Antworten
Ergebnis 121 bis 125 von 125
Thema: Berechnung Unterhalt
-
13.02.2020, 08:18Inaktiver User
AW: Berechnung Unterhalt
-
13.02.2020, 09:35Inaktiver User
AW: Berechnung Unterhalt
Bezieht sich das nicht nur auf Heimunterbringung?
-
13.02.2020, 09:37Inaktiver User
-
13.02.2020, 10:18Inaktiver User
-
13.02.2020, 11:21
AW: Berechnung Unterhalt
Grundsätzlich ist es ja in Ordnung, wenn Kinder später für Eltern aufkommen, sobald diese pflegebedürftig werden. Allerdings gilt das auch für die Eltern, die sich um den Kindesunterhalt "gedrückt" haben. Und genau da wird's ungerecht.
Aus diesem Grund solltest du, Renka, deinem Sohn noch einmal ins Gewissen reden. Das "Kind", jetzt ist es erwachsen, muss den Vater verklagen, damit das "Kind" später, so in fünf bis zehn Jahren, etwas vorweisen kann. Auch wenn die Lage momentan so ist, dass euer Sohn in zehn Jahren keinen Elternunterhalt schuldet, kann sich in zehn Jahren die Lage verändert haben und er auf jeden Fall unterhaltspflichtig sein, selbst mit einem Einkommen von 30.000 Euro im Jahr.
Deswegen muss euer Sohn jetzt vorsorgen, damit er später diese Sorge nicht hat. Momentan erkennt er die Tragweite seiner Entscheidung nicht, weil du ja den Löwenanteil aufgefangen hast. Es wäre nämlich richtig doof für ihn, wenn er eine eigene Familie hat und viel Geld an seinen Vater bezahlen muss und so über weitere Jahre hinweg "arm" bleibt.



Zitieren
