Hallo,
gestern war ich mit meiner alleinerziehenden Freundin essen und dabei kamen wir auf das Thema Urlaub. Sie hat mir dann etwas erzählt, dass mich echt beschäftigt, weil ich nicht weiss, was man da machen kann:
Der Kindsvater ist im Urlaub gewesen und hat von dort aus eine WhatsApp geschrieben, dass er vergessen hat, den Flug für die Sommerferien zu buchen, es ist ein Inlandsflug, Kind soll für eine Woche zu ihm kommen. Genaue Flugdaten hat er angegeben, er habe aber vom Ausland gerade keine Möglichkeit zu buchen, da mit dem Motorrad unterwegs. Er würde das Geld nach Rückkehr dann überweisen.
Meine Freundin war so nett und hat alles gebucht und nun hat die Fluggesellschaft pleite gemacht, kein Flug und ob das Geld erstattet wird, ist lt. Bank fraglich, eine Antrag auf Rückbuchung hat sie gestellt.
Natürlich hat sie dem Kindsvater gleich Bescheid gesagt und gefragt, wie das dann mit den Kosten ist, falls sie nicht zurück gebucht werden, und nun kommts: er hat gemeint, das sei ihr Problem, er hätte ja dann neue Kosten, wenn er für eine andere Anreise sorgen muss ....??!!!!! Geht das einfach so?
Meine Freundin wartet jetzt noch ,bis sie von der Bank Bescheid kriegt,aber dann gibt es "Krieg" hat sie gemeint. Ich kann das voll verstehen, weiss aber nicht, ob es da eine Chance gibt?
Was meint ihr?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 39
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29.06.2016, 09:29Inaktiver User
Auf den Kosten sitzen bleiben?
Geändert von Inaktiver User (29.06.2016 um 09:44 Uhr)
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29.06.2016, 09:32Inaktiver User
AW: Auf den Kosten sitzen bleiben?
Wer hat die Fluggesellschaft ausgewählt?
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29.06.2016, 09:42Inaktiver User
AW: Auf den Kosten sitzen bleiben?
Der Kindsvater. In der WhatsApp hat er den genauen Termin, die Gesellschaft, Flugzeit usw angegeben.
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29.06.2016, 09:52
AW: Auf den Kosten sitzen bleiben?
welche airline ist pleite gegangen ?
und wenn er whatsapp hat, haette er auch den flug selbst buchen koennen, das geht auch ueber das internet mit lastschrifteinzug
ist denn jetzt schon klar das trotz insolvenz auch der flugbetrieb eingestellt wird ?
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29.06.2016, 09:52Inaktiver User
AW: Auf den Kosten sitzen bleiben?
es ist ja eher eine juristische frage. moralisch müsste der vater zahlen. will er aber nicht.
juristisch hat deine freundin den flug gebucht. der der die musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
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29.06.2016, 10:00Inaktiver User
AW: Auf den Kosten sitzen bleiben?
... aber die Musik spielt ja gar nicht.
Es geht ja erst mal nur um den fiktiven Fall, dass gezahlte und nicht mehr ausgeführte Leistungen (Flüge) nicht rückabgewickelt werden, sprich, dass das Geld von der Fluggesellschaft nicht zurück gezahlt wird.
Ich würd also nun erst einmal abwarten, ob das denn wirklich so ist.
DANN kann man ja immer noch darüber reden, wer nun die entstandenen Kosten trägt.
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29.06.2016, 10:01Inaktiver User
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29.06.2016, 10:02
AW: Auf den Kosten sitzen bleiben?
Kann man den Betrag noch zurückholen? Indem man eine Einzugsermächtigung widerruft z.b.? Das wäre am einfachsten.
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29.06.2016, 10:03Inaktiver User
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29.06.2016, 10:06
AW: Auf den Kosten sitzen bleiben?
Kann ein Inlandsflug so teuer sein, dass man deswegen einen "Krieg" anzettelt? Und natürlich ist jetzt die Freundin dafür verantwortlich, sich das Geld von der Fluggesellschaft zurück zu holen, wer denn sonst?
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?



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