Entschuldigung, aber Gewalt ist bei einer Trennung nicht normal. Dass jemand sauer ist, ja, dass er am liebsten alles kurz und klein hauen möchte, ja, dass er den anderen am liebsten tot sehen möchte, ja, aber weder Prügel noch verbale Gewalt sind normal. Ein guter Rechtsanwalt hätte dem Richter im Saal darauf hingewiesen.
Wieso suchst du dir keinen anderen Rechtsanwalt?
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Thema: Umgangsrecht/Sorgerecht
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11.08.2015, 16:48
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
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11.08.2015, 17:12
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Weil ich Prozeßkostenhilfe bewilligt bekommen habe, sprich 12 Monatsraten a 204 Euro...somitbekomme ich, sollte ich wechseln die Ratenzahlung nicht mehr gewährt.
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11.08.2015, 17:34
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Hallo Gretel, entscheide zum Wohl des Kindes und nimm ggflls eine Klage des Vaters in Kauf. Beantrage beim Jugendamt begleiteten Umgang, dann ist das Kind sicher und Du rechtlich abgesichert. Die Verantwortung gegenüber dem Kind ist wichtiger als evtl später Ärger beim Gericht zu bekommen. Versuche auch Jugendamt allein einen Termin zu bekommen. Gehe zur Not über den Vorgesetzten deiner Bearbeiterin. Manchmal muss man auch hart werden, leider ist das so.
Vertraue deiner eigenen Einschätzung, kann das Kind zum Vater oder nicht? Wenn nicht, ist verreisen übers WE wirklich ein guter Rat, falls sich das wg der anderen Kinder realisieren lässt. Sei stark!
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13.08.2015, 20:07
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
So Achtung der Knüller.
Mein RA hat ja wie bereits erwähnt, dass Ungangsrecht erstmals aufgehoben. Das JA weiß auch bescheid.
Wie gesagt droht er mir mit dem Tod und er hatte in seinem Whatsapp Status drin stehen" Wünsche Euch den Tod".
Seine Anwältin sprach ihn darauf an und er gab es sogar zu. Er meinte vor Gericht solle sie sagen, dass wäre auf Gewittermücken bezogen. Und jetzt kommt es. Er hat mir bereits den Entwurf an das Gericht per Whatsapp zu kommen lassen in welchem natürlich nur Lügen stehen, eben auch das mit dem Status. Und seine Anwältin hat sogar eine eidesstaatliche Versicherung beigefügt. Das ist doch Strafbar oder? Selbst seine Ra macht sich strafbar!? Da mein RA im Urlaub ist frag ich hier mal einfach in die Runde.. ich habe alles schriftlich von ihm per Whatsapp bekommen deswegen weiß ich das...
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13.08.2015, 22:52
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Hallo Gretel77,
warum schickt er dir das, mit welcher Begründung? Ziel ist sicherlich, Dich einzuschüchtern.
Hat dein RA vorm Urlaub auch schon was ans Gericht geschickt wg Aussetzung Umgang? Wenn nicht, kannst du meines Wissens auch selbst einen Antrag ans Gericht stellen. Falls das JA immer noch nicht aktiv wird.
Kannst du deiner JA Bearbeiterin Emails schicken und sein Schreiben weiterleiten? Sowas bloss nicht stillschweigend behalten, sofort weiterleiten. Dummerweise ist dein RA im Urlaub. Eine Vertretung gibt es da wohl nicht? (Wie ist das eigentlich, wenn RA im Urlaub und dringende Sachen stehen an, weiß das jemand?)
Ich glaube, ich habe großes Glück mit unserem JA, ich kann der Bearbeiterin Emails schreiben und sie ruft mich zurück. Mit der Frau vom begleiteten Umfang ging das sogar per WhatsApp.
Wünsche dir auch rührige Bearbeiter, Gretel77, lass nicht locker!
(sorry für Telegramm Stil, nur per Handy)
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13.08.2015, 23:31
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
gretel
fuer mich ist das alles sehr unklar
zum einen dein ra hat keinerlei befungnis das umgangsrecht aufzuheben
er kann es hoechstens bei gericht beantragen ( habe ich aber schon geschrieben ) zum anderen es darf nicht sein das er im urlaub ist und keine vertretung hat, das geht gar nicht, schon wegen der fristen die er als anwalt einzuhalten hat
welchen entwurf hast du vom vater der angeblich an das gericht gegangen ist ? was beantragt er ? was will er ?
zu deiner vkh, wenn du einen neuen prozess anstrebst, kostet es erneut geld, aber du kannst dir auch einen anderen anwalt suchen, denn dann bist du nicht an die vkh wegen dem anwalt gebunden
im uebrigen wundert mich die hoehe des betrages fuer das verfahren gerade gewaltig
und was mich auch sehr wundert, das du schreibst der richter ist erst 25 jahre alt, das ist in d fast unmoeglich aufgrund der langen ausbildung mit 25 jahren schon richter zu sein, und wenn dann hoechstens richter auf probe
da es aber einen aktuellen umgangsbeschluß gibt brauchst du das nicht, DENN du teilst dem gericht bitte schleunigst schriftlich mit ( und ja das geht auch ohne anwalt ) das der vater sich nicht an die vereinbarte umgangsregelung haelt
am einfachsten waere es du gehst selbst zum gericht, dort gibt es einen rechtspfleger und zu dem gehst du
dort gibst du zu deiner sache zu protokoll das du am samstag das kind nicht dem vater geben wirst
heirzu brauchst du das aktenzeichen und deinen ausweis
der rechtspfleger hoert dich an schreibt auf was du zu sagen hast und fertigt ein protokoll das er dem richter vorlegen MUSS
das ist vergleichbar mit einer aussage bei der polizei um es dir einmal verstaendlich zu machen
dann bist du auf der sicheren seite
lass dich dort nicht abwimmeln, man muß dich anhoeren wenn du sagst du willst etwas zu protokoll geben
das ganze teilst du dann noch dem jugendamt mit und fertig
und wenn der vater am samstag sein kind abholen will bist du bitte nicht zuhause, bzw. oeffnest ihm keinesfalls die tuer oder redest mit ihm, auch nicht per whats app oder handy oder sms oder sonstwie
am besten ihr geht in die wohnung deines freundes und auch dort werdet ihr euch nicht ruehren wenn der vater kommt
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14.08.2015, 00:14
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Lass den Richter 27 sein. Aber nicht älter.
Mein zukünftiger Ex, will mich erpressen. Ich soll auf seine Forderungen eingehen und ihm weiterhin Umgang gewähren.
Und er streitet alle Drohungen ab.
Aber das selbst seine Anwältin das mit macht, schlägt dem Fass den Boden aus.
Auch ein RA sollte sich an die Wahrheit halten.
Ich habe das permanente Gefühl, mich verteidigen zu müssen.
Sowas mitten in Deutschland, furchtbar.
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14.08.2015, 08:02
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Nein, Gretel77, ein RA ist zunächst einmal nur seinem Mandanten verpflichtet und dann ist da viel Taktik gegenüber dem Richter im Spiel... Denk bitte nicht über die Anwältin des Vaters nach, von ihr kannst du gar nichts erwarten, auch wenn es noch so ungerecht ist (ich kenne das auch von unserem Fall).
Der Rat von ereS ist sehr gut, versuche das!
(Danke auch für diese Erklärungen, ereS, für ähnliche Situationen, ich stecke auch in einem Umgangsverfahren vor Gericht, nach Sommerferien geht es weiter.)
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24.11.2015, 13:40
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Sodele, seit dem 30.09.2015 bin ich glücklich geschieden.
Jedoch happert es immer noch mit dem Umgangsrecht
Folgendes, er hat ja alle zwei Wochen Umgangsrecht. Sprich Samstags von 10-16 Uhr und Sonntags von 10-15 Uhr.
Der Umgang findet bei mir bzw meinen Eltern statt. Seine Eltern wollen keinen Kontakt mehr mit ihm und Freunde und desgleichen hat er hier keine mehr. Der Richter beschloß, das wir Ende diesen Jahres, einen Termin mit der Ja-mitarbeiterin vereinbaren sollen um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Sein Anliegen ist folgender, er möchte die Kleine über das WE mindestens einmal im Monat haben.
Einfache Strecke 400 KM, er hat wie gesagt immer noch keinen FS.
Die Kleine freut sich, wenn er Sie für ein paar Stunden hat, aber alleine sind beide nie und sie auch nicht mit ihm alleine bleiben.
Letzten Sonntag wollte er mit der Kleinen in den Zoo, sein Bruder sollte ihn fahren. Da die Kleine aber den Bruder nicht kennt, weinte sie und sagte sie fahre nur mit, wenn meine Mama mitgeht.
Weiterhin haben wir das Problem, dass er ohne FS fährt.( Daraufhin hat der Richter beschlossen, dass er den Landkreis mit Ihr nicht verlassen darf).
Desweiteren erwähnt er wieder seine enormen Geldsorgen( wurde gerichtlich zu Unterhalt verdonnert) und dass er sich umbringen möchte. Diese Drohungen sprach er schon oft aus, wirklich oft, aber der Richter beachtet das in keinster Weise. Vor Gericht stellt er sich immer als Opfer dar, ist weinerlich, erzählt Lügen etc. Seine Lebensgewohnheiten haben sich nicht verändert, er beschuldigt andere um an Geld oder Gutscheine( Wellnessoasen, Schwimmbäder) ran zu kommen.
Er macht Sachen, das schüttelt man nur den Kopf bzw geht er mit der Kleinen Schuhe einkaufen( mein Sohn und ich waren dabei), nimmt die teuren Schuhe und packt diesen in einen billigen Schuhkarton und geht damit zur Kasse und kauft diese.
Bei einkaufen schreit er die Kleine an, packt sie und versucht Sie zu dominieren.
Jetzt steht am Donnerstag der Termin bei JA an, er droht mir wenn ich nicht auf seine Forderungen eingehe, gibt es wieder die nächste Klage und ich darf natürlich wieder zahlen.
Aber ich will nicht, dass er die Kleine 400 km entfernt von mir mitnimmt, sie hat noch nie woanders geschlafen, zudem ist er mit Ihr überfordert und sie wahrscheinlich auch mit Ihm.
Er ist weggezogen, warum soll die Kleine solche Strapazen auf sich nehmen? Er hat keine Arbeit etc. ist einfach seiner damaligen Ex-Freundin hinterher gezogen.
Und ich wäre nicht innerhalb von 5 Min. bei ihr
Es geht ihm immer nur um sich, vor Gericht habe ich einen Schwimmkurs Samstag erwirken müssen, jetzt will er nicht mehr mit Ihr in den Schwimmkurs gehen. lauter solche Dinge.
Um reale Weisheiten wäre ich dankbar.
Dankeschön im voraus
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24.11.2015, 14:23
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Der Kindsvater hat sich an das vom Gericht festgelegte Umgangsrecht zu halten. Das schließt Übernachtungen aus. Daran hat auch weder das JA noch du noch er zu rütteln.
Geh zum Termin und sag, dass sich alle ans festgelegte Umgangsrecht zu halten haben. Punkt. Keine Diskussion darüber. Das bedeutet auch, dass sein Bruder nicht über die Landkreisgrenze darf.
Wenn er in deiner Gegenwart noch einmal mit Selbstmord droht, ruf die Polizei und informiere das JA über den Einsatz, damit du das Kindeswohl im Auge behältst.
Wenn das nicht hilft, bist du mit der Kleinen eben nicht erreichbar. Anders kannst du sie kaum noch schützen.


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