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  1. User Info Menu

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Ich denke, zum Jugendamt gehen und betreuten Umgang beantragen, wäre ein guter 1.Schritt. Zusätzlich zu einem Anwalt, aber erstmal nur zur Beratung, es muss nicht gleich eine Klage sein.
    Wozu? Weil er ein Mann ist und somit prinzipiell überfordert?

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Bei einem betreuten Umgang kann von einer dritten Person beobachtet werden, wie Vater und Kind miteinander klarkommen. Setzt natürlich voraus, dass das 4-jährige Kind diese Situation meistern kann, ohne Mutter und zusammen mit einer unbekannten Begleitperson und dem Vater. Aber den Vater würde es entlasten, die Einschätzung, wie es klappt, käme von einer dritten Person. In den begleiteten Umgang wird auch "der abgebende Elternteil" eingebunden, hier die Mutter. Ist nicht immer einfach und angenehm, aber so ein Verfahren bietet auch Chancen, von einer objektiven dritten Seite Input zu bekommen.
    Hat hoffentlich bei der KM auch jemand überprüft, wie sie und Kind interagieren?

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Generell hat der Vater ein Umgangsrecht. Je nach Umständen und Kind kann das häufiger oder seltener sein, aber Regelmäßigkeit wäre wichtig und das würde jedes Jugendamt und auch Gericht unterstützen.
    Vor allem hat das Kind das Recht auf ungestörten Umgang mit beiden Elternteilen.
    Nicht nur das, die KM ist verpflichtet, den Umgang zu fördern.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

  2. Inaktiver User

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Zitat Zitat von Glimmer_of_Hope Beitrag anzeigen
    Die Kindsmutter hat auch die Pflicht, dem Vater einen Umgang einzuräumen und eine gute Kinder-Vater-Bindung zu fördern - nicht zu stören. Das wird auch ganz klar von den Familiengerichten kommuniziert, eine Bekannte von mir wurde vom Gericht nahgelegt, dass ihr Verhalten auch auf keine gute Mutter schließt - wenn sie den Kontakt zum Vater unterbindet.

    Die Mitarbeiter/innen vom jugendamt kennen zu Genüge solche Situationen und können das einschätzen, ob ein 4jähriges Kind manipuliert wird oder nicht.
    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    ein vierjaehriges kind wird vom gericht zum umgang "gezwungen" bzw. die mutter wird entsprechend in die "mangel" genommen, damit der kontakt zum vater nicht abreißt
    nein, er kann nur verlieren wenn er jetzt nicht schnell handelt und der kontakt abreißt
    wie gestaltet sich im moment der umgang ? findet er regelmaessig statt ?
    Danke euch, das macht Mut. Ich hatte befürchtet, dass man ein Kind nicht "zwingen" wird, den Vater zu treffen, wenn es nicht will.

    Ich habe befürchtet, dass der Konflikt sich verschlimmert beim Gang vor Gericht. Deshalb auch die Ideen zur Mediation/Therapie, denn eigentlich bin ich mir sicher, dass sie weiss, dass sie nicht das richtige tut. Vielleicht hilft es aber schon, wenn ihr jemand vom JA oder ein(e) Richter(in) ins Gewisse redet. Aus euren Erklärungen schliesse ich, dass noch nicht alles verloren ist und er nur am Ball bleiben muss.

    Der Umgang fand bisher recht regelmässig statt, in letzter Zeit unternimmt sie aber alles mögliche, damit das Kind ihn nicht treffen möchte. Und er ist auch nicht der Typ der das Kind gegen seinen Willen (und den der Mutter) einfach mitnimmt...

  3. User Info Menu

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Hallo! Der erste Schritt kann Jugendamt sein, das JA kann “ begleiteten Umgang“ verfügen, wenn es das für nötig befindet. Das wäre dann ein mehrmaliges Treffen mit klaren Rahmenbedingungen incl Gespräche mit Vater/Mutter. Ziel: die Eltern können die Umgänge in Zukunft alleine regeln. Das JA kann auch selbst mit den Eltern eine Umgangsvereinbarung entwickeln und verschriftlichen. Dazu müssen aber beide Eltern bereit sein. Falls sich die Mutter beim JA auf nichts einlassen mag oder anderweitig blockt, dann muss das FG ran, dh. Antrag stellen, geht auch ohne Anwalt! Dann geht das Prozedere eben dort los. Dabei immer sachlich bleiben, es geht ums Kind! Das Kind wird kindgerecht angehört und Manipulation ist das tägliche Brot am FG. Also, keine Angst, auf gehts!
    Beste Grüsse
    Jamei

  4. gesperrt

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    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Zitat Zitat von Jamei Beitrag anzeigen
    Hallo! Der erste Schritt kann Jugendamt sein, das JA kann “ begleiteten Umgang“ verfügen, wenn es das für nötig befindet. Das wäre dann ein mehrmaliges Treffen mit klaren Rahmenbedingungen incl Gespräche mit Vater/Mutter. Ziel: die Eltern können die Umgänge in Zukunft alleine regeln. Das JA kann auch selbst mit den Eltern eine Umgangsvereinbarung entwickeln und verschriftlichen. Dazu müssen aber beide Eltern bereit sein. Falls sich die Mutter beim JA auf nichts einlassen mag oder anderweitig blockt, dann muss das FG ran, dh. Antrag stellen, geht auch ohne Anwalt! Dann geht das Prozedere eben dort los. Dabei immer sachlich bleiben, es geht ums Kind! Das Kind wird kindgerecht angehört und Manipulation ist das tägliche Brot am FG. Also, keine Angst, auf gehts!
    Beste Grüsse
    Jamei
    nein das kann es nicht, solche entscheidungen obliegen ausschließlich dem gericht
    nachzulesen hier
    § 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern - dejure.org

  5. User Info Menu

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Zitat Zitat von Jamei Beitrag anzeigen
    Hallo! Der erste Schritt kann Jugendamt sein, das JA kann “ begleiteten Umgang“ verfügen, wenn es das für nötig befindet.
    Das Jugendamt kann schlichtweg überhaupt nichts "verfügen".
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

  6. User Info Menu

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    beim jugendamt kannst du gar nichts beantragen, so etwas geht nur bei gericht
    das jugendamt ist "erfuellungsgehilfe" des gerichtes eine entscheidungsbefugnis haben diese in solchen sachen nicht
    Hallo EreS & All,
    doch, ich habe es in einem anderen Thread bereits geschrieben, in unserem Falle lief die Beantragung des begleiteten Umganges nur über's Jugendamt, es gab keinen Gerichtsbeschluß. Vielleicht sind Handlungsspielräume und Budgets regional unterschiedlich? Bei uns lag auch der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor, vielleicht ist auch das der Knackpunkt? (und wünscht man keinem!)

    Auf jeden Fall kostet es nicht, wenn man sich beim Jugendamt erkundigt, normalerweise sollte man dort Beratung bekommen in Fällen wie den geschildertem, wenn das eine Elternteil das Kind nicht mehr zum anderen lassen möchte. Dann kann eine externe Begleitung beiden Eltern helfen - und vor allem dem Kind!

  7. User Info Menu

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Ich muss sagen, der Ton hier irritiert mich etwas.... also, das Gesetz zum Umgang ist die eine Sache, das feste Konzept begleiteter Umgang läuft ausschließlich über das Jugendamt. Und “verfügen“ heisst in diesem Zusammenhang “bezahlen“. JA kann einen solchen Antrag, den wiegesagt die Eltern stellen, auch ablehnen. Das FG kann einen “bU“ empfehlen, anregen. Letzte Entscheidung wiegesagt JA. Geht auch, wie bereits geschildert, ohne FG. Wird idR vom JA aber allermeistens genehmigt und ist oft von Erfolg gekrönt.
    Schönes WE allerseits!
    Jamei

  8. User Info Menu

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Ach ja, vllt wird hier auch bU mit anderen Maßnahmen verwechselt, die das Gericht einsetzen kann, zB Umgangspflegschaft oä. Es gibt da eben verschiedene Möglichkeiten. Aber soweit scheint es hier noch nicht zu sein....

  9. Inaktiver User

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Ich kenne den Fall, wo eine Mutter wirklich mit sämtlichen Mitteln den Kontakt zum Vater unterbunden hat.
    Der Vater hatte keine Chancen, denn was soll er tun, wenn das Kind nicht will??
    Das ist eine ganz tragische Geschichte in dieser Familie und die Ohnmacht des Vaters ist wirklich unendlich.....

    Es kann also solche Auswüchse geben- dennoch würde ich den Weg über das Gericht oder Jugendamt auf jeden Fall gehen.
    1. kann das reichen um die Mutter wieder in die Spur zu bringen. Die Meinung des Kindes ist ja nicht Kindes-Meinung sondern die der Mutteralso kann Dein Freund ruhig entspannen.
    2. sollte es trotz allem zu einem ganz schlechten oder gar keinem Kontakt heraus laufen- hat Dein Freund dennoch für die Zukunft den Nachweis, dass er alles dafür getan hat den Sohn zu sehen.

    Das Kind wird für immer der Sohn bleiben und es wird der Tag kommen an dem Fragen kommen.......und sei es nur der Vorwurf, warum sich der Vater nicht genug um ihn bemüht hat.
    Ein Kind kann das einfach nicht überblicken und verstehen.

    Das, was dann nur noch helfen kann sind genau solche Nachweise.
    Wie ich auch Briefe schreiben würde- Karten.......ruhig vorher kopieren und dann absenden.
    Das mag alles jetzt komisch wirken- später wird es eine immense Wichtigkeit bekommen, denn die Frage "wo sind meine Eltern" beschäftigt jeden Menschen, dem das fehlt und das beeinflusst auch sein ganzes Leben.

    Hoffen wir mal, dass dort alles gut wird und der Papa wieder gut zu seinem Sohn finden kann
    lg kenzia

  10. Inaktiver User

    AW: Besuchsrecht Vater einklagen?

    Und der Vater kann noch etwas tun:
    Seinem Kind Briefe schreiben - so in dem Ton - DAs Wetter ist schön, ich habe heute drei Eichhörnchen gehsen - hier ist ein Bild von deinem großen Hund - an die Adresse der Mutter schicken - und eine kopie behalten, damit er diese Kopien von 5000 Briefen dem Kind nach dem 18 Geburtstag geben kann.

    Der Vater kann sich auch vom Jugendamt beraten lassen. Er als Vater kann die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen !

    Was unklar ist- ist das Sorgerecht geteilt oder alleine bei der Mutter ?
    Zahlt der Kindsvater den Unterhalt ?
    Hat er die KM schon mal schriftlich aufgefordert, das Kind am xx.xx. um xx Uhr für einen Ausflug / eine Übernachtung "bereitzuhalten"?
    Geändert von Inaktiver User (11.04.2016 um 08:34 Uhr) Grund: Wort vergessen

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