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  1. Inaktiver User

    Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Hallo Ihr Lieben,

    der Vater meines Sohnes (11 J.) setzt jedesmal ohne Absprache mit den Unterhaltszahlungen aus, wenn er mehrere Wochen mit dem Kind verbringt, was aufgrund weit entfernter Wohnorte nur 2x im Jahr stattfindet. So fehlen mir jedes Jahr 2 Monatsraten KU, die ich mühsam eintreiben muss. Mal klappt es, mal nicht...

    In der Zeit, die das Kind bei ihm ist, fallen für den Vater keinerlei Anschaffungen an, nur Essen und Kleinkram. Schulbücher, Brille, Zahnspange, Schuhe, Klassenfahrten, Klamotten, Vereinsbeiträge etc. zahle alles ich. Bis vor kurzem kam noch der Hort dazu.

    Der Vater lebt im (sehr teuren) Ausland und ist selbständig, daher habe ich keinen Einblick in seine Finanzen. Ausgehend von seiner (für die Stadt, in der er lebt, sehr günstigen) Miete von ca. 1000 € gehe ich aber davon aus, dass er mindestens 2000 € im Monat erwirtschaften muss, um dort überhaupt über die Runden zu kommen.

    Diesen Sommer hat er nicht nur keinen KU überwiesen, sondern auch noch vor dem Kind und anderen Leuten behauptet, dass er ohnehin viel zu viel zahle. Verpflichtet sei er nur zu 180 € (?????), alles weitere sei reine Großzügigkeit. Laut Düsseldorfer Tabelle müsste er (nach meiner Einschätzung seines Verdienstes, s.o.) 423 € zahlen, abzüglich des hälftigen Kindergeldes 328 €.

    Nun habe ich hier gelesen, dass bei nur 1 Kind der unterhaltspflichtige Elternteil in die nächsthöhere Einkommensgruppe fällt, da die Bedarfe von der Standardfamilie (2 Kinder) ausgehen. Stimmt das? Damit wäre ich nämlich bezüglich der vereinbarten Höhe auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Es geht mir dabei nicht darum, mehr als vereinbart aus ihm "herauszupressen", ich möchte mich nur argumentativ vorbereiten, damit er endlich aufhört, solchen Blödsinn zu verbreiten (und auch noch selbst zu glauben). Bin diese Diskussionen langsam leid.

    Einen Titel möchte ich wenn möglich vermeiden, um das Verhältnis Vater-Sohn nicht zu belasten. Für das Kind ist es blöd genug, sich so etwas anhören zu müssen.

    Kennt sich jemand mit den Feinheiten des KU-Rechts aus?

    Vielen Dank im Voraus!
    Geändert von Inaktiver User (04.08.2016 um 14:39 Uhr) Grund: Rechnen müsste man können...!

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    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Ja, das stimmt.

    Du schreibst, dass im teuren Ausland lebt und Du keine Zahlen über sein Einkommen hast. Da huscht dann sofort der Gedanke durch meinen Kopf, dass in solchen Fällen die Hochsetzung des Selbstbehaltes möglich ist.

    Schau Dir mal die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle an. Dort sollten all diese Punkte erläutert sein. Da findet Du auch die Berechnung des Selbstbehaltes des Unterhaltsverpflichteten. Sofern diese Regelbeträge beispielsweise für das Wohnen aus nachvollziehbaren und beweisbaren Gründen nicht ausreichen, können die auch durch das Gericht Einzelfall bezogen hochgesetzt werden. Die Rechnung könnte also auch sein, hohes Einkommen im Land mit hohen Lebenshaltungskosten gleich erhöhter Selbstbehalt, so dass dann für den KU nur noch die Spitze bleibt.

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    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle

    Ich habe jetzt nicht nachgelesen, aber da hast Du sie.

  4. Inaktiver User

    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Zitat Zitat von --martha-- Beitrag anzeigen
    Ja, das stimmt.

    Du schreibst, dass im teuren Ausland lebt und Du keine Zahlen über sein Einkommen hast. Da huscht dann sofort der Gedanke durch meinen Kopf, dass in solchen Fällen die Hochsetzung des Selbstbehaltes möglich ist.
    Danke martha!

    Die üblichen Selbstbehalt-Sätze von 1000 € bzw. 880 € kenne ich, allerdings habe ich zu Anpassungen wg. hoher Lebenshaltungskosten / Ausland noch nichts gefunden.

    "...."

    Ach menno, es bleibt einfach ärgerlich.
    Geändert von Inaktiver User (05.08.2016 um 12:37 Uhr) Grund: irrelevant

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    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Gerne!

    Es ist die Herleitung der Selbstbehaltsbeträge offen gelegt. Das ist dann die Tür durch die im Verfahren die Anpassung verlangt werden kann. Die Möglichkeit selbst ist in den Leitlinien nicht ausdrücklich vorgesehen. Wenn die da nicht geregelt ist, steht das irgendwo anders **grübel**.

  6. gesperrt

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    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Einen Titel möchte ich wenn möglich vermeiden, um das Verhältnis Vater-Sohn nicht zu belasten. Für das Kind ist es blöd genug, sich so etwas anhören zu müssen.
    Nun, für dein Kind wäre der Titel aber wichtig, weil nur so nachgewiesen wird, dass der Vater angemessen gezahlt hat und im Falle eines späteren Elternunterhalts auch dieser vom Kind eingetrieben werden könnte. Ansonsten gilt der Unterhalt als nicht geleistet und Junior wird später nicht für den Senior sorgen und das wäre auch noch gesetzlich genehmigt. Allerdings müsste Senior pünktlich den Unterhalt überweisen... ohne Aussetzer...
    Du solltest dir den Titel (eigentlich unbedingt und sofort) holen.
    Die nächsten Monate fällt ihm ein, dass er als Kindsvater ja den Unterhalt in Ölpalmen anlegen könnte. Oder in Haifischen oder in einem südamerikanischen Atomkraftwerk.....

    Zahlt der Vater denn die Reisekosten des Sprösslings oder musst du aufbringen?
    Nur so als Gedankenspiel: Wenn das Kind "nackt" kommt, müsste der Vater mal die Grundausstattung auf einen Schlag besorgen und wüsste, wie sehr Kleidung ins Geld gehen kann.

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    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    https://www.familienrecht.de/unterha...1-januar-2015/

    Hier hast Du sie. Das läßt sich dann ja relativ leicht widerlegen.

    Auch im Ausland gibt es in der Regel Selbstbehaltsbeträge oder vergleichbare Richtwerte, so dass da für ihn gegebenenfalls was zu machen ist. Ich will Dir da keine Angst machen. Auf diesem Gedanken könnte seinen Berechnung und seine Behauptung, zu viel zu zahlen beruhen.

  8. gesperrt

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    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Es mag ja sein, dass Väter im Lande Grulling, Nirwana oder Schlendrien höchstens 250 Euro an die Kindsmutter überweisen müssen. Nur gilt für Kinder, die in Deutschland leben, die deutsche Rechtsprechung. Die orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Also muss Vati genau so viel zahlen, als wenn er auch in Deutschland lebte.

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    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Vati hat aber natürlich im Ausland einen Selbstbehalt, so dass er auch dort überleben kann. Daran sollte man bei dem Stichwort teures Ausland denken. Wenn er leistungsfähig ist, muss er die hier geltenden Sätze zahlen. So einfach ist das.

  10. Inaktiver User

    AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt

    Zitat Zitat von --martha-- Beitrag anzeigen
    Auch im Ausland gibt es in der Regel Selbstbehaltsbeträge oder vergleichbare Richtwerte, so dass da für ihn gegebenenfalls was zu machen ist. (...) Auf diesem Gedanken könnte seinen Berechnung und seine Behauptung, zu viel zu zahlen beruhen.
    Das kann eigentlich nicht sein. In seinem Land wird der Selbstbehalt deutlich niedriger berechnet als hier, zahlungsunwillige Unterhaltspflichtige verlieren sofort ihren Job oder wandern gleich ins Gefängnis, und auch die Höhe des KU übersteigt die in D übliche.

    @Chryseis
    Die Reisekosten zahlt er. Sein Hauptargument, den Unterhalt auszusetzen... Aber selbst wenn man diese berücksichtigt, müsste man sie ja wenigstens durch beide Eltern teilen. Der übrig bleibende Betrag ist deutlich niedriger als 2 Monate KU.

    Nacktes Kind am Flughafen --- ja! In meiner Fantasie habe ich schon alles durch, glaub mir. Aber will ich das meinem Sohn antun? Einen Titel sollte ich allerdings wirklich erwirken, da hast du recht.

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