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    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Zitat Zitat von schafwolle Beitrag anzeigen
    Hallo katze,

    der Aufgabenbereich von Familienhelferinnen umfasst hauswirtschaftliche, erzieherische,
    pflegerische und organisatorische Tätigkeiten, dient also hauptsächlich der Entlastung.
    Das ist bei der Landwirtschaftlichen Familienhilfe so. Da kommt eine Familienhelferin auf den Hof und übernimmt die Aufgaben der entbinden oder kranken Mutter.

    Die Familienhelferin des Jungendamtes legt nicht selber Hand an, sondern berät und leitet zur Selbsthilfe an.
    Die Familienhilfe ist u.a. dazu da Sorgerechtsentzug und Heimunterbringungen zu verhindern.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Familienhilfe

    Grüße
    Luftpost
    Geändert von Luftpost (20.12.2015 um 23:33 Uhr)

  2. VIP

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    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Um welche Form der Familienhilfe handelt es sich denn?

    Ich vermute, da das Jugendamt beteiligt ist, dass es sich um eine sozialpädagogische Familienhilfe handelt. Auf diese haben alle Eltern im Rahmen der Hilfen zur Erziehung im SGB VIII ein Anrecht. Sie dient der Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert die Kooperation der Eltern.

    Die Ziele für diese Form der Hilfe wird mit den Eltern, dem Jugendamt und der Person, die die Familienhilfe durchführt, festgelegt. D. h. du musst als Mutter an diesem Prozess beteiligt werden. Außerdem ist eine sozialpädagogische Familienhilfe für die ganze Familie und nicht nur für eine Person (das wäre dann eine Einzelfallhilfe), allerdings wird ein Kind - zwecks Aktenführung - als Indexklient benannt.

    Wird eine Kindeswohlgefährdung vermutet? Wurde so was auf dem Jugendamt gesagt?

    Um diese Form der Hilfe zu bekommen, musst du den Antrag auf diese Hilfe unterschreiben. Hast du was unterschrieben?

    Du kannst jeder Zeit die Familienhilfe ablehnen, es ist eine freiwillige Maßnahme. Das kann dir allerdings negativ ausgelegt werden, wenn die Sorgenrechtssache vor Gericht geht.

    Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
    § 31 SGB VIII

    Ich würde empfehlen, mit der Familienhelferin zu sprechen und zwar so offen wie möglich. Auch den Kontakt zum Psychotherapeuten würde ich herstellen und ein gemeinsames Gespräch einfordern, damit dieser die Familienhelferin über die Erkrankung der Tochter aufklären kann und wie er den Stress des Sorgerechtsstreits und der Überrumpelung Familienhilfe anzunehmen, einschätzt.

    Die Familienhelferin könnte auch im Sorgerechtsstreit vermitteln und vielleicht auch den Vater beruhigen, wenn er wirklich befürchtet, den Kindern geht es nicht gut.
    Manchmal ist so ein Blick von Außen nützlich.

    Auf keinen Fall würde ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben und ich würde darauf bestehen, dass ich bei allen Gesprächen, die mit anderen Institutionen geführt werden dabei bin.

    Die Vorgehensweise des Jugendamtes irritiert mich, denn normalerweise müssten sie mit dir die Rahmenbedingungen der Familienhilfe besprechen, so läuft das normalerweise nicht, egal ob der Vater eine Kindeswohlgefährdung vermutet.
    Letzteres nehme ich an, deshalb tauchte das Jugendamt unangemeldet auf. Das müssen sie tun, denn sie müssen solchen Meldungen nachgehen.

    Ich würde dies auch auf dem Jugendamt äußern, dass du a) dich überrumpelt gefühlt hast und b) besser informiert werden willst.

    Du kannst auch sagen, dass du diese Familienhelferin nicht haben möchtest. Familien haben das Anrecht darauf über die Träger und Personen aufgeklärt zu werden - bevor die Hilfe beginnt. Wird meistens nicht gemacht, weil es Zeit kostet, kann aber eingefordert werden.
    Geändert von xanidae (21.12.2015 um 08:02 Uhr)
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  3. VIP

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    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Werner betont in diesem Kontext den aktiven Part, den die Jugendhilfe einzunehmen hat: "Die Mitwirkung (im Aushandlungsprozeß des § 36 SGB VIII) muß in der Praxis teilweise angeregt und gefördert werden, weil nicht von vornherein davon ausgegangen werden kann, daß dies von allen Personensorgeberechtigten aus sich heraus aktiv betrieben wird. Zu beginnen hat daher der Aushandlungsprozeß mit einer umfangreichen Beratung und Aufklärung über die Hilfen zur Erziehung und sonstigen Leistungen .... und setzt sich in der Transparenz des Handelns des Jugendhilfeträgers fort." (Werner 1995, S. 370).
    NachSchellhorn und Wienand beinhaltet § 36 (1) 1 SGB VIII eine besondere Beratungsverpflichtung des Jugendamtes gegenüber den Personensorgeberechtigten und den von einem Hilfebedarf betroffenen Kindern und Jugendlichen. Diese umfassende Beratung hat bereits vor der Entscheidung zu erfolgen und kann nur in Ausnahmefällen, z.B. bei einer nachweislichen Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen, ausgesetzt werden. Sie muß jedoch dann um so intensiver nachgeholt werden (Schellhorn und Wienand 1991, S. 173).
    Obwohl von seiten der Leistungsberechtigten kein einklagbarer Anspruch besteht, ist das Jugendamt durch eine "Sollvorschrift" in § 5 SGB VIII verpflichtet, den Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Die Ausgestaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs "unverhältnismäßige Mehrkosten" darf dabei nicht allein an objektiven Gegebenheiten ausgerichtet werden, sondern muß subjektive Voraussetzungen wie z.B. die religiöse Ausrichtung der Leistungsempfänger einschließen. Ausgangspunkt für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit - vorausgesetzt die "Geeignetheit" der infrage kommenden Hilfeformen ist unstrittig - sind die durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Fälle, wobei nach Schellhorn und Wienand unter Hinweis auf analoge Regelungen zu § 3 BSHG davon ausgegangen werden muß, daß eine Überschreitung des Durchschnitts um 20% unschädlich ist (a.a.O. S. 58 f.).


    http://www.bmfsfj.de/doku/Publikatio...fklaerung.html

    Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen über die sozialpädagogische Familienhilfe
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Es ist tatsächlich so, dass ich mich damit überrumpelt fühle und genaue Aussagen,bzw wie das alles abläuft gab es auch nicht. Leider hab ich in dem moment auch nicht nachgefragt, da ich in dem Augenblick irgendwie sprachlos war.

    Ich habe damals für die Schulbegleitung unterschrieben, die sie bekommen sollte, aber das ja Gott sei Dank doch nicht so ist. Aber für die Familienhilfe habe ich noch nichts unterschrieben, obwohl schon alles geregelt ist

    Also nochmal zur Aufklärung: Meine Tochter spricht zu Hause ganz normal, sie ist hier ein ganz normales Kind.

    Die Therapie ist noch am Anfang und vorher bekam sie ergo und Logo, was aber nichts brachte.

    >Ich habe heute mit dem Psychologen meiner Tochter gesprochen und er ist auch dagegen, es tut ihr nicht gut.

  5. Inaktiver User

    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Zitat Zitat von traurigekatze Beitrag anzeigen
    Es ist tatsächlich so, dass ich mich damit überrumpelt fühle und genaue Aussagen,bzw wie das alles abläuft gab es auch nicht. Leider hab ich in dem moment auch nicht nachgefragt, da ich in dem Augenblick irgendwie sprachlos war.
    Das ist eigentlich nicht in Ordnung.
    Du solltest eingehend über alles informiert werden.
    Wann kommt denn die Familienhilfe das erste Mal? Hat man Dir wenigstens das mitgeteilt?
    Oder bekommst Du noch etwas Schriftliches?
    Aber für die Familienhilfe habe ich noch nichts unterschrieben, obwohl schon alles geregelt ist
    Sehr seltsam.
    Du kannst auch bei Deiner Sachbearbeiterin anrufen und sie noch einmal um ein Gespräch bitten, da Du noch genauere Informationen brauchst und dann nimm eine Vertrauensperson mit.
    >Ich habe heute mit dem Psychologen meiner Tochter gesprochen und er ist auch dagegen, es tut ihr nicht gut.
    Kann er Dich begleiten?

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    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist eigentlich nicht in Ordnung.
    Du solltest eingehend über alles informiert werden.
    Wann kommt denn die Familienhilfe das erste Mal? Hat man Dir wenigstens das mitgeteilt?
    Oder bekommst Du noch etwas Schriftliches?
    Sehr seltsam.
    Du kannst auch bei Deiner Sachbearbeiterin anrufen und sie noch einmal um ein Gespräch bitten, da Du noch genauere Informationen brauchst und dann nimm eine Vertrauensperson mit.
    Kann er Dich begleiten?
    Ja das hatte ich auch vor. Ich finde es auch komisch, dass wir noch nichts unterschreiben mussten.

    Sie wollte noch vor Weihnachten zu einem Erstgespräch kommen, habe aber gesagt nächstes Jahr erst, Gott sei Dank

  7. gesperrt

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    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Zitat Zitat von traurigekatze Beitrag anzeigen
    Also nochmal zur Aufklärung: Meine Tochter spricht zu Hause ganz normal, sie ist hier ein ganz normales Kind.
    Genau das ist das Wesen des selektiven Mutismus. Das Kind spricht nur mit engsten Familienangehörigen und sonst niemanden. Außerhalb der Familie ist es stumm.
    Diese Störung wird normalerweise bereits im Kindergartenalter behandelt.

    Die Therapie ist noch am Anfang und vorher bekam sie ergo und Logo, was aber nichts brachte.
    Bei so vielen Jahren [editiert] sollte jetzt wohl mehr passieren.


    Ich habe heute mit dem Psychologen meiner Tochter gesprochen und er ist auch dagegen, es tut ihr nicht gut.
    Es tut deiner Tochter also nicht gut, wenn Du lernst, wie du deine Tochter im Sprachgebrauch unterstützen kannst.
    Oder tut es deiner Tochter nicht gut, wenn sie lernt in Gegenwart eines fremden Menschen mit ihrer Mutter oder ihren Geschwistern sich in gesprochener Sprache zu verständigen?
    Oder tut es deiner Tochter nicht gut, die Angst vor fremden Menschen in gewohnter Umgebung zu verlieren?
    Oder tut es deiner Tochter nicht gut, sich mit einem fremden Menschen in vertrauter Umgebung zu beschäftigen, vielleicht sogar zu sprechen.

    [editiert]
    Auch den Kontakt zum Psychotherapeuten würde ich herstellen und ein gemeinsames Gespräch einfordern, damit dieser die Familienhelferin über die Erkrankung der Tochter aufklären kann und wie er den Stress des Sorgerechtsstreits und der Überrumpelung Familienhilfe anzunehmen, einschätzt.
    Das sehe ich genau so.

    Grüße
    Luftpost
    Geändert von Analuisa (22.12.2015 um 22:23 Uhr) Grund: Unterstellung und Spekulation gelöscht

  8. Inaktiver User

    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Zitat Zitat von Luftpost Beitrag anzeigen
    [ed.]
    [ed.]
    Geändert von Analuisa (22.12.2015 um 22:24 Uhr) Grund: Zitat angepasst, direkte Antwort darauf gelöscht

  9. gesperrt

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    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Wie verständigt sich deine Tochter im Kindergarten? Mit Gesten und Blickkontakt?

  10. Inaktiver User

    AW: Jugendamt will Familienhilfe für uns wegen mutistischen Kind

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Wie verständigt sich deine Tochter im Kindergarten?
    Sie ist 9.

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