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  1. Inaktiver User

    AW: Berechnung Unterhalt

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    So, die Amtsmühlen haben nun ausreichend gemahlen und heute flatterte nun doch das Auskunftsersuchen des Sozialamtes zwecks Überprüfung meiner Unterhaltspflicht gegenüber meinem geschiedenen Ehegatten ins Haus. Alle Einkommen, Verpflichtungen und Vermögenswerte offenlegen und alles mit Nachweisen belegen, vier Wochen Zeit.
    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass keine Unterhaltspflicht aus einer Bedürftigkeit abgeleitet werden kann, die erst nach der Scheidung entstanden ist.

    Habe jetzt nicht auf dem Schirm, was deine Anwältin dazu meint? Ist die Dame Fachanwältin für Familienrecht?

    BTW: Bevor ich dem Sozialamt Auskünfte erteile, zu denen ich ggf. gar nicht verpflichtet bin, würde ich mich an geeigneter Stelle erkundigen.

  2. Inaktiver User

    AW: Berechnung Unterhalt

    Guckst du hier:

    Ein Ehepartner ist unterhaltsberechtigt, solange und soweit ihm wegen Krankheit, Gebrechen oder Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.

    Diese Situation muss zum Zeitpunkt der Scheidung bestehen.
    Quelle: UNTERHALT nach Scheidung | Unterhaltstatbestande | SCHEIDUNG.de

  3. Inaktiver User

    AW: Berechnung Unterhalt

    Da ich nicht weiß, ob das (s.o.) eine seriöse Quelle ist, verlinke ich dir die HP eines Anwaltes, der das Gleiche schreibt:

    Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen: Anwaltskanzlei Schmidt

  4. gesperrt

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    AW: Berechnung Unterhalt

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    So wie chryseis es oben schreibt, ca 2000€ zur festen Verfügung, alles was drüber vorhanden ist, ginge zu 3/7 an den Gatten.

    Wenn ich bei meiner Anwältin war, kann ich genaueres berichten.
    Anwältin ist auf jeden Fall wichtig.

    Aber - dein Exmann wird niemals grunsätzlich 3/7 erhalten. Denn du bist nicht verpflichtet, ihm den Lebensunterhalt auf annähernd deinem Niveau zu gewährleisten. Es ist für das Sozialamt einfach nur billig(er), wenn du ihn finanziell unterstützt, damit die Allgemeinheit nicht zahlen muss.

    Ich bin gespannt, was deine Anwältin zum Schreiben meint.

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    AW: Berechnung Unterhalt

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Aber - dein Exmann wird niemals grundsätzlich 3/7 erhalten.
    ...
    Das materielle ist dann das eine, die emotionale Seite die andere. Ich merke, wie mich dieser 1 Paragraph, der dem Auskunftersuchen voran gestellt ist, echt unter Druck setzt, das muss ich die nächsten Tage erstmal verarbeiten:

    § 1580
    Auskunftspflicht


    Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.

    All diese Paragrafen sollten Ehewillige unbedingt VOR der Heirat kennen. Leider ist man meistens erst hinterher schlauer ...

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    AW: Berechnung Unterhalt

    Ein kurzes Update:
    Nach Beratschlagung mit meiner Anwältin habe ich mich zunächst dafür entschieden, nicht das Auskunftsformular gleich auszufüllen, sondern erstmal in einem Antwortbrief darum zu bitten, in unserem Falle auf eine Kostenübernahme der Sozialhilfeleistungen durch mich als dem Gesetze nach Unterhaltspflichtigen zu verzichten - mit einer ausführlichen Begründung, warum.
    Die Gründe zusammengefasst: Mein Ex-Mann hat in 4 Jahren seine ganzen Ersparnisse für Reisen und Anschaffungen verbraucht (fast 6-stellig) und hätte bereits vor 3 Jahren mit Eintritt in die Arbeitslosigkeit die Notwendigkeit eines Umzuges in eine kleinere, billigere Wohnung sehen müssen. Punkt.

    Ich habe ja in den letzten Jahren gelernt, wie solche Amtsschreiben aussehen und im Aufsatzschreiben war ich früher auch nicht schlecht. Hoffe, ich habe mit diesem Brief Erfolg!
    Falls nicht, kann/muss ich immer noch die Zahlen nachreichen. Meine Anwältin meinte, sie schätzt mich als "leistungsfähig" ein, denn - ich habe ja keine Prozesskostenbeihilfe bekommen. Na toll. Wenn das der Maßstab sein soll. Entweder genauso arm wie Hartz IV oder unterhaltspflichtig? Tolle Ehegesetze in Deutschland. Bin echt enttäuscht. Bin in der DDR aufgewachsen und da war es irgendwie völlig normal, dass Frauen und Männer sich mit ihrer Ausbildung und ihren Jobs selbst finanzieren können - und es auch taten. Diese Unterhaltsgesetze, die mir jetzt als Frau auf die Füße fallen, wurden doch mehrheitlich für die westdeutsche Ehe gemacht, wo Frauen zuhause bleiben sollten, als Steuersparmodell, dank Ehegattensplitting. Dass man für diese Art der Ehe strenge Unterhaltsgesetze braucht, ist mir klar. Aus meiner Sicht aber sollte die Ehe keine Versorgungseinrichtung sein, aus der man/frau nicht mehr herauskommt.

    Ich werde abwarten, was das Amt zu meinem Brief sagt. Falls ich doch noch Auskunft geben muss, ist noch genug Zeit zum Aufregen. Für heute mal genug davon! :-)

  7. Inaktiver User

    AW: Berechnung Unterhalt

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Ein kurzes Update:
    Nach Beratschlagung mit meiner Anwältin habe ich mich zunächst dafür entschieden, nicht das Auskunftsformular gleich auszufüllen, sondern erstmal in einem Antwortbrief darum zu bitten, in unserem Falle auf eine Kostenübernahme der Sozialhilfeleistungen durch mich als dem Gesetze nach Unterhaltspflichtigen zu verzichten - mit einer ausführlichen Begründung, warum.
    Ich hatte dich ja schon mal gefragt, aber leider keine Antwort bekommen: Ist deine Anwältin Fachanwältin für Familienrecht?

    Sollte sie es nicht sein, würde ich an deiner Stelle über einen Wechsel nachdenken...schließlich hängt da einiges für dich dran.

    Bin in der DDR aufgewachsen und da war es irgendwie völlig normal, dass Frauen und Männer sich mit ihrer Ausbildung und ihren Jobs selbst finanzieren können - und es auch taten. (...)

    Aus meiner Sicht aber sollte die Ehe keine Versorgungseinrichtung sein, aus der man/frau nicht mehr herauskommt.
    Im Prinzip ist das in der BRD auch nicht anders...aber wenn jemand wegen Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt selber zu erwirtschaften, wird halt zunächst geprüft, ob es jemanden gibt, der zum Unterhalt herangezogen werden kann, bevor der Staat einspringt.

    Viel Glück und halte uns bitte weiter auf dem Laufenden.

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    AW: Berechnung Unterhalt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich hatte dich ja schon mal gefragt, aber leider keine Antwort bekommen: Ist deine Anwältin Fachanwältin für Familienrecht?
    Ja, meine Anwältin ist Fachanwältin für Familienrecht. Tut mir leid, die Frage danach habe ich übersehen.
    Ich bin schon über 5 Jahre bei dieser Anwältin und sehr zufrieden.
    Wir haben verschiedene Szenarien durchgesprochen und uns erstmal für dieses entschieden, dass ich nicht sofort Auskunft gebe, sondern das Auskunftsersuchen ablehne, da mein Ex sich selbst in diese prekäre finanzielle Lage gebracht hat und deshalb jetzt nicht selbst für die Hilfsleistungen aufkommen kann.



    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...aber wenn jemand wegen Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt selber zu erwirtschaften, wird halt zunächst geprüft, ob es jemanden gibt, der zum Unterhalt herangezogen werden kann, bevor der Staat einspringt.
    fett von mir

    Was ich aber so ungerecht finde ist, dass als erstes und meist nur die Ehegatten für Unterhalt herangezogen werden. Eltern und Kinder werden erst ab einem Einkommen über 100.000€ im Jahr unterhaltspflichtig. Geschwister gar nicht. Aber die Ehegatten, egal ob noch verheiratet oder aus guten Gründen wieder geschieden. Die sollen u.U. bis auf einen Selbstbehalt von 1200€ zahlen!? Das ist wie eine Strafe geheiratet zu haben! Warum? Vielleicht wirkt das gerecht in Fällen von sehr unterschiedlichen Einkommen und ausgiebigen Vorteilen von Ehegattensplitting. Aber wir hatten z.B. fast immer ein gleiches Einkommen, es gab kaum Steuervorteile durch Ehegattensplitting.

    Und was ich auch sehr unfair finde ist, dass die Hilfsbedürftigen freiwillig entscheiden dürfen, ob sie Hilfe annehmen. Wenn sie aber solange keine Hilfe annehmen, bis nichts mehr geht, werde ich jetzt nicht um einen freiwilligen Kostenbeitrag gebeten. Nein, mir wird mit Gesetzen gedroht. Die Hilfe, die mein Ex jetzt bekommt, hätte er schon 2015 annehmen können. Ich habe 2015, 2016 und 2017 beim "Staat" um Hilfe für ihn gebeten. Der "Staat" (in Form vom Landkreis) hat ihm diese Hilfe angeboten, nur angeboten, mehr nicht. Keinerlei Verpflichtung oder Druck, die drohende Misere rechtzeitig abzuwenden. Jetzt ist sie da, das Geld ist alle - und mich kann man jetzt mit Recht und Gesetz festsetzen?! Warum nicht auch seine Geschwister? (Eltern bereits verstorben) Warum zählt die (ehem.) Ehe mehr als Blutsverwandtschaft? Er und seine Geschwister haben vom Vater geerbt. Was ist mit diesem Geld? Damit könnten seine Eltern postum noch was für ihren Sohn tun.

    Alles Lamentieren hilft nichts. Ich muss abwarten und auf eine Einsicht vom Sozialamt hoffen!
    Wenn sie meinen Einspruch akzeptieren sollten, werde ich Coach für Alleinerziehende und Geschiedene!

  9. gesperrt

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    AW: Berechnung Unterhalt

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    ...Wir haben verschiedene Szenarien durchgesprochen und uns erstmal für dieses entschieden, dass ich nicht sofort Auskunft gebe, sondern das Auskunftsersuchen ablehne, da mein Ex sich selbst in diese prekäre finanzielle Lage gebracht hat und deshalb jetzt nicht selbst für die Hilfsleistungen aufkommen kann.
    Ich hoffe sehr für dich, dass du damit Zeit und Luft bekommst. Vielleicht hat das Sozialamt auch ein Einsehen und zahlt.

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Was ich aber so ungerecht finde ist, dass als erstes und meist nur die Ehegatten für Unterhalt herangezogen werden. ...Die sollen u.U. bis auf einen Selbstbehalt von 1200€ zahlen!? Das ist wie eine Strafe geheiratet zu haben! Warum?
    Der Staat macht es sich hier einfach: Der oder die Ex zahlt, dann ist allen geholfen.
    Deswegen guck bitte nochmals in deine Scheidungsvereinbarung. Steht da drin, dass alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind auch im Fall von Gesetzesänderungen und in der Not`
    Dann kannst du nämlich das Auskunftsersuchen der Sozialbehörde ganz elegant abwehren.

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Und was ich auch sehr unfair finde ist, dass die Hilfsbedürftigen freiwillig entscheiden dürfen, ob sie Hilfe annehmen. Wenn sie aber solange keine Hilfe annehmen, bis nichts mehr geht, werde ich jetzt nicht um einen freiwilligen Kostenbeitrag gebeten. Nein, mir wird mit Gesetzen gedroht. Die Hilfe, die mein Ex jetzt bekommt, hätte er schon 2015 annehmen können. Ich habe 2015, 2016 und 2017 beim "Staat" um Hilfe für ihn gebeten. Der "Staat" (in Form vom Landkreis) hat ihm diese Hilfe angeboten, nur angeboten, mehr nicht. Keinerlei Verpflichtung oder Druck, die drohende Misere rechtzeitig abzuwenden. Jetzt ist sie da, das Geld ist alle - und mich kann man jetzt mit Recht und Gesetz festsetzen?! Warum nicht auch seine Geschwister? (Eltern bereits verstorben) Warum zählt die (ehem.) Ehe mehr als Blutsverwandtschaft? Er und seine Geschwister haben vom Vater geerbt. Was ist mit diesem Geld? Damit könnten seine Eltern postum noch was für ihren Sohn tun.
    Tja, Gesetzeslage.
    Du weißt doch, wie stur dein Exmann sein kann. Anstatt sich rechtzeitig eine kleinere Wohnung zu besorgen und mit seinem Geld vernünftig zu wirtschaften, will er weiterhin so leben, als wäre er noch ein Großverdiener. Er verschließt die Augen vor der Realität und überlässt es anderen, in diesem Fall wieder dir, sein Leben in Ordnung zu bringen.
    Irgendwie kann die Rechnung auch nicht aufgehen: Er schuldet dir Unterhalt für die beiden Kinder, den er nie im Leben bezahlen wird. Auf der anderen Seite sollst du für ihn Unterhalt zahlen? Ehrlich gesagt wäre ich sehr gespannt, was für eine schlüssige Begründung das Sozialamt dafür liefert.

  10. Inaktiver User

    AW: Berechnung Unterhalt

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Irgendwie kann die Rechnung auch nicht aufgehen: Er schuldet dir Unterhalt für die beiden Kinder, den er nie im Leben bezahlen wird. Auf der anderen Seite sollst du für ihn Unterhalt zahlen?
    Er schuldet ja eben keinen Kindesunterhalt, wenn er nicht leistungsfähig ist...

    Davon abgesehen, sind das zwei Paar Schuhe...ich denke nicht, dass diese Ansprüche gegeneinander aufgerechnet würden, sofern sie bestünden.

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