Im Kindergarten gibt es eine Sperrliste. Sag den Erzieherinnen, das nur Du das Kind mitnehmen darfst und fertig.
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Thema: Kind will nicht zum Vater
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14.08.2015, 15:17Inaktiver User
AW: Kind will nicht zum Vater
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14.08.2015, 15:18
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14.08.2015, 15:19Inaktiver User
AW: Kind will nicht zum Vater
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14.08.2015, 15:27
AW: Kind will nicht zum Vater
die te hat gefragt, wie sie der tochter leichter machen kann, nicht wie sie dem vater das kind oder das sorgerecht entziehen kann
an die te
hast du einmal versucht fuer deine tochter psyologische hilfe in anspruch zu nehmen ? kinderschutzbund, psychologische beratungsstelle usw...
in jedem fall muß sie mehr selbstbewußtsein und sicherheit bekommen, damit sie wieder gerne zu ihrem vater geht
ich finde auch sehr gut, das du versuchst eurer tochter den vater zu erhalten und den umgang nicht zu boykottieren
der vater muß aber auch mit dir an einem strang ziehen, heißt ihm muß klar sein, das er sich unbedingt an eure vereinbarten zeiten zu halten kann, rein im interesse seiner tochter
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14.08.2015, 15:34
AW: Kind will nicht zum Vater
Das geht gar nicht. In so einem Fall wäre die Polizei wichtig, damit sein Verhalten aktenkundig wird.
Lass dir (mit Hilfe deines Anwalts) per einstweiliger Verfügung das Aufenthaltsbestimmungsrecht geben. Dann darf er sie nicht einfach holen und mitnehmen. Sie lebt überwiegend bei dir, also musst du informiert sein, wann sie wo ist.
Wie schon geraten: den Vater auf die Sperrliste beim Kindergarten setzen
Nein, du kannst nichts tun, um deiner Tochter den Umgang zu erleichtern.
Denn ihr Wille zählt vor Gericht (noch) nicht. Sie wird nicht gehört und muss zu ihm, ob sie will oder nicht.
Du kannst nur seinen Umgang aussetzen, wenn Gefahr im Verzug ist oder er sich nicht an die Zeiten hält.
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14.08.2015, 15:47
AW: Kind will nicht zum Vater
wenn die eltern das gemeinsame sorgerecht haben, kann die polizei gar nichts tun, wie auch ? da steunde aussage gegen aussage, was terminlich abgestimmt wurde
sie wird auch ganz sicher nicht das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, erst recht nicht auf dem weg der einstweiligen verfuegeung ( es heißt auch einstweilige anordnung und nicht verfuegung) das wuerde sofort vom gericht abgelehnt, ( und auf den kosten bleibt sie dann auch noch sitzen ) weil sie auch außer der aussage des kindes gar nichts belegen koennte
und auch das mit dem auf die sperrliste im kindergarten setzen, mit welcher begruendung bzw. mit welchem recht ? der vater hat das sorgerecht was heißt, gleiche rechte fuer beide eltern
und sie selbst darf auch nicht einfach den umgang aussetzen, so etwas entscheidet im zweifel immer noch ein richter/in
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14.08.2015, 15:50Inaktiver User
AW: Kind will nicht zum Vater
Es hat wenig mit dem Selbstbewusstsein des Kindes zu tun, wenn man es vor einem psychisch kranken, trinkenden Elternteil schützt.
Warum nimmst du die Ängste des Kindes nicht ernst?
Ein Vater, der vor einem vierjährigen Kind von Suizid spricht, dermaßen unverlässlich ist und nicht aufmacht, wenn die Mutter kommt, ist eine potentielle Gefahr für das Kind.
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14.08.2015, 15:53Inaktiver User
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14.08.2015, 16:12
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14.08.2015, 16:14


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