zum 3. Geburtstag unterstützen zu lassen.
    Das hat doch nichts mit Stolz zu tun. Aber ich hab ja Arme und Beine und kann arbeiten gehen :-/ !
    Love has no labels

  3. Inaktiver User

    AW: Mein Ex beschimpft mich :(

    Zitat Zitat von Lourdes-Rune Beitrag anzeigen
    Das hat doch nichts mit Stolz zu tun. Aber ich hab ja Arme und Beine und kann arbeiten gehen :-/ !
    Das kannst du ja gerne tun...aber dann toleriere auch die Frauen, die das in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes nicht wollen und stattdessen Betreuungsunterhalt vom KV verlangen.

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