Ich empfehle erneut zum Jugendamt zu gehen und die aktuelle Situation zu schildern. Stichwort: Kindeswohl. Bitte um ein gemeinsames Gespräch mit dem Kindesvater um z. B. den Umgang zu klären. Du bist gesetzlich verpflichtet den Umgang zu gewährleisten. Tust du dies über das Jugendamt oder einen Anwalt, dann hast du einen offiziellen Nachweis darüber.
Für den Betreuungsunterhalt solltest du dir einen Anwalt nehmen. Lass dir Nachweise geben von den Kindergärten, dass du noch keinen Betreuungsplatz hast bzw. auf der Warteliste stehst. Damit signalisierst du, dass du mehr arbeiten würdest, wenn du Betreuung hättest.
Lass dir von der Stadt die aktuellen Tageselternpreise nennen. Der KV kann alternativ zum Betreuungsunterhalt die Betreuungskosten übernehmen, damit du arbeiten gehen kannst.
Außerdem benötigst du einen medizinischen Nachweis, dass du nicht Vollzeit arbeiten gehen kannst bzw. umschulen musst oder was auch immer.
Vereinbare schriftlich mit dem KV ab jetzt nur noch schriftlichen Kontakt, d. h. über Email und SMS, wegen der Beschimpfungen. Führe ein Gedächtnisprotokoll mit den Beschimpfungen.
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Ergebnis 21 bis 30 von 83
Thema: Mein Ex beschimpft mich :(
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02.10.2016, 11:03
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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02.10.2016, 11:08
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
Der Kleine wird von einer Oma betreut, während ich arbeite.
Wieso komme ich denn erst jetzt um die Ecke mit anderen Infos? Also der Umzug war aufgrund der Trennung, das muss ich ja nicht extra erwähnen? Ich dachte, das wäre logisch. Meine Erkrankung habe ich nicht erwähnt, weil ich eigtl nicht ins Detail gehen wollte, aber scheinbar muss ich mich ja irgendwie rechtfertigen.
Und ja, der KV hat genügend Geld.
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02.10.2016, 11:13Inaktiver User
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
"damit ich mehr arbeiten kann - was ich gerne und sofort tun würde -, musst du einen grösseren Teil der Betreuung übernehmen. Dann kann ich problemlos mehr arbeiten."
Ganz einfache Antwort, die den Ball gleich wieder zu ihm zurückspielt.
Mehr würde ich gar nicht sagen. Nicht erklären, nicht rechtfertigen. Den Anspruch, dass er versteht und sieht, was du alles machst, von diesem Anspruch bzw. dieser Hoffnung solltest du dich verabschieden. Das wird nie geschehen. Deshalb lass das mit den Erklärungen und Rechtfertigungen. Das bringt nichts.
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02.10.2016, 11:17
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
es sind alles entscheidende fakten dafuer, inwieweit du in der lage bist, mehr stunden zu arbeiten...
deshalb sind sie wichtig
nicht, um dich zu rechtfertigen
im eingangspost klingt es wie "der soll zahlen weil ich mich um mein kindlein kuemmern moechte" und aktuell nicht mehr arbeiten will
mit den jetzt genannten umstaenden, sind gruende ( wie krankheit ) aufgefuert, keine rechtfertigungen
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02.10.2016, 11:19
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
Er wird den Kleinen leider nicht öfter betreuen bzw mich mehr unterstützen, damit ich arbeiten kann. Der Kleine ist oft krank und wenn dann auch noch die Oma ausfällt, muss ich Zuhause bleiben und kann nicht arbeiten. Das ist jetzt schon sehr oft passiert. Der KV ist kein einziges Mal eingesprungen und hat den Kleinen dann kurz genommen.
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02.10.2016, 11:34
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
Zu Post 14:
So spricht man nicht über die Mutter des gemeinsamen Kindes.
Das sind alles haltlose, grenzwertige Beschimpfungen.
Braucht kein Mensch.
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02.10.2016, 11:43Inaktiver User
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
Das ist schon klar. Ich meinte auch nicht, dass du ernsthaft erwarten solltest, dass er sich mehr kümmert. Das wird er nicht. Dennoch kannst du es als einfache Replik auf seine Beschimpfungen verwenden. Ohne irgendwelche Erwartungen. Als Standardantwort, um seine Anwürfe abzuwehren und den Ball wieder ihm zuzuspielen. Darum gehts doch.
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02.10.2016, 11:53
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
Die Betreuung eines Kleinkinds ist ebenfalls Arbeit.
Warum sieht das der Mann nicht?
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02.10.2016, 12:21
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
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03.10.2016, 13:29Inaktiver User
AW: Mein Ex beschimpft mich :(
Wenn du schon Links einstellst, solltest du sie vielleicht vorher lesen:
Das bedeutet, so lange das Kind das 3. Lebensjahr nicht vollendet hat, ist die Mutter nicht verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen. Daran ändert auch die vorhandene Betreuungsmöglichkeit nix...Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.
Und zu beschimpfen hat der Mann die TE schon dreimal nicht.


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