Guten Morgen,
ich hoffe Ihr könnt mir Ratschläge für folgende Situation geben.
Ich bin alleinerziehende Mutter von vier Kindern. 3 Kinder aus erster Ehe, und eine kleine Tochter aus der zweiten Ehe. Die zweite Ehe war gezeichnet von häuslicher Gewalt, Vergwaltigungen( Abruptio). Letztendlich habe ich diesen Mann durch Wohnungszuweisung durch das OLG Stuttgart aus der gemeinsamen Wohnung bekommen.
Der KV hat sich niemals um die gemeinsame Tochter gekümmert (4 Jahre). Im Gegenteil, oftmals hat er sie beleidigt oder ihr ab und zu ins Gesicht gehauen. Das JA und Familiengericht wissen darüber bescheid. Er hat eine Umgangsregelung bekommen für alle 14 Tage Samstags 6 Stunden und Sonntags 5 Stunden.
Er hielt die Umgangsregelung nie ein. Kam immer Samstags wie es ihm passte und war dann Abends wieder verschwunden, da er ohne Führerschein fährt. Auch das wissen beide Ämter. Jedoch ist es immer noch so, dass er mich regelmä§ig bedroht( bringt mich um, nimmt mir die Kleine weg etc).
Vor 2 Wochen habe ich deswegen, und wegen den früheren Delikten Anzeige gestellt. Nun hat mein RA erstmal gesagt, dass das Umgangsrecht ausgesetzt wird. Worauf natürlich gleich ein Schreiben der Gegenseite kam, in der mir mit Zwangsgeld gedroht wird. ( Er ist Hartz 4 Empfänger und wollte bereits von mir Unterhalt für sich haben, bin Vollzeit arbeiten). Zudem will die Gegenseite , den Umgang der Kleinen zu meinem Freund verbieten( er ist nicht vorbestraft, keine Drogen etc).
Bitte gebt mir Ratschläge, wie ich weiterverfahren soll. Ich darf bei jedem Gerichtstermin auch jedes Mal Gerichtskosten bezahlen.
Ich Danke Euch für Eure Hilfe!
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 71
Thema: Umgangsrecht/Sorgerecht
-
06.08.2015, 07:32
Umgangsrecht/Sorgerecht
-
06.08.2015, 08:20
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Warum ist er nicht vorbestraft ?
Hast du keine Anzeige erstattet werden Vergewaltigung, Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein, Kindesmisshandlung, Bedrohung etc. ?
Lass dich von einem Anwalt für Strafrecht und oder dem weißen Ring beraten.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"
-
06.08.2015, 08:42
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
die gerichts- und anwaltskosten waeren mir persoenlich im moment das geringste problem
bei kindschaftssachen wird bei gericht der "streitwert bzw. gegenstandswert" fast immer auf max. 3000 euro festgesetzt
minimum sind 500 euro
lasse in jedem fall von deinem anwalt pruefen ob dir trotz vollzeitjob nicht verfahrenskostenhilfe zusteht ( die bekommt der kindesvater ) nach deinen schilderungen naemlich sicher auch
dein anwalt hat nicht das recht zu entscheiden, das der umgang ausgesetzt wird, diese entscheidung obliegt dem gericht und ich kann nur sagen die gegenseite hat recht, wenn sie schreiben das dir ein zwangsgeld auferelegt werden kann, wenn du das kind nicht zum umgang mit dem vater gibst
ich halte es fuer einen schlechten ratschlage den dir der anwalt gegeben hat, auch wenn es gegen dein bauchgefuehl ist
hat dein anwalt schon ein verfahren bei gericht angestrengt ?
gehe in jedem fall noch zum jugendamt damit fuer das gericht alles aktenkundig ist, und schildere dort, das der vater sich nicht regelmaessig um den umgang bemueht hat, am besten ist du sagst denen alles was sie noch nicht wissen und was dem vater negativ ausgelegt werden kann
du gibst das kind bitte nur heraus, wenn der vater sich an die vom gericht festgelegte umgangsregelung haelt, ansonst oeffnest du ihm nicht die tuere, dann tust du eben so als waerst du nicht zuhause, oder du bist ganz einfach nicht zuhause, wenn er mal wieder einfach so irgenwann erscheint, das darfst du naemlich
wegen deinem freund brauchst du dir keine gedanken machen, da hat der vater keine chance, das dein freund keinen umgang mit deinem kind haben darf, das obliegt ganz alleine dir
es kann durchaus passieren, das ein richter den sogenannten "begleiteten umgang" fuer vater und kind festlegt, das wuerde bedeuten der vater darf sein kind nur in anwesenheit dritter sehen
es kann aber auch sein, das der vater den umgang voellig ausgesetzt bekommt, das haengt ganz vom richter ab, wie er die situation einschaetzt
wenn der vater dich weiterhin offensichtlich bedroht, indem er z.b. vor deiner tuer steht, dir auflauert oder sonstwie das macht, holst du bitte sofort die polizei und erstattest SOFORT anzeige
wenn er sie erneut schlaegt, packst du dir dein kind und laesst es sofort von einem arzt begutachten und auch dies teilst du dem gericht bzw. dem jugendamt mit
viel erfolg
und wenn du noch fragen hast, melde dich
hier kannst du nachlesen, wie hoch die gesamtkosten dafuer sind
Was kostet eine gerichtliche Umgangsregelung?
-
06.08.2015, 09:15
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Er ist vorbestraft, wegen fahren ohne Führerschein.
Obwohl er mich bedroht mit Mord und allem drum und dran, muß ich ihm weiterhin Umgang mit der Kleinen gewähren? Zumal sie gar nicht zu ihm möchte. Die Kleine hat ihn noch nie Papa genannt, immer nur mit Vornamen.Beide haben gar keine Bindung. Das letzte Mal hat sie so geschrien als er sie wollte.
Die Anzeigen laufen jetzt. Morgen stell ich beim RA einen Gewaltschutzantrag oder so. Aber in erster Linie geht es mir um die Kleine. Ich brauch dringend Hilfe. Und das Ja macht keinen Termin mit mir alleine aus, weil die Dame dann angeblich ihre Neutralität verlieren würde. Und die Dame vom JA meinte, mit dem Vater zusammen hätte es keinen Sinn, da es nur aggressiv werden würde.
-
06.08.2015, 09:20
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Erst mal haben die Straftaten gegen dich nichts mit seinem Umgangsrecht und seiner Umgangspflicht zu tun.
Eure Ebene und die Vater-Tochter-Ebene sind unterschiedliche Dinge.
Das mit dem Jugendamt verstehe ich nicht, sie will also weder einen Termin mit dir alleine noch einen Termin mit dir und dem Vater ? Was will sie denn ?Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"
-
06.08.2015, 09:30
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Sie meinte ich soll zur Polizei und diesen Gewaltschutzantrag stellen, was passiert ist.
Seine Aggressionen spiegeln sich aber auch in seinem Verhalten zur Kleinen wieder.
Wie gesagt, während der Ehe verbale Beschimpfungen und auch Schläge.
-
06.08.2015, 09:30
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Ja, sehe ich auch so.
Du musst auf das Kindeswohl zielen. Dein Kind hat Anspruch auf Umgang mit Mutter und Vater - regelmäßig und zuverlässig. Wenn der Vater also unregelmäßig kommt und sie wieder bringt, dann ist sein Verhalten eine Gefahr für das Kindeswohl.
Was dir erlaubt ist: Der Vater kommt nicht wie vereinbart am Samst um 10 Uhr. Ab 10:30 Uhr bist du mit Kind außer Haus, falls er seine Verspätung nicht telefonisch angekündigt hat.
Bringt er das Kind nicht wie gerichtlich festgelegt (!) um 18 Uhr zu dir zurück, bist du um 18:30 Uhr bei der Polizei und zeigst ihn an - es sei denn, er hat dir telefonisch Bescheid gegeben, dass er sich verspätet.
Schreib an das JA, dass du momentan den begleiteten Umgang als sehr gut für dein Kind ansiehst. Dann gibt es auch keine verbalen und körperlichen "Ausrutscher" seitens des Vater mehr.
Klar möchte die Mitarbeiterin vom JA neutral bleiben, aber eure Schwierigkeiten gibt es nicht erst seit heute. Und gegen schriftliche Nachweise von Anzeigen bei der Polizei, nachweisliche Drohungen seitens des KV gegen dich und attestierte Gewalt seitens des KV bei seinem Kind kann das JA nicht so vermittelnd eingreifen, wie es in vielen anderen Familien klappt. Außerdem darf die Mitarbeiterin dir kein Gespräch verweigern. Schon mal daran gedacht, dass du dich eine Etage höher über sie beschwerst?
-
06.08.2015, 09:33
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Hast du seine Übergriffe bei der Polizei aktenkundig gemacht? Ist dort vermerkt, dass er auch auf sein Kind losgeht?
Bei einem Gewaltschutzantrag (was ist das bitte?) müsste deine Tochter auch eingeschlossen sein, d.h. er könnte sein Umgangsrecht temporär nicht wahrnehmen. Das entspricht aber nicht der gängigen Rechtsauffassung, dass er sein Kind regelmäßig sehen soll.
So, gerade nachgelesen. Nur du kannst einen Gewaltschutz beantragen. Der funktioniert aber nicht über die Polizei, sondern übers Gericht. Ist meistens die Verfügung, dass dein Exmann sich dir nicht nähern darf "Bannmeile", Hausverbot und in deinem Fall schon erfolgt: Wohnungszuweisung.
Dann wird es wirklich schwierig, wie der Umgang Vater-Kind erfolgen kann.
-
06.08.2015, 09:36
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Polizeilich ist das bekannt. Was ich vergessen habe zu erwähnen, ist dass er mehrfach Abschiedsbriefe geschrieben hat, indem er sein Suizid ankündigt. Deswegen folgte auch bereits im Januar ein polizeilicher Eingriff.
-
06.08.2015, 09:43
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
All diese Sachen solltest du schriftlich auflisten, weil der KV dem Kindeswohl nicht dient, wenn er allein mit ihr ist. Wenn du dich in dieser Hinsicht "einsichtig" und "willig" zeigst, wird das JA umschwenken. Du musst als Mutter zeigen, wie sehr du grundsätzlich sein Kümmern begrüßt.
Gleichzeitig sprechen seine Aktivitäten für sich. Irgendwann wird er sich auch im begleiteten Umgang nicht mehr zusammenreißen, so dass die Begleitung dann abbrechen muss, weil Gefahr für dein Kind besteht. Das ist (leider momentan) deine Pflicht, diese Spannung auszuhalten.
Beim nächsten Abschiedsbrief kann er übrigens in die Psychiatrie eingeliefert werden - akute Suizidgefahr ist ein Grund, ihn für vier bis sechs Wochen aus dem Verkehr ziehen zu lassen.
Sprich mit deinem Anwalt nochmals über ein Kontaktverbot (das ist wohl der Gewaltenschutz) und inwiefern dieser dein Kind betrifft. Abgesehen davon - die Mitarbeiterin vom JA hat dir wohl eine Steilvorlage mit ihrem Rat geliefert.


Zitieren

