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    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Zitat Zitat von --martha-- Beitrag anzeigen
    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz, worum es Dir geht. Erst schreibst Du, dass Du den Umgang mit dem Vater gefördert hättest und die Kinder nicht wollten. Jetzt schreibst Du, dass er schon früher gewalttätig war.

    Vielleicht kannst Du klarstellen, wo das Thema liegt.

    7jährige haben natürlich ein Problem Umgang zu einem Fremden zu haben - und das ist der Vater nach so langer Zeit. Das geht auch bei normalen Verhältnissen nicht von null auf ein ganzes Wochenende.

    Wenn der Vater schon immer gewalttätig war, warum hast Du die Kinder denn früher kindgerecht zum Umgang geschubst?

    Und natürlich haben Umgang und Unterhalt nichts miteinander zu tun.
    Anfangs hat er sich für 2 oder 3 Treffen bemüht bzw es so wirken lassen und ich habe eben gedacht es wäre gut wenn ich zum Wohle der Kinder sie dazu animieren

    Jedoch hat er dann plötzlich den Kontakt abgebrochen und war weg...
    Dann kam er nach Jahren wieder und sagte es wäre alles wie vorher und drängte die Kinder. Als er merkte es klappt net haute er wieder ab...
    Und dann kam er wieder und hat sich halt mehr mit mir beschäftigt als mit den Kindern
    Auf anraten von meinem Mann und mir etwas mehr Bindung zu den Kindern zu fördern schwor er Besserung aber verfiel immer wieder in alte Verhaltensweisen und gab sich schroff uns unruhig und verschwand dann wieder

    Ohne Grund und Vorwarnung - dieses on/off ist echt grausam für alle. Wir versuchen die Kinder und uns natürlich auch dran zu gewöhnen aber dann kommt immer irgendwas von ihm...

    Und die Kinder waren immer sehr unausstehlich und empfindlich...Vorallem wenn er sie zu Berührungen zwang 😢

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    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Hast du in dieser ganzen (Trennungs-)Geschichte eigentlich überhaupt irgendwo an offizieller Stelle dir mal Hilfe geholt, die Gewaltaktionen vermerken lassen o.ä?
    Ihr seid ja verheiratet gewesen, kam das bei der Scheidung und irgendwelchen Gesprächen über Besuchsregelung zur Sprache?
    Oder hast du nach aussen immer alles gedeckelt?

    Was ich ehrlich gesagt nicht ganz verstehe, ist deine Argumentation, dass du dich zum Wohle der Kinder getrennt hast - wegen physischer und psychischer Gewalt - aber dann trotzdem Kontakt zwischen Vater und Kindern gefördert hast. Wie darf ich mir das vorstellen, wie das zusammenpasst?

    Deine leichte Polemik "der Vater darf alles - der Stiefvater hat keine Rechte"....hat die eine Grundlage, habt ihr schon versucht, an offiziellen Stellen die Dinge zu regeln und seid gescheitert? Oder ist das "nur so dahin gesagt"?

    Ich weiß, dass andere das anders sehen - aber ich würde mir auch sehr gut überlegen, ob ich auf den Unterhalt für die Kinder verzichten kann (finanziell). Wenn das die erhoffte Ruhe und Seelenfrieden bringt (vor allem für die Kinder), der Stiefvater sich ohnehin wie der Vater fühlt - sie evtl. ja auch adoptieren möchte - solltest du dir diesen Preis überlegen.

    Hast du eine Hemmschwelle, selbst aktiv zu werden und dir Beratung zu holen? - Jugendamt, Anwalt...such dir Hilfe, die können dir fundierte Antworten geben, was geht...

  3. Inaktiver User

    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Nicht auf den Unterhalt der Kinder verzichten wollen. Das ist Geld der Kinder und der Erzeuger muss zahlen.
    Mit Pfändung. Sonst zahlt der Steuerzahler - und das ist nicht gerecht.

    Die Jugendamtsdame klingt sehr gut. Rede mit ihrl

    Wen hast Du schon über die Vorfälle - Gewalt - Kntaktabbruch Kinder durch den Wind - informiert? Kinderschutzbund ? Warst Du mit den Kindern bei einer Mutter-Kind-Kur und hast da mit einem Therapeuten gesprochen ? Ist der Kinderarzt informiert ? Ist eine Erziehrin / Lehrerin informiert bzw. kann aus eigener Beobachtung was sagen ?

    1) Mach eine Liste, wie das in den vergangenen Jahren gelaufen ist.

    2) Notiere - soweit noch möglich - im Wortlaut was er sagte: Entweder Unterhaltspfändung aufheben oder er
    tut was ????

    3) Verbiete ihm dich anzurufen UND lass einen AB laufen. Gibt ihm eine Mail-Adresse, die du mindestesn täglich kontrollierst. WEnn er auf dem AB droht Kassette rausnehmen und aufbewahren.

    4) Warum hast Du ihn so lange mit so viel durchkommen lassen ???????

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    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nicht auf den Unterhalt der Kinder verzichten wollen. Das ist Geld der Kinder und der Erzeuger muss zahlen.
    Mit Pfändung. Sonst zahlt der Steuerzahler - und das ist nicht gerecht.
    Inwiefern zahl der Steuerzahler, wenn ich auf den Unterhalt verzichte?
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  5. gesperrt

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    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Zitat Zitat von marylin Beitrag anzeigen
    Inwiefern zahl der Steuerzahler, wenn ich auf den Unterhalt verzichte?
    durch den unterhaltsvorschuß den der staat nunmal aus steuergeldern bezahlt

  6. User Info Menu

    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Unterhaltsvorschuss muss sie ja nicht beantragen. Wenn das Familieneinkommen reicht, dann ist doch alles in Ordnung.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  7. User Info Menu

    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    durch den unterhaltsvorschuß den der staat nunmal aus steuergeldern bezahlt
    1) wenn der Vater zahlen kann, aber es nicht tut, wird das Geld durch das JA von ihm wieder eingetrieben
    2) was marylin schon schrieb: es ist ihre Entscheidung, diesen überhaupt zu beantragen. Muss sie nicht. Sie könnten halt wie eine ganz normale Familie "Vater, Mutter, 2 Kinder" leben, die auch kein Geld über das Kindergeld hinaus bekommt.

  8. gesperrt

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    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    laut gesetz darf sie NICHT auf kindesunterhalt verzichten und erst recht nicht einem vater gegenueber der dazu leistungsfaehig ist
    kindesunterhalt ist gesetzlich festgelegt

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    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Das Gesetz ist immer für den Streitfall ausgelegt.
    Natürlich kann sie verzichten.

  10. User Info Menu

    AW: Nach 4 Jahren was muss ich alles mitmachen...

    Habe auch auf den Unterhalt verzichtet, mich hat bisher auch noch keiner verklagt
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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