Antworten
Seite 4 von 4 ErsteErste ... 234
Ergebnis 31 bis 34 von 34
  1. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Zitat Zitat von Signora Beitrag anzeigen
    Das Gesetz ist immer für den Streitfall ausgelegt.
    Natürlich kann sie verzichten.
    nein du darfst darauf nicht verzichten, weil du somit deine kinder um ihr "vermoegen" bringst, denn als elternteil hast du auch wirtschaftlich mit dem vermoegen bzw. den einkuenften der kinder umzugehen

  2. Moderation

    User Info Menu

    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden.
    Die Mutter kann ihn "nicht geltend" machen, aber sie kann nicht rechtswirksam verzichten.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  3. User Info Menu

    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    nein du darfst darauf nicht verzichten, weil du somit deine kinder um ihr "vermoegen" bringst, denn als elternteil hast du auch wirtschaftlich mit dem vermoegen bzw. den einkuenften der kinder umzugehen
    Der Unterhalt ist Lebensunterhalt und ganz bestimmt kein "Vermögen". Solange ich finanziell den Lebensunterhalt meiner Kinder gewährleisten kann, möchte ich mal das Kind erleben, das sich beschwert, weil ich seinerzeit auf den Unterhalt verzichtet habe.

    Oder,.....

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden.
    Die Mutter kann ihn "nicht geltend" machen, aber sie kann nicht rechtswirksam verzichten.
    - denn das stimmt natürlich, das ist die korrekte rechtliche Formulierung - den Unterhalt nicht geltend gemacht habe.

    Ich habe nämlich nicht nur finanzielle Entscheidungen zu treffen sondern auch Entscheidungen darüber, wie wir als Familie am besten leben können. Da legt bestimmt jeder seine Prioritäten anders fest...

  4. User Info Menu

    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Das Kind kann, sobald es 18 ist, den Unterhalt dann rückwirkend einklagen.
    Man kann als Mutter nicht rechtsgültig auf den Unterhalt verzichten, er gehört einem nämlich nicht. Daher befreit das den Vater nicht aus der Pflicht. Das ginge nur, wenn der neue Papa die Kinder adoptiert. Aber der Unterhalt, der bis jetzt aussteht, bleibt offen.

    Ich würde auch aufs Jugendamt setzen. Die Kinder sind nicht mehr SO klein, sie können sich artikulieren, wissen was sie wollen und was nicht. Sie werden gehört.
    Wenn es auf begleiteten Umgang raus läuft, dann wird sich das ganz sicher schnell auflösen. Ich glaube ja nicht, dass er da jetzt x-mal pünktlich erscheint und sich reinhängt.
    Lass Dich nicht unter Druck setzen, so schwer das auch ist.
    „Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.“
    Nicolas Chamfort

Antworten
Seite 4 von 4 ErsteErste ... 234

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •