Ergänzung: Und jegliche Unterhaltszahlung des Vaters, so er denn hierzu verpflichtet ist, kommt ja auch drauf an, was der Sohn verdient, erhält der Sohn direkt vom Vater.
Du könntest dann lediglich mit Deinem Sohn vereinbaren, dass er Kostgeld abgibt.
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Thema: unterhalt
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14.02.2016, 00:07Inaktiver User
AW: unterhalt
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14.02.2016, 00:57Inaktiver User
AW: unterhalt
Es ist völlig uninteressant ob dein Sohn bei dir lebt oder in der eigenen Wohnung. Ab Volljährigkeit hast du keine Möglichkeit mehr, dich in den Unterhalt einzumischen oder diesen zu beanspruchen. Dein Sohn ist erwachsen und muß das selbst regeln.
Du mußt mit deinem Sohn eine Vereinbarung treffen bezüglich einer Beteiligung an den Kosten von Kost und Logis. Das natürlich ab züglich deinem Unterhaltsanteil.
Wenn der Sohn Geld verdient, wird dies übrigens auf den Unterhalt angerechnet. Wenn er 600 Euro verdient, wird er nicht mehr den vollen Unterhalt von seinem Vater bekommen.
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14.02.2016, 09:03
AW: unterhalt
Danke Euch für euren hilfreichen Ratschläge. Dann weiss ich jetzt Bescheid. Da muss ich wohl noch mehr arbeiten.wie bisher.
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14.02.2016, 09:22
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14.02.2016, 09:45
AW: unterhalt
wenn dein sohn wieder bei dir wohnen wuerde, waerst du ihm kaum "barunterhatlspflichtig", da du ihm ja bereits wohnraum und freie kost und logis zur verfuegung stellen wuerdest, dies wird bei der berechnung des unterhalts abgezogen
ich finde du solltest in jedem fall mal mit deinem sohn reden, das du finanziell angespannt bist, durch seinen kurzfristigen auszug, er sollte das wissen, denn deine kosten fuer die wohnung laufen ja unvermindert weiter
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14.02.2016, 09:57
AW: unterhalt
Wenn mich nicht alles täuscht, muss du ihm ab September auch Unterhalt bezahlen. Denn beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. Aber evtl. habt ihr Glück und er bekommt eine hohe Ausbildungsvergütung.
Aber momentan verdient er doch selbst Geld. Wieso sollte dann überhaupt jemand bezahlen müssen? Ich sehe dazu keine Veranlassung. Er ist volljährig und berufstätig.
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14.02.2016, 10:02Inaktiver User
AW: unterhalt
Ela, vielleicht kannst Du mal ein paar Sätze mehr schreiben. Geht es darum, wie Dein Sohn zurecht kommen soll? Im Moment sein Problem, muss er halt ein bisschen mehr arbeiten oder gut haushalten. Oder geht es darum, wie Du finanziell zurecht kommst?
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14.02.2016, 10:11
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14.02.2016, 10:20
AW: unterhalt
735 Euro ist der Bafög-Höchstsatz. Aber der junge Mann arbeitet nicht und das nicht nur während der Sommerferien, sondern ein halbes Jahr. Mit 600 Euro Einkommen liegt er eindeutig über dem Hartz IV Satz, ist also nicht wirklich bedürftig. Außerdem wäre es für ihn zumutbar, noch mehr zu arbeiten. Wieso sollte er also unterhaltsberechtigt sein? Er ist erwachsen und hat selbst entschieden, auszuziehen und arbeiten zu gehen, anstatt eine Ausbildung zu absolvieren.
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14.02.2016, 12:17
AW: unterhalt
Das ist schon richtig.Das Problem ist halt.dsss er mit der Freundin die gesamten Kosten teilen muss und sie in einer Stadt wohnen.in der die Kosten der Miete sehr hoch sind.weil sie dort studiert.Und ich habe leider nur eine Dreiviertelstelle und verdiene nur ein Drittel soviel wie mein Ex.


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