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  1. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Oje, das ist nix für mich. Aber danke erstmal für die Einschätzungen. Ich frage mal bei meiner letzten Anwältin nach.

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich hab was von max. vier Monaten zwischen Beendigung der Schule und Beginn der Ausbildung gelesen.
    Ja, das kenne ich auch so. Ist aber wohl nicht in Stein gemeißelt - Richter entscheiden je nach Sachlage und auch Region unterschiedlich. In Berlin wird oft liberaler (zu Gunsten des volljährigen Kindes, vermutlich, weil wir mehr Kummer gewöhnt sind? ) geurteilt als z.B. in Bayern... Reine, pure Faulheit ohne weitere Erklärung ist aber wohl meist nach vier Monaten abgegolten.
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  3. Moderation

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Reine, pure Faulheit ohne weitere Erklärung ist aber wohl meist nach vier Monaten abgegolten.
    Die sehe ich hier allerdings nicht. Der junge Mann hatte große persönliche Probleme, die er jetzt wohl langsam meistert. Aber diese Frage kann ein Forum ganz sicher nicht beantworten, weil hier die Einzelheiten und die persönlichen Umstände eine wesentliche Rolle spielen.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
    - Ich habe meinen Sport gefunden.


    Sommer 2021 - mehr als nur nasse Füße... reinklicken und mithelfen!

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Die sehe ich hier allerdings nicht. Der junge Mann hatte große persönliche Probleme, die er jetzt wohl langsam meistert. Aber diese Frage kann ein Forum ganz sicher nicht beantworten, weil hier die Einzelheiten und die persönlichen Umstände eine wesentliche Rolle spielen.
    Ich habe an keinem Punkt und in keiner Form gesagt, dass der Sohn der TE faul war! Es ging ausschließlich um die ganz allgemeine Rechtslage zum Thema!!
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  5. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Hallo, ich war noch fix was erledigen und habe gar nicht gesehen, dass der Thread schon so ein Volumen hat.

    Also mein Sohn war kurz nach der Handelslehranstalt, der Schulform, die nach der Realschule noch für ihn in Betracht kam und wo er hauptsächlich (laut Klassenlehrerin) nur zu Gast war, wegen Drogenauffälligkeit und mangelhafter Sozialstundenableistung 2 Wochen in einer Jugendarrestanstalt. Die hat ihn kurzfristig beeindruckt, er war auch gerne von dort täglich im Altersheim um überwacht seine Sozialstunden abzuleisten. Aber kaum zuhause war wieder wenig Motivation da. Das war im Mai 2014.

    Ich versuchte in zu einem Freiwilligen Sozialen Jahr zu bewegen, das er auch anfing, aber kurz darauf wieder abbrach. Danach hat er unregelmäßig geringfügig an einer Tankstelle gejobbt. Dann im Frühjahr 2015 die Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss gemacht und ist jetzt seit September in einer Werkrealschule.

  6. Moderation

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Ich habe an keinem Punkt und in keiner Form gesagt, dass der Sohn der TE faul war! Es ging ausschließlich um die ganz allgemeine Rechtslage zum Thema!!
    Das wollte ich dir auch nicht unterstellen. Nur, das ist meine Überzeugung, hilft hier die allgemeine Rechtslage keine Rolle, weil der "Fall" sehr individuell ist. Und nur das wollte ich noch einmal unterstreichen.
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  7. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Die sehe ich hier allerdings nicht. Der junge Mann hatte große persönliche Probleme, die er jetzt wohl langsam meistert. Aber diese Frage kann ein Forum ganz sicher nicht beantworten, weil hier die Einzelheiten und die persönlichen Umstände eine wesentliche Rolle spielen.
    So sehe ich das auch und noch viel schlimmer, ich sehe mich auch ursächlich für einen Großteil seiner Probleme und sehe auch, dass wir beide ineinerander verhakt und verkettet sind und ich bräuchte wirklich einen 'ganzheitlichen' Anwalt, der das begreift und sachlich in eine Form bringt, die uns, respektive meinem Sohn weiter hilft.

    Nie mehr allein erziehend, echt.

  8. Moderation

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    So sehe ich das auch und noch viel schlimmer, ich sehe mich auch ursächlich für einen Großteil seiner Probleme und sehe auch, [...]
    Ohne dich zu kennen, ohne dass du hier auch etwas erzählen oder dich gar rechtfertigen sollst, das sehe ich nicht! Und es hilft auch nicht, wenn du dich mit Selbstvorwürfen überhäufst.
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  9. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Dir sollte dein Sohn, sein Erfolg und sein Wohlergehen in erster Linie wichtig sein. Zwischen deinen Zeilen lese ich auch, dass du von deinem Ex enttäuscht bist - du solltest es dir verkneifen, über den Weg Unterhaltszahlungen für den Sohn, auf dem Rücken deines Sohnes, deinem Ex eins "auszuwischen". So sehr ich es menschlich verstehen kann, es kann sehr kontraproduktiv sein.

    Dennoch kann es nicht schaden, sich fachkundigen Rat einzuholen.
    Das habe ich mir nach den gerichtlichen Niederlagen tatsächlich verkniffen, schon alleine, um nicht selbst komplett auf der Strecke zu bleiben. Einen vernünftigen Weg wird es allerdings mit meinem Ex-Mann nicht geben, da er die Kontrolle behalten will und keine 'Macht' abgibt. Ich sehe also zu, wie er unsere Söhne oder den großen immerhin richtig desillusioniert und ihm jede Kraft raubt. So bleibt es ihm nur, sich mir gegenüber ablehnend zu verhalten und sich selbst ins Aus zu manövrieren.

    Das alles hautnah mitzuerleben ist Folter.

    Schade, dass es keine eindeutligen Gesetze gibt, die hier die Unterhaltsfrage klären. Denn im Moment fühle ich mich auch sehr kraftlos, um wieder vor Gericht zu gehen.

  10. Moderation

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Schade, dass es keine eindeutligen Gesetze gibt, die hier die Unterhaltsfrage klären. Denn im Moment fühle ich mich auch sehr kraftlos, um wieder vor Gericht zu gehen.
    Doch, die gibt es. Dein Sohn hat allerdings einen nicht gewöhnlichen Weg eingeschlagen. Und ob in seinem besonderen Fall jetzt noch ein Unterhaltsanspruch besteht, müsste einfach geklärt werden.

    Aber auch das würde in meinen Augen wichtig sein. Sollte der Vater nicht mehr unterhaltspflichtig sein, dann muss dein Sohn erkennen, dass er duch sein eigenes Verhalten seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat. Das hat nicht damit zu tun, dass der Vater die Macht behalten will. Wenn kein Anspruch besteht, gehört zum Erwachsensein dazu, das anzuerkennen. Der Vater muss nicht, er tut es nicht und das darf man ihm dann nach meinem Empfinden auch nicht zum Vorwurf machen. Da sehe ich deine Rolle.
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