Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 24
  1. gesperrt

    User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    @fragezeichen2015
    klage in jedem fall ueber einen anwalt den unterhalt ein

    und sehe zu das du auch gleich einen dynamischen unterhaltstitel bekommst, denn mit diesem kannst du SOFORT ueber den gerichtsvollzieher vollstrecken lassen, notfalls macht er eine kontenpfaendung und macht dem vater das konto dicht
    setzt voraus das du eine bankverbindung des vaters hast

  2. User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    .

  3. User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    @kenzia
    das alleinige sorgerecht hat rein gar nichts damit zu tun ob der vater umgang haben darf oder ob die kinder bei ihm uebernachten

    umgang steht jedem elternteil zu, egal ob er das sorgerecht hat oder nicht
    Stimmt! Und das ist auch gut so!

  4. User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    Das ist ein weiteres Problem, ich kenne keines. Das meinte auch der Soz.Päd. von der Unterhaltsstelle "Dann ist keine Vollstreckung möglich, trotz Titel". Ich lasse das jetzt alles über meine Anwältin laufen.

  5. User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    Habt Ihr denn Erfahrungen wie der Kontakt zwischen den Eltern ist, NACHDEM ein gerichtliches Verfahren gelaufen ist?

  6. Inaktiver User

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    Zitat Zitat von Fragezeichen2015 Beitrag anzeigen
    Habt Ihr denn Erfahrungen wie der Kontakt zwischen den Eltern ist, NACHDEM ein gerichtliches Verfahren gelaufen ist?
    Nein, aber mit Sicherheit "super", wenn er zu etwas gezwungen wird, was er freiwillig nicht will

    Fragezeichen- ich lese aus Deinen Antworten, dass Du auf jeden Fall ein gutes Verhältnis haben möchtest und keinen Streit oder Ärger.
    Das ist ganz sicher eine wirklich gute Grundhaltung.

    Der Punkt dabei ist nur, dass schon längst Ärger vorhanden ist und das doch auch schon jetzt in irgendeiner Weise Auswirkungen (auch auf die Kinder) hat.
    Du hälst vielleicht die Person "Vater" offiziell aus allem heraus, aber letztlich ist dennoch sicher allen klar (auch ohne es bewusst zu wissen), dass was nicht rund läuft.

    Wie ich schon schrieb- ich bin wirklich für gute Trennungen und finde Machtspielchen einfach nur dämlich.
    Aber es gehören nunmal ZWEI in dieses Boot und wenn nur einer rudert, dann kommt man eben nicht weiter.

    Wenn Du keine Strategien mehr weißt, wie Du Deinen Ex erreichst.......wie soll das jemand Fremdes wissen??
    Da kann man nur noch zu den brachialen Methoden des Rechtsystems greifen- nach denen ja ehrlich gesagt auch regelrecht "gerufen" wird.......

    lg kenzia

  7. User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    untarhalt einklagen auch wenn es nur fuer das kind ist, kostet geld, da wie es auch hier so schoen heißt "eltern haften fuer ihre kinder" gilt, ist doof aber ist leider vom gesetzgeber so vorgesehen
    Nein, wenn beim Jugendamt eine Unterhaltsbeistandschaft beantragt wird, kostet das keinen Cent. Die klagen dann den Unterhalt auch ein und fordern regelmäßig zur Offenlegung der Einkünfte auf.
    Das Jugendamt ist nicht grundsätzlich "der Feind". Ich habe hier in Berlin z.B. sehr gute Erfahrungen mit sehr rührigen, bemühten Mitarbeitern des JA gemacht.
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  8. User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Nein, wenn beim Jugendamt eine Unterhaltsbeistandschaft beantragt wird, kostet das keinen Cent. Die klagen dann den Unterhalt auch ein und fordern regelmäßig zur Offenlegung der Einkünfte auf.
    Das Jugendamt ist nicht grundsätzlich "der Feind". Ich habe hier in Berlin z.B. sehr gute Erfahrungen mit sehr rührigen, bemühten Mitarbeitern des JA gemacht.
    Nein, das Gefühl habe ich auch nicht. Der Fortgang ist wie folgt: Die Unterhaltsvorschussstelle hat meinen Antrag + Widerspruch abgelehnt, da 60: 40 wohl 50: 50 sei. Ich hatte es beantragt, damit ich überhaupt irgendwie ersteinmal eine Unterstützung erhalte. Ich habe morgen einen Termin bei einer Anwältin. Auch waren wir nochmal bei der Familienberatung, aber auch die dort verienbarten Vereinbarungen wurden nicht eingehalten (Kinderzimmer einrichten, pünktlich den Umgang beenden, gemeinsame Übergabe- klappt alles nicht). Ich werde mich in dieser Woche von der Jugendgerichtshilfe beraten lassen, damit die Vereinbarungen verbindlicher werden. Danach auch gern zusammen, ich brauche einfach einen Fahrplan. Ich möchte mich nicht mehr so behandeln lassen. Es muss doch möglich sein pünktlich zu sein, damit die Kinder in Ruhe zu Hause ankommen könen, Sachen auspacken, Schule vorbereiten, baden essen etc. Man, das kostet alles so viel Kraft. Es macht keinen Spaß, wenn einer nicht mitzieht.

  9. User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    Umgangsrecht und Sorgerecht sind zwei Dinge. Bitte wecke keinen schlafenden Tiger, sonst hast du schnell ein gemeinsames Sorgerecht und das kann sehr nervig werden, wenn er Dich ärgern will ....
    Grüße
    Halle Luja

  10. gesperrt

    User Info Menu

    AW: KEIN Unterhalt & er redet nicht mit mir; Umgang, Sorgerecht

    Seit einigen Jahren ist das gemeinsame Sorgerecht normal. Alleiniges Sorgerecht gibt es nur, wenn ein Elternteil nachweislich zum Schaden des Kindes handelt.

    Wenn Unterhalt verweigert wird und trotz Aufforderung über Anwalt und oder Jugendamt nicht gezahlt wird, dann muss die Mutter vor Gericht gehen. Denn der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht dem Elternteil. Wenn sie das nicht tut, kann ihr vorgeworfen werden, zum Nachteil des Kindes gehandelt zu haben.

    Erkundige dich nach einem "scharfen" Anwalt, damit dein Kind endlich pünktlich und zuverlässig seinen Unterhalt erhält.


    Wenn der Kindsvater sich nicht an vereinbarte Zeiten hält, dann dokumentiere das und lass es dem Jugendamt zukommen. Gewisse Verspätungen sind durchaus normal, z.B. fünf Minuten innerorts oder auch mal eine Stunde, wenn die Fahrt über eine vielbefahrene Autobahn ging.
    Ansonsten - Anzeige bei der Polizei. Dann ist das Verhalten des Kindsvaters aktenkundig. Oder du ziehst vors Familiengericht. Bei letzterem solltest du dich vorher gut und gründlich beraten lassen, damit keiner von euch aus den Augen verliert, was dem Kind gut tut.

Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •