Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Euch, liebes Forum, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und hoffe, dass jemand von Euch Erfahrung damit hat.
Ich bin seit vor der Geburt alleinerziehend mit meinem Kind, das noch unter einem Jahr ist. Erstmal habe ich 12 Monate Elternzeit eingereicht, beschäftige mich aber gerade noch mit dem Thema, unter welchen Umständen ich die zwei zusätzlichen Monate Elterngeld bekomme.
Nach dem neuen Elterngeldgesetz seit dem 01.07.15 bekommt man 14 Monate Elterngeld, wenn man die Voraussetzungen für Steuerklasse 2 erfüllt.
Mein Kind ist aber schon Anfang des Jahres geboren. Mir wurde gesagt, dass ich nur die 2 zusätzlichen Monate bekomme, wenn ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Ich bin mit dem Vater verheiratet und wir haben ein gemeinsames Sorgerecht. Wie funktioniert das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Unter welchen Umständen wird das erteilt und wie schnell geht das? Weiß jemand Rat? Ich danke Euch schon mal.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 17
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29.09.2015, 21:33
Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Optimist lacht um zu vergessen,
ein Pessimist vergisst zu lachen.
Unser kleiner Engel kam am 22.11.2009 zu uns
Binomette von feeling 
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29.09.2015, 21:53
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
wer bitte hat dir so einen schmarrn erzaehlt ?

und entweder du bist alleinerziehend oder verheiratet, beides zusammen schließt sich aus
und verheiratet und steuerklasse zwei geht schon einmal gar nicht
ich habe das gefuehl du willst da jemanden beschummeln, um zusaetzlich an geld zu kommen, welches dir nicht zusteht, kann das sein ?
oder du hast wirklich von nichts eine ahnung, sorry...
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29.09.2015, 22:05
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
ereS, was meinst Du mit Schmarrn?
Natürlich kann man alleinerziehend sein während des Trennungsjahrs, bevor man geschieden ist. Und dann bekommt man Steuerklasse 2, wenn man mit dem Kind nachgewiesenermaßen allein lebt.
Ich bescheiße keinen und bin etwas erstaunt über so einen unfreundlichen Kommentar.Ein Optimist lacht um zu vergessen,
ein Pessimist vergisst zu lachen.
Unser kleiner Engel kam am 22.11.2009 zu uns
Binomette von feeling 
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29.09.2015, 22:07
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Die Steuerklasse 2 bekommt, wer verwitwet ist oder die Voraussetzungen fürs Ehegattensplitting nicht erfüllt. Dazu würde gehören, dass man mindestens "dauerhaft getrennt lebt".
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat mit der Steuerklasse überhaupt nichts zu tun. Als alleinerziehend gilt, wer ein Kind in seinem Haushalt dauerhaft erzieht- es muß also bei einem Elternteil gemeldet sein, der andere Elternteil hat eine andere Meldeadresse.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt etwas anderes.
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29.09.2015, 22:12
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Du kannst in Steuerklasse 2 wechseln, wenn der Ehepartner dem zustimmt. Das muß er nämlich nicht. Ist recht häufig der Fall, wenn die Eheleute vorher 3 und 5 hatten.
Steuerklasse 2 bekommt der, der eigentlich Steuerklasse 1 hätte, aber einen Alleinerziehendenfreibetrag beantragt.
Mit dem Sorgerecht hat das, auch mit Teilen davon, gar nichts zu tun.
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29.09.2015, 22:13
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sasapi, kennst Du Dich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? Unter welchen Voraussetzungen erhält man dies und wie läuft das ab?
Genau aus dem von Dit beschriebenen Grund bin ich in Steuerklasse 2: "dauerhaft getrennt lebend".
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29.09.2015, 22:29
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Optimist lacht um zu vergessen,
ein Pessimist vergisst zu lachen.
Unser kleiner Engel kam am 22.11.2009 zu uns
Binomette von feeling 
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29.09.2015, 22:36
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
schmarrn ist, das ein aufenthaltsbestimmungsrecht etwas mit der zahlung von elterngeld zu tun hat
zeige mir wo das stehen soll, oder erklaere mir bitte wer dir diesen bloedsinn erzaehlt hat
es waere sinnvoll wenn du in dein eingangsposting geschrieben haettest GETRENNT LEBEND und nicht alleinerziehend und verheiratet, dann waere es verstaendlicher heruebergekommen
steuerklasse 2 bekommst du uebrigens auch nur dann wenn in deinem haushalt keine weitere person ueber 18 jahre gemeldet ist, bzw. mit dir zusammen lebt, es sei denn es handelt sich um ein weiteres leibliches kind
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29.09.2015, 22:56
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Im Elterngeldantrag steht zum Bezugszeitraum auf Seite 1 unten Folgendes:
Für Elternteile, die Eltemgeld alleine und für mehr als 12 Lebensmonate beanspruchen (insbes. Alleinerziehende):
a) Mir steht die elterliche Sorge/das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine zu. (Bitte Nachweis beifügen)
b) Mein Kind und ich wohnen mit dem anderen Elternteil nicht in einer gemeinsamen Wohnung.
c) Die Betreuung ist dem anderen Elternteil unmöglich oder gefährdet das Wohl des Kindes.Ein Optimist lacht um zu vergessen,
ein Pessimist vergisst zu lachen.
Unser kleiner Engel kam am 22.11.2009 zu uns
Binomette von feeling 
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29.09.2015, 22:59Inaktiver User
AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht
B) passt doch?


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