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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Wäre es nicht sinnvoll, ihm ein Anti-Aggressionstraining vorher aufzuerlegen? Oder wäre das nicht machbar?

  2. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Das Anti-Aggressionstraining empfiehlst du bitte zusätzlich und zeitnah - im Interesse des Kindeswohls.

    Wenn der KV HartzIV bezieht, zahlt er für sein Kind auch keinen Unterhalt. Richtig? Hast du Unterhaltsvorschuss beantragt?

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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Stimmt er zahlt keinen Unterhalt! Er hat allerdings auch nie nur einen Cent für irgendwas bezüglich der Kleinen bezahlt. Er ist noch Spielsüchtig.
    Den Vorschlag der Antiaggressionstherapie muß mein Anwalt tätigen oder?

  4. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Stimmt er zahlt keinen Unterhalt! Er hat allerdings auch nie nur einen Cent für irgendwas bezüglich der Kleinen bezahlt. Er ist noch Spielsüchtig.
    Den Vorschlag der Antiaggressionstherapie muß mein Anwalt tätigen oder?
    das kann er im gerichtsverfahren vorbringen in der muendlichen verhandlung

    nochmal meine frage an dich, hat dein anwalt denn bei gericht schon etwas beantragt ?

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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Wir hatten am 26.05 einen Gerichtstermin bezüglich des Umgangsrechtes. Dabei wurde festgehalten, dass er sie Samstags von 10 bis 16 Uhr und Sonntags von 10 bis 15 Uhr sehen darf. Er darf alllerdings nicht den Landkreis mit ihr verlassen.
    Wie bereits geschrieben, hielt er sich niemals an die Regeln. Kam wesentlich zu früh, halb acht morgens angetrunken oder zu spät. Sonntags hat er sie nie genommen.
    Allerdings waren die Tage immer mit Beschimpfungen, verbalen ausrastern, Morddrohungen verbunden. So dass mein RA jetzt der Gegenseite geschrieben hat, dass das Ungangsrecht erstmal stillgelegt wird. Morgen habe ich dann den Termin für die Gewaltsanzeige. Er lügt auch nur, so bald er seinen Mund aufmacht.
    Bezüglich der Kleinen, wir würden die Kleine aufhetzen. Ich hätte allen Grund dazu, aber der Kleinen zu liebe, ihrer Seele zu liebe, schweige ich.
    Er droht auch, dass er das alleinige Sorgerecht beantragen will.

  6. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Das alleinige Sorgerecht wird höchst selten einem Elternteil übertragen, weil die gemeinsame Sorge mehr Vorteile fürs Kind hat - wenigstens wegen des Kindes müssen sich die Eltern unterhalten und eine gemeinsame Lösung finden. Bei einigen Fällen ist das aber Theorie.

    Wenn der KV betrunken auftaucht und sein Kind will, ruf die Polizei. Damit ist aktenkundig, dass er sich in einem unverantwortlichen Zustand befindet und ihm das Kind nicht anvertraut bekommen kann.
    Wenn er zu früh auftaucht, dann machst du die Tür einfach nicht auf. Der KV ist erwachsen und kennt die Uhr.
    Kommt der KV über eine halbe Stunde zu spät, hat er Pech gehabt, weil ihr ab sofort nicht mehr da seid.
    Das sind die anerkannten Hinderungsgründe, warum er das Kind nicht sehen kann.

    Liste auf, wie viele Sonntage er sein Umgangsrecht nicht wahrgenommen hat.

    Hast du unabhängige Zeuge für seine Drohungen? Dann sollen diese zur Polizei oder zum Anwalt und ihre Aussagen schriftlich festhalten.

    Nochmals: Je mehr du das Kindswohl im Auge behältst und deine Verletzungen zurückstellst, desto glaubwürdiger bist du vor dem JA und vor dem Familiengericht. Und halte dich bitte streng an das Gesetz.

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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Was meinst Du damit ich soll mich bitte streng an das Gesetz halten?
    Habe ich das nicht bereits die ganze Zeit?
    Er kann sich alles rausnehmen, und ich muß Angst haben dass ich mein Kind nicht mehr bekomme?
    Durch die ganzen Anzeigen und seine Bewährungsstrafe, was ist wenn er wieder suizidale Gedanken hat? Wenn er die Kleine hat?
    Welches Gesetz hilft mir dann?

  8. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Er kann dir das Sorgerecht nicht entziehen lassen. Mit seiner Vorgeschichte bekommt er das bei Gericht nicht durch.

    Wenn du ihm sein gesetzliches Umgangsrecht nehmen möchtest, musst du mit sehr guten Argumenten vors Familiengericht ziehen. Momentan spricht die Aktenlage zwar schon deutlich gegen ihn. Aber du hast weder das JA noch den Familienrichter auf deiner Seite. So wirst du verlieren. Denn den Umgang kann er auch begleitet haben.

    Er kann sich eben nicht alles herausnehmen.
    Hast du meine Empfehlungen zum Besuchsrecht gelesen?
    Bestehe auf einer pünktlichen Abholung und auf pünktlicher Bringzeit. Hält er diese dreimal nicht ein, kannst du den Umgang aussetzen - wegen erwiesener Unzuverlässigkeit.
    Schalte ab sofort immer die Polizei ein, wenn der KV gegen die Auflagen verstößt.

    Bekommst du die nächsten Suizidalgedanken mit, rufst du bitte Polizei und Notarzt und empfiehlst die sofortige Einweisung in die Psychiatrie. Weise darauf hin, dass er das schon mehrmals geäußert hat.

    Das sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen du dich zu bewegen hast. Mit etwas Geduld deinerseits hat sich das Umgangsrecht in ein paar Wochen erledigt.

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    verwirrt AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Das heißt also, da er sich seit dem Gerichtstermin kein einziges Mal an die Umgangsregelung gehalten hat, kann ich es aussetzen, wegen erwiesener Unzuverlässigkeit?
    Wie gesagt, er kam immer zu spät oder zu früh, und Sonntags gar nicht. Obwohl er Sonntags auch Besuchszeiten hätte!
    Die Polizei hat wie gesagt, mittlerweile alles aufgenommen und weiß bescheid.
    Da liegt ja auch noch mein Problem drin, wenn er das mitbekommt, wird er ausrasten und eventl. hat er genau in diesem Moment mein Kind.
    Und die Dame vom JA meinte zu mir, wenn ich bedenken habe, muß ich ihm die Kleine nicht aushändigen.http://bfriends.brigitte.de/foren/im...cons/icon5.gif

  10. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht/Sorgerecht

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Das heißt also, da er sich seit dem Gerichtstermin kein einziges Mal an die Umgangsregelung gehalten hat, kann ich es aussetzen, wegen erwiesener Unzuverlässigkeit?
    Ja, aber nur wenn du zuverlässige Zeugen dafür hast.

    Zitat Zitat von Gretel77 Beitrag anzeigen
    Da liegt ja auch noch mein Problem drin, wenn er das mitbekommt, wird er ausrasten und eventl. hat er genau in diesem Moment mein Kind.
    Bitte, Gretel, manchmal habe ich das Gefühl, dass du gerade 12 Jahre als bist und nicht eine Mutter, die bereits drei Kinder groß gezogen hat.

    Wenn du das Gefühl hast, dass der KV betrunken oder zugekifft ist, dann bekommt er das Kind natürlich nicht. Schalte die Polizei ein, damit das aktenkundig ist, damit niemand dir einen Vorwurf machen kann, dass du dich dem Umgangsrecht verweigerst.

    Stell sicher, dass der KV das Kind weder vom Kiga noch von der Schule abholen darf. Schriftliche Erklärung an die Leitung genügt.

    Der KV kann ruhig ausrasten. Dann schalte die Polizei ein, damit hast du wieder einmal aktenkundig, dass er sich nicht benehmen kann.

    Es ist so einfach!

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