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  1. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Hallo Renka,
    bei uns ist der Vater meiner Tochter einige hundert km weit weg gezogen, als sie 3 1/2 Jahre alt war und der Kontakt besteht seither aus gelegentlichen Anrufen und sie sehen sich ca 2-3 mal im Jahr für sehr wenige Tage.
    Daher hab ich fast alles selbst entschieden und wenn Unterschriften nötig waren, zb. beim Kinderausweis, habe ich das über die Gemeindeverwaltung regeln lassen, die haben ihn dann selbst angeschrieben. Über Urlaubsreisen oder Klassenfahrten wurde er kurz informiert, war ihm egal, solange ich kein Geld von ihm dafür wollte.
    Ohrlöcher hat sich meine Tochter mit 7 Jahren gewünscht und auch bekommen, jetzt hat sie eine feste Zahnspange, da wurde beim Kieferorthopäden zwar nach der 2.Unterschrift gefragt, aber nach Schilderung der Situation drauf verzichtet, das Geld wird ja auch von meinem Konto abgebucht, das ist ja das Wichtigste für die.
    Wer das gemeinsame Sorgerecht nicht auch gemeinsam ausübt muss halt damit leben, dass Entscheidungen ohne ihn getroffen werden. War beim Aussuchen des Kindergartens/Schule/weiterführende Schule genauso.
    Bei OPs würde ich ihn informieren und dann mit dem Krankenhaus sprechen, wie verfahren werden kann, wenn er sich weigert oder nicht in die Pötte kommt. Schließlich muss sowas ja manchmal auch zügig entschieden werden, da müssen die Befindlichkeiten halt mal hinten anstehen.
    Bei Paaren, die sich noch gut verständigen können, wird es ja in den meisten Fällen eh kein Problem sein, bzw. da, wo der andere Elternteil sich aktiv am Leben des Kindes beteiligt.

  2. gesperrt

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Weder die Jugendreise noch die Augen-OP sind "Alltagsdinge". Da muss die Einwilligung des Vaters schriftlich vorliegen. Ansonsten übergeht Renka als Mutter den Vater in wichtigen Entscheidungen, dafür ist die gemeinsame Sorge ja da, so dass der Vater in beiden Fällen kräftig ans Bein pinkeln kann. Das ist in der angespannten Situation einfach nur doof.
    Für den Passantrag muss die Unterschrift des Vaters vorliegen.
    Eine Freundin ist vor zwei Jahren mit Tochter nach Tunesien gereist. Sie brauchte auch die Erlaubnis des Vaters dazu. Ansonsten wäre das Kindesentzug gewesen bzw. sie hätte einreisen können, die Tochter aber wäre an der Grenze zurückgeschickt worden. Und das war eine zweiwöchige Urlaubsreise!

    Die Ohrlöcher können noch eine Weile ruhen.
    wenn beide ehepartner und die kinder deutsche staatsbuerger sind braucht kein mensch vom anderen elternteil eine erlaubnis des anderen elternteils um in den urlaub zu fahren

    in dem von dir genannten fall war vermutlich ein elternteil tunesischer staatsbuerger

    mit dem passantrag habe ich nicht bestritten oder etwas anderes gesagt

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Vielen Dank für die vielen Antworten!
    Bisher habe ich mir immer seine Unterschrift besorgt, wenn auf den Formularen gefordert. Oft steht da extra, bei getrennt lebenden Eltern beide Unterschriften nötig. Oder bei dieser Reise jetzt steht explizit, wenn beide Eltern Erziehungsberechtigte sind, dann müssen beide unterschreiben.

    Die Ohrlöcher will ich gar nicht erwähnen. Ich war nur stutzig geworden, als im Nachbarstrang einer Mutter diese Geschichte mit dem nicht mit dem Vater abgestimmten Piercing vorgeworfen wurde.

    Die Unterschriften für OP Tochter und Jugendreise Sohn will ich mir morgen holen. Ich habe noch Sachen von ihm im Keller, die bringe ich morgen mit den Kindern bei ihm vorbei. Zum einen sehen sie sich dann mal kurz, zum anderen will ich die Unterschriften. Habe meine Anliegen heute telefonisch bei ihm angekündigt und erklärt - er hat mehrmals "ok" gesagt und so hoffe ich morgen auf die Unterschriften ohne Diskussionen.
    Es ist bei ihm leider wirklich ein Problem, dass er nicht mehr alles sofort versteht. Und sich (auch zu Recht) überfahren fühlt, wenn ich ihm Formulare unter die Nase halte und sofort unterschrieben haben will. Das muss ich aber so tun, denn was ich ihm bisher per Post geschickt habe, kam nicht mehr zurück. Und mitgeben will ich ihm die Formulare auch nicht, weil ich nicht sicher bin sie dann wieder zu bekommen. Ist leider so. (Ich habe inzwischen auch angeleiert, dass sich der Sozialpsychiatrische Dienst um ihn kümmert, ich hoffe, das geht voran, denn aus Datenschutzgründen bekomme ich dazu keine Auskunft mehr vom Gesundheitsamt)

    Wenn ich die Unterschriften morgen habe, informiere ich ihn über weitere Neuerungen, zu denen er nicht zustimmen muss (Kurzreise Frankreich im Mai, im Sommer Umzug in den Nachbarort und gleichzeitiger Zusammenzug mit meinem neuen Partner), aber die ihn sicher nicht begeistern und die Kooperation bzgl. der nötigen Unterschriften stark gefährden könnten. Deshalb muss ich da etwas tricksen. Leider. Ist aber den Erfahrungen der letzten Jahre geschuldet.

    Ich weiß, dass ich Einwilligungen, die er verweigert, beim Gericht einholen kann. Aber zum Glück war es bisher nicht nötig, er hat dann doch immer unterschrieben, es kostet nur Nerven.
    Sobald er aber eine wichtige Unterschrift nicht geben würde, würde ich ganz sachlich zu Anwältin und Gericht gehen.

    Die Ausweise (keine Pässe) konnte ich allein für die Kinder beantragen, ich musste nur die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen und die habe ich ja. Er weiß nicht mal, dass sie jetzt Ausweise haben.

    Die Schule ist komischweise meist mit nur 1 Unterschrift zufrieden. Hauptsächlich für medizinische Behandlungen sind beide Unterschriften erforderlich. Das ist mir früher gar nicht so aufgefallen, als wir zwar noch zusammen waren, aber ja doch meist die Mutter sich um solche Dingen gekümmert hat.

    Mal schauen, wie es weiter läuft - ich werde auch mal ausprobieren, wie weit ich mit nur 1 Unterschrift komme.

    Danke für Eure Meinungen & Grüße! Renka

  4. gesperrt

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    wenn beide ehepartner und die kinder deutsche staatsbuerger sind, braucht kein mensch vom anderen elternteil eine erlaubnis des anderen elternteils, um in den urlaub zu fahren

    in dem von dir genannten fall war vermutlich ein elternteil tunesischer staatsbuerger
    Liebe Eres,
    in diesem Fall bist du leider falsch informiert. Alle drei haben die deutsche Staatsbürgschaft und die Mutter musste die schriftliche Erlaubnis des Vater für die Reise der Tochter bei der Einreise vorlegen.

    Gut, Renka,

    ich drück dir die Daumen, dass alles zu deiner Zufriedenheit verläuft.

  5. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Wenn ich die Unterschriften morgen habe, informiere ich ihn über weitere Neuerungen, zu denen er nicht zustimmen muss (Kurzreise Frankreich im Mai, im Sommer Umzug in den Nachbarort und gleichzeitiger Zusammenzug mit meinem neuen Partner), aber die ihn sicher nicht begeistern und die Kooperation bzgl. der nötigen Unterschriften stark gefährden könnten.
    Einem Umzug muss der 2. Sorgeberechtigte eigentlich immer zustimmen, denn er hat ja auch das ABR. Mir ist es in der Praxis sogar mal passiert, dass ich die Unterschrift des KV für die Anmeldung unseres Sohnes am neuen Wohnort brauchte...

  6. gesperrt

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Liebe Eres,
    in diesem Fall bist du leider falsch informiert. Alle drei haben die deutsche Staatsbürgschaft und die Mutter musste die schriftliche Erlaubnis des Vater für die Reise der Tochter bei der Einreise vorlegen.
    das auswaertige amt schreibt hierzu aber nichts, dann war dies entweder eine schikane der dortigen grenzbehoerden, oder es war mal eine zeitlang der fall
    und ich kann dir aus eigener erfahrung sagen das ich selbst schon mit minderjaehrigen kindern problemlos nach tunesien ein- und ausgereist bin, OHNE vater
    da hat nie jemand gefragt, oder wollte etwas sehen, auch in aegypten
    auch hier steht davon nichts
    Einreise nach Tunesien

  7. gesperrt

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Einem Umzug muss der 2. Sorgeberechtigte eigentlich immer zustimmen, denn er hat ja auch das ABR. Mir ist es in der Praxis sogar mal passiert, dass ich die Unterschrift des KV für die Anmeldung unseres Sohnes am neuen Wohnort brauchte...

    das handhabt jede kommune anders
    manche wollen etwas sehen, andere gar nicht
    zieht man innerhalb eines ortes um, wird fast immer darauf verzichtet

  8. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    das handhabt jede kommune anders
    manche wollen etwas sehen, andere gar nicht
    zieht man innerhalb eines ortes um, wird fast immer darauf verzichtet
    Ja, ich weiß...ich hab das auch nur einmal erlebt. Vielleicht, weil ich dieses eine Mal nicht innerhalb des Ortes umgezogen bin...

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Einem Umzug muss der 2. Sorgeberechtigte eigentlich immer zustimmen, denn er hat ja auch das ABR. Mir ist es in der Praxis sogar mal passiert, dass ich die Unterschrift des KV für die Anmeldung unseres Sohnes am neuen Wohnort brauchte...
    Wir ziehen in einen Nachbarort, die liegen hier alle dicht an dicht. Und da die Kinder die Schule nicht wechseln, müsste meines Wissens der Vater nicht zustimmen. Auch wohnt er ebenso im neuen Ort (aber anderer Ortsteil).
    Bei der Anmeldung in der neuen Gemeinde muss ich mal sehen, ob sie beide Unterschriften verlangen.

    Wenn, dann würde der Vater einem Zusammenziehen mit meinem neuen Partner nicht zustimmen, der Ortswechsel selbst ist da fast zweitranging. Einem Zusammenziehen muss er meines Wissens nach aber nicht zustimmen. Jedoch könnte er aus diesem Grund andere notwendige Zustimmungen verweigern.

    Könnte, hätte, würde ... ;-) Ich werde sehen (müssen), wie es läuft, und dann situationsabhängig reagieren ... wie bisher auch immer ...

  10. User Info Menu

    AW: Gemeinsames Sorgerecht - Stolperstellen im Alltag

    Es hat geklappt wie geplant: Ich habe erst die Unterschriften vom Vater erbeten und bekommen - und habe ihm dann einige wichtige Termine und Neuerungen mitgeteilt, wie Reisetermine der Kinder und den Umzug und gleichzeitigen Zusammenzug mit meinem neuen Partner im Sommer.

    Er hat - wie von mir erwartet bzw. befürchtet - nicht groß reagiert, nur kurz nachgefragt wo der neue Ort denn liegt (dabei ist das ein Ortsteil seines Wohnortes) und warum wir umziehen. So ad hoc gab es keine weiteren Nachfragen und Einwände. Zunächst gut. Aber das kenne ich schon von ihm, dass er neue Infos nicht mehr so schnell erfassen und verarbeiten kann. Ich war so fair und habe ihm einen Zettel mit den Infos da gelassen. Ich schätze, dass er die Kinder zu den einzelnen Punkten nochmal nach und nach ausfragen wird. Er ruft sie 2-3 mal pro Woche an.

    Ich hatte die Kinder mitgenommen zu dem kurzen Besuch, damit sie sich mal sehen. Aber leider gab es weder vom Vater noch von den Kindern großes Interesse aneinander (nur Hallo und Tschüss). Das ist für mich immer schwierig und traurig zu erleben. Ist aber leider inzwischen so.

    Das, was Regbri im Nachbarthread heute schrieb "sollte mir was zustoßen, kämen sie zu ihm" gibt mir wirklich zu denken. Ich traue in unserem Fall dem Vater nicht zu, dass er sich um die Kinder kümmern könnte.



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