Antworten
Ergebnis 21 bis 24 von 24
-
11.04.2016, 12:45Inaktiver User
AW: Besuchsrecht Vater einklagen?
-
11.04.2016, 12:54
AW: Besuchsrecht Vater einklagen?
Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.
-
11.04.2016, 12:54
AW: Besuchsrecht Vater einklagen?
das ganze kann der vater oder der elternteil der keinen umgang hat ( es gibt auch genug muetter denen vom vater der umgang mit dem kind verweigert wird
)
auch in einem blog oder auf einer webseite schreiben
verfremdet insofern das namen und ort des kindes geandert werden, ansonsten kann man seinen gefuehlen, und gedanken dort raum geben
ein beispiel hierfuer ist die seite
liebelisa punkt de
und noch was
es gibt kein GETEILTES sorgerecht,
ein kind kann man nicht teilen folglich auch kein sorgerecht
es ist immer ein GEMEINSAMES sorgerecht
und egal ob beide oder einer das sorgerecht hat, es hat ueberhaupt nichts mit dem umgang zu tun, denn dieser steht dem elternteil bei dem das kind nicht lebt, voellig unabhaengig davon zuGeändert von ereS (11.04.2016 um 13:00 Uhr)
-
19.06.2016, 17:19
AW: Besuchsrecht Vater einklagen?
Find ich spannend und erhellend hier. Würd mich interessieren, wie das weiterging/geht. Ich glaube jeder ernsthaft interessierter Vater kann hier mitfühlen. Rechtslage und Durchsetzung ist eines, aber die Gefühlslage sowohl als auch was ganz anderes. "Klage" zu führen, muss der letzte Schritt sein, der Unterschied liegt in der Trennung der (ex)Paarebene und dem Kindeswohl. Aufgrund meiner aktuellen Erfahrung und Recherche sehe ich hier zwei Lager. Väter, die sich nen Sch.. um ihre Kinder kümmern und die Mütter am Kämpfen und verzweifeln sind.
Andererseits erlebe ich (vermeintlich) machtvolle Mütter, die einfach nur ihr Ego durchziehen wollen und die Väter ihrer Kinder ausgrenzen. Beides dient nicht dem Kindeswohl, denke ich.. Einfach nur traurig..






Zitieren
