Kindeswohlgefährdung! Warum beantragst du nicht in einem ersten Schritt begleiteten Umgang, damit zeigst du, das du den Umgang nicht grundsätzlich ablehnst und dass dir das Kindeswohl am Herzen liegt. Wenn er dann dort auch so unzuverlässig auftaucht wie zu erwarten ist, tust du dich leichter mit dem alleinigen Sorgerecht und Umgangsaussetzung. Und immer alles dokumentieren.
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Thema: Umgangsrecht/Sorgerecht
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06.08.2015, 19:53
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
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06.08.2015, 22:38
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
es waere eine kindeswohgefaehrdung wenn er das kind im auto transportiert, ansonsten ( so hart das klingt ) geht es die mutter schlicht und ergreifend nichts an, wenn er ohne fuehrerschein unterwegs ist, was sie im uebrigen erst einmal hieb- und stichfest beweisen muesste
und im familienrecht gibt es keine zeugen
und wenn das gericht sich jetzt schon so ziert, wird sie auch kein alleiniges sorgerecht bekommen, denn das hat recht wenig mit dem umgang zu tun
und wenn der vater ihr sonst keine schwierigkeiten beim thema gemeinsames sorgerecht macht, haette das gericht nicht einmal einen grund dem vater das sorgerecht zu entziehen
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07.08.2015, 06:41
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Hm, wenn er die Kleine beschimpft oder wie früher haut, dann ist das kein Grund für das alleinige Sorgerecht?
Okay, ich werde später hören was der Anwalt zu verlauten hat.
Sorgerecht-》 Mutter Sorge, Vater Recht.
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07.08.2015, 07:12
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Nein. Verheiratete Eltern bekommen deswegen auch nicht das Sorgerecht entzogen. Ein Sorgerechtsentzug passiert so gut wie gar nicht mehr. Einen Teil der Sorge, wie z.B. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann entzogen werden.
Doch das hat keinen Einfluss auf das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. Für gefährdende Situationen gibt es da z.B. Den Begleiteten Umgang, der auf dem Jugendamt, dem Kinderschutzbund oder einem Träger für Jugendhilfe statt findet. Dafür braucht es einen Gerichtsbeschluss und schwerwiegende nachweisbare Misshandlungen, nachgewiesene Eruiehungsunfähigkeit (Gutachten, kann durch das JA für beide Eltern (!) beantragt werden).
Das ist die mir bekannte Vorgehensweise. Die sich total ungerecht anfühlt, doch die Rechtslage, dass das Kind ein Recht auf Umgang hat, ergibt diese Vorgehensweise.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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07.08.2015, 08:10
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Wie gesagt, bis jetzt habe ich mich auch immer an das vorgeschriebene Umgangsrecht gehalten. Aber seine Aggressionen, seine Drohungen und das alles immer vor der Kleinen. Die Kleine weint bereits schon wenn sie ihren Vater sieht.
Bzw weinen ist kein Ausdruck, eher schreien.
Aber da kann man wohl nichts machen, so will es die Rechtslage anscheinend.
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07.08.2015, 08:24
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Was willst du? Den Umgang einstellen? Das ist immer schwierig, da es sich um ein Recht des Kindes handelt. Hier muss tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegen und um dies einzuschätzen braucht man das Jugendamt.
Ich würde ein Gerichtsverfahren wegen des Umgangs forcieren und um einen Verfahrenspfleger bitten. Dieser begutachtet die Situation des Kindes, wird umgangssprachlich auch "Anwalt des Kindes" genannt und macht dem Gericht Vorschläge für die Umgangssituation.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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07.08.2015, 09:11
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Einen betreuten Umgang würde ich mir wünschen, es wäre immer jemand an Ihrer Seite, zumindest eine gewisse Zeit.
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07.08.2015, 09:22
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Dann empfiehl den begleiteten Umgang schriftlich über deinen Anwalt.
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07.08.2015, 10:48
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
Hallo, einen begleiteten Umgang können die Eltern beim Jugendamt beantragen, wenn beide ihn beantragen, umso besser. Das läuft zunächst ohne Anwalt und Gericht. Wir haben gerade die erste Runde begleiteten Umgang hinter uns und ich habe Verlängerung beantragt.
Nach Urlaub schreibe ich auch mal ein Update in den von mir eröffneten Thema dazu.
Falls Jugendamt nicht so ansprechbar und zugänglich, könnte auch Erziehungsberatungsstelle vorort helfen, die helfen auch in Krisen.
Oder hat(te) das Kind einen Verfahrensbeistand vor Gericht? Dann evtl. den/die informieren und einschalten?
Mir hat das Jugendamt immer gesagt, dass ICH als Erwachsene einzuschätzen habe, ob Kinder beim Vater bleiben können, nicht die Kinder selbst. Und bei uns ging es nur um 3h alle 2 Wochen.
Viele Grüße!
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07.08.2015, 10:59
AW: Umgangsrecht/Sorgerecht
alles was beim jugendamt vereinbart wird, ist freiwillig und hat keinerlei rechtsverbindlichkeit
soll heißen, wenn sich einer nicht daran haelt, kann das jugendamt gar nichts machen
es kann hoechstens der andere elternteil ein verfahren bei gericht anstrengen, um den umgang neu regeln zu lassen



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