Ja, genau "jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet".
Zum Umgang. Nicht nur zum Zeitverbringen. Umgang heißt angemessener Umgang, der dem Kind gut tut.
Ob er dem Kind gut tut, kann und muss auch der Elternteil beurteilen (dürfen), bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.
Mit dem Kind umgehen können, kann leider nicht jede/r. Das zu beurteilen, ist Aufgabe vom Jugendamt und Gericht.
Nina hatte noch keine gerichtliche Entscheidung, steht doch in ihrem Beitrag geschrieben!
Ich selbst hatte eine gerichtliche Anhörung, vor fast 1 Jahr, danach gab es nur eine Zwischenvereinbarung, mit der Auflage einer Erziehungsberatung an den Vater... WAS ich damit sagen will, die Gerichte nehmen sich in der Regel Zeit und bewerten jeden Fall individuell, nicht nach Schema F. Zumindest sollten sie das da tun, ich selbst habe es erlebt und würde Nina gern Mut machen, darauf zu vertrauen, dass es auch in ihrem Fall keine Vorentscheidung gibt, auch wenn die Rechtsbeiständin sich etwas einseitig ausgedrückt hat.
Ich kann Nina nur raten, dem Gericht so sachlich wie möglich so viel wie möglich zu berichten und beschreiben, auch und gerade, wie die Zeit vor der Trennung war, wie der Vater sich da in die Erziehung und Betreuung eingebracht hat. Denn nur so kann das Gericht sich ein Bild vom Interesse des Vaters an seinem Kind und von seinen Fähigkeiten machen. In meinem Fall war das Interesse vom Gericht und Beistand groß, dies zu erfahren.
Und wenn Nina Bedenken hat, dass sowohl die Art des Umganges und auch die langen Autofahrten diesem(!) Kind nicht gut tun, dann sollte sie diese Bedenken äußern, unbedingt! Denn wer soll es sonst tun? Das Kind wurde in den letzten Jahren die Woche über immer von der Mutter betreut, sie wird es kennen.
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11.06.2015, 19:23
AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre
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11.06.2015, 19:41Inaktiver User
AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre
Es ist aber doch gar keine Rede davon, dass der Umgang mit dem Vater dem Kind nicht gut tut...das Mädchen scheint sich bei/mit ihrem Vater wohlzufühlen. Ich habe den Eindruck, dass du deine eigene Geschichte auf die der TE projizierst und Sachen siehst, die gar nicht da sind.
Das ist genauso wenig Aufgabe des Gerichts, wie es Aufgabe des Gerichts ist, zu kontrollieren, wie der Elternteil mit dem Kind umgeht, bei dem es lebt.Mit dem Kind umgehen können, kann leider nicht jede/r. Das zu beurteilen, ist Aufgabe vom Jugendamt und Gericht.
Das wundert mich.Ich kann Nina nur raten, dem Gericht so sachlich wie möglich so viel wie möglich zu berichten und beschreiben, auch und gerade, wie die Zeit vor der Trennung war, wie der Vater sich da in die Erziehung und Betreuung eingebracht hat. Denn nur so kann das Gericht sich ein Bild vom Interesse des Vaters an seinem Kind und von seinen Fähigkeiten machen. In meinem Fall war das Interesse vom Gericht und Beistand groß, dies zu erfahren.
Es sollte doch eigentlich mehr der ist-Zustand berücksichtigt werden...und an dem gibt es (bis auf die Fahrten) anscheinend nichts auszusetzen.
Oder doch. Der Vater unternimmt zu viel mit dem Kind. Vorher hat er nichts unternommen, auch beklagenswert (wobei ich das sogar verstehe). Was ich nicht verstehe, ist, dass man es der TE offensichtlich nicht recht machen kann. Eigentlich sollte sie sich freuen, dass der Vater sich um sein Kind kümmert...selbstverständlich ist das nämlich nicht.Geändert von Inaktiver User (11.06.2015 um 19:53 Uhr)
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11.06.2015, 19:47
AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre
Das Familiengericht sieht die Entfernung vielleicht anders als die Mutter. Der Kindsvater kommt seiner Pflicht nach, das Kind zu sehen und holt und bringt es.
Nina hat sich der Entscheidung des Gerichts zu beugen, sonst begibt sie sich auf rechtlich dünnes Eis.
Warum hat der Kindsvater sein Umgangsrecht einklagen müssen?
Hier zeigt sich, dass Nina ihn nicht wirklich im Leben des gemeinsamen Kindes haben möchte. Das ist ein Punkt, der ihn negativ ausgelegt wird.
Die Eltern sind bereits getrennt. Eine längere Übergangszeit für die Tochter löst in der Regel bei den Kindern mehr Unsicherheit als Sicherheit aus. Deswegen ist Ninas Entscheidung vielleicht die Falsche.
Umgekehrt kontrolliert er sie nicht, wie sie tagtäglich mit dem Kind umgeht. Aber es ist sein Recht, dass er die Wochenenden ungestört, d.h. ohne Mutter mit dem Kind verbringt. Und das lässt Nina bisher nicht zu. Und in der gemeinsamen Wohnung stört ihre Anwesenheit.
Aber es kümmert sich um die gemeinsame Tochter. Hier ist er anwesend und sorgt für einen regelmäßigen Umgang. Und das allein zählt für das Kindswohl.
Das betrifft einen anderen Aspekt, den Unterhalt.
Zahlt der Kindsvater den Unterhalt in voller Höhe und pünktlich?
Wenn die Mutter finanzielle Schwierigkeiten hat, wieso hat sie dann ein Haus? Warum wohnt sie nicht in einer günstigeren Wohnung? Wieso "muss" sie bei ihren Eltern essen? Geht sie nicht arbeiten? Wenn nicht, warum sucht sie sich keinen Job?
Wenn der Vater den Unterhalt zahlt, die Mutter aber mit ihrem Geld nicht haushalten kann, ist das nicht sein Problem, sondern ihres.
Hier verstehe ich das Problem nicht. Wie soll denn der Vater das Kind zu sich nehmen? Soll er vor Ort ein Hotelzimmer mieten? Oder soll er weiterhin sein Kind ausschließlich im Haus der Mutter sehen dürfen?
Wenn sie mit ihrem Kind sechs Stunden in den Urlaub fährt, ist das auch keine Zumutung. Aber beim Vater schon?
Woran macht sie das fest? Dass er den Umgang eingeklagt hat?
Sie vertraut noch nicht einmal dem Rat vieler erfahrener Trennungseltern, die genau dieses Phänomen beobachtet haben. Außerdem ist der Mann der Vater und kommt seinen Pflichten nach. Wieso gesteht sie ihm seine Rechte nicht zu?
Das Kindeswohl ist mit den regelmäßigen Besuchen nicht gefährdet. Je eher Nina das akzeptiert, desto besser wird die Situation für sie.
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11.06.2015, 19:49
AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre
Lies doch richtig.
Wie ich schrieb, ihre Einwände bzgl. des Kindes beziehen sich auf die Entfernung.
Natürlich hat sie mehr im Eingangsbeitrag geschrieben. Das waren aber die Gründe, warum es zur Trennung gekommen ist.
Denkst Du nicht, dass die Gründe, warum es zur Trennung kam nur fair beurteilt werden können, wenn beide Seiten gehört werden?
Wieso hat sie sich diesen Menschen als Vater und Partner ausgesucht, all diese Beurteilunge über ihn, das ist doch nichts, was plötzlich über Nacht da ist.
Wieso ist es wichtig, welche Gründe zur Trennung geführt haben, müssen die Eltern vor dem Jugendamt begründen, warum sie sich getrennt haben?
Und nein, sie muss sich nicht rechtfertigen, wieso dieser Mann, aber die Gründe für die Trennung sind eben jetzt auch nicht wichtig, da die Mutter das Kind öfter zum Vater geben würde, wäre die Entfernung nicht so groß und das Kind will ebenfalls zum Vater.
Wieso nimmst Du Dir heraus zu beurteilen, wer helfen will und wer das angeblich nicht will?
Nur weil die Antworten nicht in die Richtung gehen, die der TE und Dir nicht passen, heißt das nicht, dass man ihr nicht helfen will.
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29.06.2015, 13:17
AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre
ich finde die 200km jetzt nicht zu viel und auch für eine 4jährige zu schaffen
so haben die beiden zeit sich während der fahrt in aller ruhe zu unterhalten ... hat doch auch was, was man positiv sehen könnte
wenn du dir sorgen machst, dass er müde wird vom fahren, dann lad ihm beim abholen noch auf einen kaffee bei dir ein und lass ihn dadurch eine pause haben
mein sohn ist seit kleinkindtagen mit seinem vater viel im auto unterwegs gewesen und nach der trennung hat ihm die fahrerei auch nichts ausgemacht - hauptsache er konnte zeit mit seinem vater verbringen, aber mitlerweile ist das leider vorbei - ex hat 1000 ausreden warum er mini nicht mehr holen kann :-(
(es waren mal 200km , jetzt sind es 500km)
ich kann deine ablehnung nicht verstehen
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29.06.2015, 15:43
AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre
Hallo,
hab jetzt nicht alles gelesen. Aber mir fällt dazu ein:
Lass Dein Kind fahren. Mir scheint die Entfernung nicht zuviel. Wenn sie dem Vater tatsächlich ins Auto spuckt und ihr übel ist, könnt ihr über Alternativen nachdenken.
Eine gemeinsame Autofahrt kann auch was sehr Schönes sein. Ich liebe Fahrten mit meinen Kindern.
Und ich denke, du wirst es schön finden, wenn der Ex eben nicht mehr durchs Haus geistert.
Alles Gute
Halle Luja



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