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  1. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Der Schulbesuch hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Er hätte weiter zahlen müssen, bzw. du einen Titel erwirken müssen.
    Das ist nicht ganz richtig. In der Zeit, in der der junge Mann auf der faulen Haut gelegen hat (so habe ich es zumindest verstanden), war der Vater nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet...
    Geändert von Inaktiver User (21.11.2015 um 16:10 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    zeige mir das gesetz wo dies so steht
    in erster linie gilt naemlich....

    § 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete - dejure.org
    Nein, das gilt nicht in erster Linie. In erster Linie ist ein volljähriges Kind selber dafür zuständig, seinen Unterhalt zu erwirtschaften...mit anderen Worten: Der Sohn der TE hätte arbeiten gehen können, um sich seine Brötchen zu verdienen. Ist das volljährige Kind dazu aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage (z.B. wegen Krankheit), sieht es schon wieder anders aus...aber davon ist in diesem Fall ja keine Rede.

  3. VIP

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Das stimmt nur eingeschränkt.
    Unterhaltspflichtig sind beide Eltern, sofern zielstrebig und erfolgsorientiert eine Erstausbildung angestrebt wird.

    Falls der Sohn die Schule geschmissen und dann zwei Jahre nichts gemacht hat, hat er seinen Unterhaltsanspruch verwirkt, egal, was er jetzt tut.

    .
    Es gab einen Einzelfall, wo das durch eine Klage entschieden wurden - daraus lässt sich kein Übertragbarkeit auf andere ableiten. Grundsätzlich gilt Unterhaltspflicht bis eine erste Ausbildung (§1610 BGB) beendet ist, dazu können auch Abbrüche und Pausen gehören.

    Könnte sein, dass hier §1603 BGB in Betracht kommt, volljährige Kinder in Schulausbildung sind minderjährigen gleich gestellt.

    Hierzu müsste ein Anwalt befragt werden.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    zeige mir das gesetz wo dies so steht
    Ich zeig' dir gar nichts, mir ist das völlig latte.
    Glaubs oder lass es sein.
    Ich habe diese Erfahrung gemacht, als ich unter bestimmten Maßgaben mit Unterhaltszahlungen befaßt eine Anwältin beschäftigt habe.
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz richtig. In der Zeit, in der der junge Mann auf der faulen Haut gelegen hat (so habe ich es zumindest verstanden), war der Vater nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet...
    Das stimmt eingeschränkt, auf den Zeitraum kommt es an. Diese Geschichte namens "Findungsphase" gibts tatsächlich und die Gerichte entscheiden einzelfallabhängig, wie lange die dauern durfte und wann da mal Schicht im Schacht ist...deswegen würde ich das nicht ohne einen guten Anwalt angehen und die Beschreibung der Anwältin der TE ist mir irgendwie suspekt. Die würde ich wohl mal gepflegt auswechseln.

    Das gilt natürlich alles für volljährige Unterhaltsberechtigte (wie du ja auch schon geschrieben hattest). Da der Knabe demnächst 21 wird, ist das aber hier der Fall.
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  6. VIP

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz richtig. In der Zeit, in der der junge Mann auf der faulen Haut gelegen hat (so habe ich es zumindest verstanden), war der Vater nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet...
    Das würde ich hier in Frage stellen, da das Kind wohl doch einige Schwierigkeiten hatte. Es ist weiterhin unklar, ob das Kind während des "Nichttuns" schon volljährig war oder nicht. Wenn ja, könnte für die Zeit des "Nichttuns" der Unterhalt ausgesetzt werden - aber das darf "nicht einfach so" passieren, das muss rechtlich abgesichert sein.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  7. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Vielleicht kann die TE noch was dazu sagen, wie lange das jetzt her ist, dass der Sohn die Schule geschmissen hat und ob er da schon volljährig war.

  8. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Es ist weiterhin unklar, ob das Kind während des "Nichttuns" schon volljährig war oder nicht.
    Davon bin ich jetzt ausgegangen.

    Wenn ja, könnte für die Zeit des "Nichttuns" der Unterhalt ausgesetzt werden - aber das darf "nicht einfach so" passieren, das muss rechtlich abgesichert sein.
    Was meinst du mit rechtlich abgesichert?

  9. Inaktiver User

    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Das stimmt eingeschränkt, auf den Zeitraum kommt es an. Diese Geschichte namens "Findungsphase" gibts tatsächlich und die Gerichte entscheiden einzelfallabhängig, wie lange die dauern durfte und wann da mal Schicht im Schacht ist...
    Ich hab was von max. vier Monaten zwischen Beendigung der Schule und Beginn der Ausbildung gelesen.

  10. Moderation

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    AW: Wieder Unterhalt, wenn Sohn wieder zur Schule

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    zeige mir das gesetz wo dies so steht
    in erster linie gilt naemlich....

    § 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete - dejure.org
    In einem Gesetz wirst du - wie du auch selbst weißt - nicht finden. Fristen, Einzelfallentscheidungen beruhen dann immer auf der Rechtsprechung.

    ReineProchaine, ob dein Sohn noch Unterhaltsanspruch hat, hängt tatsächlich hier vom Einzelfall ab.

    Eine andere Frage ist, ob der Unterhaltsanspruch durch die langen Zeiträume zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten und den Schul- und Ausbildungsabbrüchen für die Zukunft endgültig entfallen ist. Nach Schulende wird zunächst eine Orientierungsphase zugestanden. Der Zeitraum der Orientierungsphase ist einzelfallabhängig, sie kann auch deutlich länger als ein Jahr betragen. Es kommt auf das Alter, den Entwicklungsstand sowie die gesamten Lebensumstände des Kindes einschließlich einer evt. belastenden Situation im Elternhaus an.
    Quelle: frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-fuer-volljaehriges-Kind-ohne-Ausbildung---f219664.html

    Das klingt nach nicht unerheblichen persönlichen Problemen und Defiziten.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Danach noch die Handelslehranstalt, dann die Jugendarrestanstalt, dann nichts und dann die Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss. Erster Lichtblick. Ein Lehrer, der ihn mochte überredete ihn zur Werkrealschule. Dorthin muss ich ihn gelegentlich tragen.
    Ob ihr beide (!) ihm gegenüber unterhaltspflichtig seid, kann euch nur ein Fachmann sagen. Dann müsste allerdings dein Sohn, wie hier schon mehrfach angesprochen, den Unterhalt einklagen. Hier stellt sich mir auch die Frage, ob es sinnvoll ist, euren Sohn diesen Belastungen auszusetzen. Dass er jetzt seinen Schulabschluss schafft, ist ja auch nicht selbstverständlich, auch wenn er es kognitiv sicher drauf hätte. Ihm fehlt offensichtlich das Durchhaltevermögen und der Biss, Schwierigkeiten und Probleme zu überwinden bzw. sich davon nicht entmutigen zu lassen.

    Dir sollte dein Sohn, sein Erfolg und sein Wohlergehen in erster Linie wichtig sein. Zwischen deinen Zeilen lese ich auch, dass du von deinem Ex enttäuscht bist - du solltest es dir verkneifen, über den Weg Unterhaltszahlungen für den Sohn, auf dem Rücken deines Sohnes, deinem Ex eins "auszuwischen". So sehr ich es menschlich verstehen kann, es kann sehr kontraproduktiv sein.

    Dennoch kann es nicht schaden, sich fachkundigen Rat einzuholen.
    Geändert von skirbifax (21.11.2015 um 16:32 Uhr)
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