Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 17 von 17
  1. User Info Menu

    AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht

    kamelle: Ja, deswegen verstehe ich das ja auch alles nicht, wie die Elterngeldstelle geantwortet hat und wollte hier nach Erfahrungswerten fragen.
    Ein Optimist lacht um zu vergessen,
    ein Pessimist vergisst zu lachen.

    Unser kleiner Engel kam am 22.11.2009 zu uns
    Binomette von feeling

  2. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Zitat Zitat von Urcel Beitrag anzeigen
    Im Elterngeldantrag steht zum Bezugszeitraum auf Seite 1 unten Folgendes:
    Für Elternteile, die Eltemgeld alleine und für mehr als 12 Lebensmonate beanspruchen (insbes. Alleinerziehende):
    a) Mir steht die elterliche Sorge/das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine zu. (Bitte Nachweis beifügen)
    b) Mein Kind und ich wohnen mit dem anderen Elternteil nicht in einer gemeinsamen Wohnung.
    c) Die Betreuung ist dem anderen Elternteil unmöglich oder gefährdet das Wohl des Kindes.
    ich gehe mal nicht davon aus, das es hier nicht um entweder oder geht, ( nach dem motto such dir aus, was auf dich passt a/ b oder c ) sondern das ALLE voraussetzungen erfuelt werden muessen

    und wenn du nicht die alleinige sorge hast, entfaellt a doch schon

    lies dir doch bitte mal das gesetz zum elterngeld durch und wenn du es nicht verstehst lasse es dir von der elterngeldstelle erklaeren

  3. Inaktiver User

    AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    ich gehe mal nicht davon aus, das es hier nicht um entweder oder geht, ( nach dem motto such dir aus, was auf dich passt a/ b oder c ) sondern das ALLE voraussetzungen erfuelt werden muessen

    und wenn du nicht die alleinige sorge hast, entfaellt a doch schon
    Klingt logisch, c) würde ja sonst auf ziemlich viele Paare zutreffen.

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Die alleinige Sorge bekommst du, wenn der Kindsvater so kindeswohl gefährdend handelt, dass ihm ein Richter seine elterliche Sorge entzieht und dir überträgt. Das ist aber nicht der Fall, hoffentlich.
    Die andere Variante ist: Dein Nochehemann stirbt. Damit "bekommst du automatisch" seinen Teil der elterlichen Sorge. Ist zum Glück auch nicht der Fall.

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhältst du normalerweise über einen Antrag bei Gericht. Das geht entweder über eine einstweilige Verfügung oder mit Hilfe eines Anwalts. Damit soll sichergestellt sein, dass das Kind überwiegend bei dir lebt, nicht ins Ausland entführt wird und somit auch kein Schindluder mit Elterngeld, Kindergeld und Steuererklärungen getrieben wird.

  5. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Die alleinige Sorge bekommst du, wenn der Kindsvater so kindeswohl gefährdend handelt, dass ihm ein Richter seine elterliche Sorge entzieht und dir überträgt. Das ist aber nicht der Fall, hoffentlich.
    Die andere Variante ist: Dein Nochehemann stirbt. Damit "bekommst du automatisch" seinen Teil der elterlichen Sorge. Ist zum Glück auch nicht der Fall.

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhältst du normalerweise über einen Antrag bei Gericht. Das geht entweder über eine einstweilige Verfügung oder mit Hilfe eines Anwalts. Damit soll sichergestellt sein, dass das Kind überwiegend bei dir lebt, nicht ins Ausland entführt wird und somit auch kein Schindluder mit Elterngeld, Kindergeld und Steuererklärungen getrieben wird.
    das sorgerecht wird in den seltensten faellen einem elternteil entzogen, da muß schon viel passieren...

    auch das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt sie nicht einfach so durch einen antrag bei gericht, dafuer muß es einen triftigen grund geben, den ein richter ueberzeugen kann, ihr dieses alleine zu uebertragen
    mit einer einstweiligen verfuegeung kommt sie nur weiter wenn gefahr im verzug ist, weil sich der vater z.b. mit dem kind in das ausland abzusetzen droht, ansonsten wird dieser antrag sofort vom gericht abgewiesen

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Bei einer einstweiligen Verfügung kann der eigentliche Grund auch später noch verhandelt werden. Und da spielen Unterhaltszahlungen, auch finanzielle Ungereimtheiten zwischen den Eltern eine Rolle. Aber - es bleibt eine Einzelfallentscheidung. Deswegen wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eher vorübergehend erteilt und es bleibt meistens kein Dauerzustand.

    Der Umgang ist vom Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht betroffen: Sprich, der Vater kann und darf und soll sein Kinder weiterhin regelmäßig sehen.

    Und wie immer: Rechtlich verbindliche Auskunft erteil ein männlicher oder weiblicher Anwalt für Familienrecht.

  7. Inaktiver User

    AW: Elterngeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Wenn du alleinerziehend bist (sprich; ohne eine weitere volljährige Person mit deinem Kind in einem Haushalt lebst) hast du Anspruch auf Stkl. II.

    Das ABR ist Bestandteil des Sorgerechts und kann auf Antrag vom Familiengericht auf dich alleine übertragen werden...allerdings sehe ich dafür auf den ersten Blick keinen plausiblen Grund.

Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •