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13.07.2016, 14:50
AW: Papa WE, wer zahlt für unternehmungen???
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13.07.2016, 14:59
AW: Papa WE, wer zahlt für unternehmungen???
Zunächst gefällt es mir nie, wenn solche Dinge auf "mein/unser" WE fallen. Aber ich zahle auch lieber für andere Dinge wie gemeinsame Urlaube oder für ein Fahrrad mit dem wir an meinem Wohnsitz gemeinsam Touren machen. Ob ich trotzdem das Zeltlager, das für mich zunächst nur negative Auswirkungen hat, zahlen würde, hinge von den anderen Rahmenbedingungen ab. Da meine Ex-Frau relativ wohlhabend ist, habe ich mich bei solchen Dingen meist gesperrt. Wenn es wirklich anders nicht finanzierbar wäre, würde ich es wohl zahlen.
Bei einer direkten Frage meines Kindes würde ich es unabhängig von den vorherigen Überlegungen machen.
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13.07.2016, 15:00
AW: Papa WE, wer zahlt für unternehmungen???
mhhh, ganz ehrlich ich finde es schade dass man da nicht einfach den Kindsvater anrufen kann, hey unser Karl Gustav will an Deinem Besuchswochenende nicht kommen er will lieber zelten.
Bitte kümmer Dich darum, damit er auch ordentlich hin und zurück kommt, wäre nett wenn Du das bezahlst für ihn oder wollen wir uns das teilen???
Möchtest Du das WE mit ihm nachholen, dann sag Bescheid wann...
Aber leider geht so ein Umgang in vielen Fällen leider nicht, schade für die Kinder....Das Leben macht was es will und ich auch!
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13.07.2016, 16:15
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13.07.2016, 20:54Inaktiver User
AW: Papa WE, wer zahlt für unternehmungen???
Auch ein Anwalt kann nicht hellsehen...sofern nicht gerade ein BGH-Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall vorliegt, sind die Gerichte in ihrer Entscheidung frei und urteilen über solche Dinge durchaus unterschiedlich.
Es ist auch nicht ganz so einfach abzuschätzen, denn dein Sohn verbringt das WE ja anscheinend nicht bei seinem Vater, sondern hat sich (wenn ich das richtig verstanden habe), für ein Camping-WE mit seinen Freunden entschieden und seinem Vater deswegen abgesagt. Meine Einschätzung ist, dass die Kosten damit auf dich als den Elternteil zurückfallen, bei dem das Kind lebt...Geändert von Inaktiver User (13.07.2016 um 21:05 Uhr)
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13.07.2016, 21:06Inaktiver User
AW: Papa WE, wer zahlt für unternehmungen???
Nein. Selbst Väter, die überhaupt keinen Kontakt zu ihrem Kind haben, haben Anspruch auf das hälftige Kindergeld.Spitzfindig könntest Du ja die gesparten Verpflegungskosten vom Vater zurückfordern, denn dafür erhält er ja das hälftige Kindergeld.
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14.07.2016, 07:36
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15.07.2016, 22:40Inaktiver User
AW: Papa WE, wer zahlt für unternehmungen???
Summa summarum: 114 Euro geteilt durch 5 Personen macht pro Person 22,80 Euro für ein Wochenende.
Der Sohn der TE möchte aber 80 Euro. Für sich allein.
Es sei ihm gegönnt, aber er muss sich um das Geld kümmern.
Wenn ein "Kind" mit Freunden ein ganzes Zeltwochenenden organisieren kann, dann gehe ich davon aus, dass es mindestens 16 Jahre alt ist.
Und dann den obigen Zampano unter den getrennten Eltern? Meinst Du nicht, dass der Junge sich da nicht ein bisschen blöd vorkommt.
Er kann an einem Wochenenden selbständig 80 Euro verfrühstücken, aber kann nicht selbst mit seinem Vater telefonieren?
Irgendetwas stimmt mich hier bedenklich.
Was nur?
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19.07.2016, 19:04
AW: Papa WE, wer zahlt für unternehmungen???
das können viele Kinder und Jugendliche nicht... einfach mal anrufen und über solche Geldthemen sprechen...
das klappt nicht in belasteten Verhältnissen, ist ja nun auch deutlich, dass Mama bereist im Kontakt mit dem Anwalt steht und sich beraten lässt.. wer weiß wieviele Jahre schon.
Kindesunterhalt ist ein Thema.. da wird viel gestritten ... das beudetet Streß und man bequatschen es eben nicht so locker und flockig ... und weil das so ist, planen sie evtl leichter so ein Wochenden unter Freunden.. als die Finanzierung mit dem Vater.
Umgang und Unterhalt sind aber 2 verschiedene Themen und gehören eigentlich nicht verknüpft .... es ist also normal, dass der Sohn den Vater besucht und es Besuchswochenenden gibt, auch wenn das Thema Unterhalt und Kinderkosten ein Problem ist.Geändert von Lonamisa (19.07.2016 um 20:03 Uhr)
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19.07.2016, 22:58Inaktiver User
AW: Papa WE, wer zahlt für unternehmungen???
Dann gibt es eben kein Zeltwochenende für 80 Euro.
Das eine, was man will, das andere, was man kann.
In welchem Alter sollten Kinder das denn, Deiner Meinung nach, lernen?
Das Verhältnis zwischen Vater und Sohn ist nicht belastet.das klappt nicht in belasteten Verhältnissen, ist ja nun auch deutlich, dass Mama bereist im Kontakt mit dem Anwalt steht und sich beraten lässt.. wer weiß wieviele Jahre schon.
Aber es ist sehr bequem, Geld zu verlangen und das die Mutter aushandeln zu lassen, anstatt sich selbst darum zu kümmern.
Es geht hier nicht um Unterhalt oder Umgang, sondern um Extrawünsche.Umgang und Unterhalt sind aber 2 verschiedene Themen und gehören eigentlich nicht verknüpft ....
Es ist kein Problem, solange der Sohn nicht für ein Wochenende 80 Euro haben möchte.es ist also normal, dass der Sohn den Vater besucht und es Besuchswochenenden gibt, auch wenn das Thema Unterhalt und Kinderkosten ein Problem ist.
Über diese 80 Euro muss wie auch in jeder intakten Familie gesprochen werden. Am nächsten Wochenende will die Schwester 70 Euro und am übernächsten der Bruder auch 70.
Wie hat man sich das vorzustellen? Die Mutter zahlt in jedem Fall, weil sie Unterhalt bekommt?
Oder müssen die Kinder um das Geld fragen?



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