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Thema: Zwergi in höchster Not
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16.08.2015, 21:08
AW: Zwergi in höchster Not
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16.08.2015, 21:29
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17.08.2015, 13:10
AW: Zwergi in höchster Not
Nur zur Info, bei uns läuft der begleitete Umgang nur über das Jugendamt. Den Anstoß gab die Erziehungsberatungsstelle, an die das Gericht den Vater zwecks Beratung als Auflage geschickt hatte. Das Ergebnis der Beratung war, dass der Vater selbst einen Antrag auf begleiteten Umgang stellen "musste", als letzte Chance. Ich wurde dann gebeten, ebenso einen Antrag zu stellen. Dieser Weg ist natürlich zu lang im aktuellen Fall von Pitiplatsch:
Aber die Anträge auf begleiteten Umgang gibt es bei uns beim Jugendamt (und bei der Erziehungsberatungsstelle, die zum Jugendamt gehört). Das Gericht hat bei uns seit 1 Jahr nichts mehr zu tun, die warten, was Erziehungsberatungsstelle und Jugendamt empfehlen und (eigenständig) durchführen.
Ein Eilantrag ans Gericht ist natürlich in diesem Fall der schnellere und direktere Weg. Das Gericht wird dann das Jugendamt einschalten und die Dringlichkeit ist weit höher.
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17.08.2015, 13:20
AW: Zwergi in höchster Not
Nein, meines Wissens kann/wird der Umgang mit Antrag auf begleiteten Umgang ausgesetzt. Ich wurde vom Jugendamt extra gefragt, ob ich die Kinder weiter zu den Besuchsterminen schicken will, die vor der Bewilligung des begleiteten Umgangs lagen. Ich habe das gemacht (um nichts falsch zu machen), was ich im Nachhinein bedauere. Erst ab dem ersten offiziellen Gespräch mit Jugendamt und Jugendhilfe wurde der Umgang dann ausgesetzt. Bis zum 1. begleiteten Treffen waren da noch 6 Wochen, in denen kein Umgang statt fand. Dann alle 2 Wochen mit Begleitung, jetzt wieder ausgesetzt bis zur "weiteren Klärung"...
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18.08.2015, 12:29
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19.08.2015, 00:29
AW: Zwergi in höchster Not
Aber wenn sich die Situation geändert hat, du den Umgang wg Kindeswohlgefährdung aussetzen musst und begleiteten Umgang beantragst, müssen sie sich doch "neu" damit beschäftigen?
Dann ist der Weg über's Gericht wohl besser. Entweder selbst aktiv. Oder warten, ob der Vater zum Gericht geht, wenn der Umgang ausgesetzt wurde. Nach den beschriebenen Vorkommnissen sollte sowohl Gericht als auch Jugendamt Verständnis für eine Aussetzung haben.
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19.08.2015, 01:23
AW: Zwergi in höchster Not
du schreibst doch selbst, das in eurem fall das gericht dem vater eine auflage gemacht hat, die das jugendamt nun umsetzt
in beitrag 12 habe ich es ja auch schon erklaert, das jungendamt fuehrt den begleiteten umgang durch, allerdings NUR als ausfuehrendes organ, das jugendamt hat keinerlei handlungsbefugnis, es darf empfehlungen an das gericht abgeben, ebenso einschaetzungen, berichte abgeben usw...
auch wenn es bei euch so ist, das der antrag auf begleiteten umgang beim jugendamt gestellt wird, darueber entscheiden, darf einzig und alleine ein richter
und ich weiß auch nicht was in eurem beschluß dringestanden hat, wie der umgang geregelt wurde
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19.08.2015, 01:29
AW: Zwergi in höchster Not
wenn sie einen neuen antrag stellt, gibt es ein komplett neues verfahren bezueglich des umgangs
wuerde sie einfach selbst den umgang zwischen vater und kind nicht mehr stattfinden lassen, wuerde sie gegen den beschluß des gerichtes verstoßen
ob in ihrem fall laut beschluß dafuer sanktionen wie z.b. eine geldstrafe vorgesehen ist wissen wir nicht
das ganze aussitzen und warten bis der vater zum gericht geht ist im fall der te keine gute idee, das kann probleme fuer die te bedeuten, wenn nicht eine eindeutige kindeswohlgefaehrdung fuer das kind offensichtlich und beweisbar ist, damit das gericht ihre entscheidung verstehen wuerde
deshalb ja mein vorschlag des ea-antrages und ich bin mir sicher das im fall der te das gericht eine gute loesung finden wird und ganz sicher der umgang nicht mehr wie in der bisherigen form fortgefuehrt werden wird
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19.08.2015, 17:21
AW: Zwergi in höchster Not
Genau das ist es. Gegen den Beschluss möchte ich eigentlich nicht verstossen. Damit könnte ich mir und meinem Zwergi nur ins eigene Fleisch schneiden. Eine Sanktion ist im Beschluss nicht vorgesehen.
Heute habe ich mit meinem Rechtsanwalt telefoniert. Er hat mir folgendes geraten: Wir haben am 31. einen Gerichtstermin wegen Unterhaltskosten. Während dieses Termins soll ich direkt die Richterin darauf ansprechen. Somit wäre der KV nicht vorgewarnt und könnte sich nicht so schnell wieder Ausreden und Entschuldigungen einfallen lassen. Evtl. wird dann auch neu entschieden, wie der Umgang vollzogen werden soll oder ob das Sorgerecht noch mal überdacht wird.
Mir tut das alles sooooo leid für meinen Kleinen. Er mag immernoch nicht aus Angst vor seinem Vater mit mir weggehen. Seine Ferien sind ruiniert.
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19.08.2015, 17:31Inaktiver User



, auch das werde ich gleich morgen in Angriff nehmen. Die Kosten sind mit ziemlich egal. Hauptsache meinem Kind geht es gut.
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