es waere wichtig zu wissen, wo im ausland der vater lebt und ob du nach deutschem recht eine moeglichkeit hast in diesem land in dem der vater lebt, den unterhalt "einzutreiben"
nur weil er im ausland lebt, hat er noch lange kein recht dir seine einkuenfte zu verschweigen, dieser muß er offenlegen
das mit der dd-tabelle ist korrekt, diese bezieht sich immer auf zwei unterhaltspflichtige personen und es koennen immer auf- oder abstufungen vorgenommen werden
warum du dir "des lieben friedens willen" noch keinen titel geholt hast verstehe ich allerdings nicht
ICH an deiner stelle wuerde fuer eine ausfuehrliche beratung zu einem fachanwalt gehen, sowas kostet maximal 190 euro plus mwst. fuer ein erstgespraech
gerade weil dieses thema sehr komplex ist, wenn der vater im ausland lebt
dann hast du gewissheit und nicht nur geballtes forenwissen![]()
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Ergebnis 11 bis 20 von 28
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04.08.2016, 15:50
AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt
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04.08.2016, 16:00
AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt
Soll Junior zu Fuß zum Vater laufen?
Wie stellt Vati sich denn sonst vor? Dass du die Reisekosten großzügig trägst, weil du ja Millionen an Unterhalt vom armen Vati kassierst und dir damit den dritten Karibikurlaub im Jahr leistest? Der Guteste sollte wissen, dass grundsätzlich die abwesenden Elternteile die Reisekosten zu tragen haben.
Kommt darauf an, wie alt dein Kind ist. Bei einem Dreijährigen könnte das wohl keine Mutter. Aber bei einem (rebellischen) Zwölfjährigen - ja, durchaus. Wobei das eher so aussehen sollte, dass Junior seinen Koffer eigenhändig packt. Was fehlt, muss Vati vor Ort besorgen. Ganz einfach.
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04.08.2016, 16:23
AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt
OK, da sind meine Infos hier dünn (was vollkommen ok ist, würde ich hier auch nicht schreiben).
Einen Titel solltest Du haben.
Erkundige Dich erst, ob Titulierung im Ausland und Vollstreckung dort mit einem akzeptablen Aufwand möglich sind. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich es sein lassen. Da stehen dann Aufwand, Kosten einerseits und andererseits die mögliche Verschlechterung der Beziehungen in einem Verhältnis. Wenn das mit vernünftigen Aufwand möglich ist, dann betreibe das. Erfrage das Vorgehen bei der Titulierung - in welchem Umfang sind Übersetzungen erforderlich, welche Kosten und Möglichkeiten sind bei der Zustellung gegeben, gibt es Abkommen zwischen den Ländern, wie kann zur Not vollstreckt werden und was kostet das, gibt es ein einigermaßen funktionierendes Meldewesen. Teilweise sind die Abkommen und ist das Vorgehen schlicht absurd und teuer.
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04.08.2016, 16:58Inaktiver User
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04.08.2016, 17:16Inaktiver User
AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt
Hallo wilhelma,
Ja, das stimmt. Die DT geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Wenn dein Ex also nicht noch weitere Kinder oder eine Frau hat, der er unterhaltspflichtig ist, müsste er in der Tabelle eine Stufe nach unten rutschen.Diesen Sommer hat er nicht nur keinen KU überwiesen, sondern auch noch vor dem Kind und anderen Leuten behauptet, dass er ohnehin viel zu viel zahle. Verpflichtet sei er nur zu 180 € (?????), alles weitere sei reine Großzügigkeit. Laut Düsseldorfer Tabelle müsste er (nach meiner Einschätzung seines Verdienstes, s.o.) 423 € zahlen, abzüglich des hälftigen Kindergeldes 328 €.
Nun habe ich hier gelesen, dass bei nur 1 Kind der unterhaltspflichtige Elternteil in die nächsthöhere Einkommensgruppe fällt, da die Bedarfe von der Standardfamilie (2 Kinder) ausgehen. Stimmt das?
Meinst du, das klappt? So dumm, dass er glaubt, nur 180 Euro KU zahlen zu müssen, kann doch eigentlich niemand sein...Es geht mir dabei nicht darum, mehr als vereinbart aus ihm "herauszupressen", ich möchte mich nur argumentativ vorbereiten, damit er endlich aufhört, solchen Blödsinn zu verbreiten (und auch noch selbst zu glauben). Bin diese Diskussionen langsam leid.
Ich würde einen Titel erwirken...damit hat dein Sohn doch nichts zu tun. 1. wird der KV sich dann nicht mehr erlauben, die Zahlungen zeitweise einzustellen, 2. hättest du, wenn er es doch tut, mehr Möglichkeiten, schneller (oder überhaupt) an das Geld zu kommen und 3. würde er vielleicht nicht mehr rumerzählen, dass er zuviel zahlt, wenn ein Gericht den Unterhalt festgesetzt hat.Einen Titel möchte ich wenn möglich vermeiden, um das Verhältnis Vater-Sohn nicht zu belasten. Für das Kind ist es blöd genug, sich so etwas anhören zu müssen.
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04.08.2016, 17:23Inaktiver User
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04.08.2016, 17:52Inaktiver User
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04.08.2016, 18:12
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04.08.2016, 18:54Inaktiver User
AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt
Ok, ganz richtig ist das so nicht...ich habe es eben noch mal recherchiert, und es verhält sich folgendermaßen:
Wenn ich das richtig verstehe, wirken sich Fahrtkosten des Umgangs in derartigen Fällen also einkommensmindernd aus und haben somit evtl. den Effekt, dass weniger Unterhalt zu zahlen ist.Nach der Rechtsprechung trägt der umgangsberechtigte Elternteil die üblichen Kosten der Ausübung des Umgangsrechts grundsätzlich selbst. Anders ist es jedoch, wenn kein „Normalfall“ vorliegt. So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Bremen (Beschluß vom 23.10.2007 – 4 WF 155/07), dass Fahrtkosten, die dem in größerer Entfernung von seinen Kindern wohnenden Umgangsberechtigten entstehen, bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt voll zu berücksichtigen sind:
Die Mutter war mit dem gemeinsamen Sohn in einen ca. 320 km entfernten Ort gezogen. Der Vater, der ein Netto-Einkommen von 1.150 € erzielte, hatte einmal im Monat Umgang. Die durch das Abholen und Zurückbringen des Kindes entstehenden Fahrtkosten beliefen sich bei mit dem Pkw zu fahrenden 1.280 km auf 256 €. - Das Gericht hielt die Fahrtkosten für abzugsfähig. Damit war der Selbstbehalt von 900 € unterschritten, so dass der Vater zur Zahlung von Kindesunterhalt nicht mehr leistungsfähig war.
Die Quelle darf ich hier leider nicht verlinken (kommerzielle Seite), kann sie dir aber aber gerne per PN zuschicken.
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04.08.2016, 19:00
AW: Leidiges Thema Kindesunterhalt
off Topic:
Wenn die Mutter so weit weg gezogen ist, wäre wahrscheinlich eine Bahncard und ein jeweiliges Wochenendticket oder ICE-Fahrschein günstiger für den Vater. Zusätzlich sitzt er dann nicht mehrere Stunden im Auto.


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