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Thema: unterhalt

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    AW: unterhalt

    Danke erstmal für eure Antworten. Zum Sachverhalt nochmal.Erstens teilt er sich mit der Freundin die Kosten der gemeinsamen Wohnung.Und er arbeitet jetzt nur zwischenzeitlich. Ab September beginnt er eine neue Ausbildung.

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    Wollte nur mal so in die Runde alle alleinerziehende fragen.ob sie auch alle solche finanzielle Probleme hatten.sobald die Kinder volljährig sind.

  3. Inaktiver User

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    Die finanziellen Probleme hat doch eigentlich Dein Sohn.

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    Zitat Zitat von Ela19 Beitrag anzeigen
    Wollte nur mal so in die Runde alle alleinerziehende fragen.ob sie auch alle solche finanzielle Probleme hatten.sobald die Kinder volljährig sind.
    ich kann dich verstehen, und kenne einige muetter die darueber nachdenken, wie soll ich die miete bezahlen, wenn das kind aus dem haus ist und der unterhalt entfaellt

    klar ist das nicht einfach, aber man muß da als mutter eben auch vorplanen, wie es dauerhaft finanziell weitergeht, wenn unterhalt UND kindergeld entfallen

  5. gesperrt

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    AW: unterhalt

    Zitat Zitat von Ela19 Beitrag anzeigen
    Danke erstmal für eure Antworten. Zum Sachverhalt nochmal.Erstens teilt er sich mit der Freundin die Kosten der gemeinsamen Wohnung.Und er arbeitet jetzt nur zwischenzeitlich. Ab September beginnt er eine neue Ausbildung.
    hat dein sohn bereits einen vertrag fuer eine neue ausbildung unterschrieben ?
    wenn ja soll er sich einen anwalt nehmen und dieser soll vom vater den unterhalt einklagen wenn dieser der meinung ist nichts zu zahlen, denn so einfach kann er es sich nicht machen

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    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Ist ein Kind nicht mehr in der Ausbildung und fängt die nächste aufgrund von irgendwelchen Wartezeiten erst etliche Monate später an, ist der vater ebenfalls nicht mehr unterhaltspflichtig, denn das Kind hat dann ja genug Zeit arbeiten zu gehen. Übergangsphasen von 2-3 Monaten werden von den gerichten toleriert. Aber mehr auch nicht.

    Letztendlich kann der Vater ja nichts dafür, dass der Sohn seine Ausbildung geschmissen hat.
    Also kann man sich einen "Rechtsverdreher" sparen.

    Konkretes Beispiel: Sohn Abi mit 19 ohne Ehrenrunde, Studium kurz vorm Bacchelor abgebrochen, weil Studium zu theoretisch. Er wußte, DAS gibt mächtig Ärger und "verschweigt" es zunächst. Das "Praktikum" in Form eines sozialen Jahres beginnt erst im Septemer. Nach Vollendung des BFDs zügig mit dem Studium angefangen. Und nun?

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    Ja da habt ihr im gewissen Sinne schon Recht.dass man schon im voraus damit rechnen muss.dass man finanzielle Einbußen hat. Da War ich wohl etwas blauäügig. Habe aber auch nicht damit gerechnet.dass mein Sohn doch so schnell auszieht. Glaube auch nicht.dass er das Geld von seinem Vater einklagen würde.

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    Zitat Zitat von Ela19 Beitrag anzeigen
    Ja da habt ihr im gewissen Sinne schon Recht.dass man schon im voraus damit rechnen muss.dass man finanzielle Einbußen hat. Da War ich wohl etwas blauäügig. Habe aber auch nicht damit gerechnet.dass mein Sohn doch so schnell auszieht. Glaube auch nicht.dass er das Geld von seinem Vater einklagen würde.
    Selbst wenn, er scheint ja mit dem Geld klarzukommen. Dir steht sowieso nichts zu.

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    Hallo Sarah.weisst du vielleicht.wie die Situation wäre.wenn er wieder bei mir wohnen würde.

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    Es würde nix ändern. Dann erbringst Du Deinen Teil des Unterhalts, durch zur Verfügung stellen eines Zimmers!

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