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  1. Inaktiver User

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und der Vater kann noch etwas tun:
    Seinem Kind Briefe schreiben - so in dem Ton - DAs Wetter ist schön, ich habe heute drei Eichhörnchen gehsen - hier ist ein Bild von deinem großen Hund - an die Adresse der Mutter schicken - und eine kopie behalten, damit er diese Kopien von 5000 Briefen dem Kind nach dem 18 Geburtstag geben kann.
    Ich KÖNNTE daraus nun lesen, dass Du diesen Gedanken als weniger gut einordnest!
    Soll das nun Ironie sein oder ernsthaft.......?? hoch leben Smileys

    lg kenzia

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    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Zitat Zitat von Jamei Beitrag anzeigen
    Ach ja, vllt wird hier auch bU mit anderen Maßnahmen verwechselt, die das Gericht einsetzen kann, zB Umgangspflegschaft oä. Es gibt da eben verschiedene Möglichkeiten. Aber soweit scheint es hier noch nicht zu sein....
    "Hier" wird gar nichts verwechselt.

    Verfahrensbeistände, Umgangspflegschaften usw. sind kein begleiteter Umgang.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

  3. gesperrt

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    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und der Vater kann noch etwas tun:
    Seinem Kind Briefe schreiben - so in dem Ton - DAs Wetter ist schön, ich habe heute drei Eichhörnchen gehsen - hier ist ein Bild von deinem großen Hund - an die Adresse der Mutter schicken - und eine kopie behalten, damit er diese Kopien von 5000 Briefen dem Kind nach dem 18 Geburtstag geben kann.


    Der Vater kann sich auch vom Jugendamt beraten lassen. Er als Vater kann die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen !

    Was unklar ist- ist das Sorgerecht geteilt oder alleine bei der Mutter ?
    Zahlt der Kindsvater den Unterhalt ?
    Hat er die KM schon mal schriftlich aufgefordert, das Kind am xx.xx. um xx Uhr für einen Ausflug / eine Übernachtung "bereitzuhalten"?
    das ganze kann der vater oder der elternteil der keinen umgang hat ( es gibt auch genug muetter denen vom vater der umgang mit dem kind verweigert wird )
    auch in einem blog oder auf einer webseite schreiben
    verfremdet insofern das namen und ort des kindes geandert werden, ansonsten kann man seinen gefuehlen, und gedanken dort raum geben
    ein beispiel hierfuer ist die seite
    liebelisa punkt de

    und noch was
    es gibt kein GETEILTES sorgerecht,
    ein kind kann man nicht teilen folglich auch kein sorgerecht
    es ist immer ein GEMEINSAMES sorgerecht

    und egal ob beide oder einer das sorgerecht hat, es hat ueberhaupt nichts mit dem umgang zu tun, denn dieser steht dem elternteil bei dem das kind nicht lebt, voellig unabhaengig davon zu
    Geändert von ereS (11.04.2016 um 13:00 Uhr)

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    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Find ich spannend und erhellend hier. Würd mich interessieren, wie das weiterging/geht. Ich glaube jeder ernsthaft interessierter Vater kann hier mitfühlen. Rechtslage und Durchsetzung ist eines, aber die Gefühlslage sowohl als auch was ganz anderes. "Klage" zu führen, muss der letzte Schritt sein, der Unterschied liegt in der Trennung der (ex)Paarebene und dem Kindeswohl. Aufgrund meiner aktuellen Erfahrung und Recherche sehe ich hier zwei Lager. Väter, die sich nen Sch.. um ihre Kinder kümmern und die Mütter am Kämpfen und verzweifeln sind.
    Andererseits erlebe ich (vermeintlich) machtvolle Mütter, die einfach nur ihr Ego durchziehen wollen und die Väter ihrer Kinder ausgrenzen. Beides dient nicht dem Kindeswohl, denke ich.. Einfach nur traurig..

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