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    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Siehe BGB §1684: (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
    Ja, genau "jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet".
    Zum Umgang. Nicht nur zum Zeitverbringen. Umgang heißt angemessener Umgang, der dem Kind gut tut.
    Ob er dem Kind gut tut, kann und muss auch der Elternteil beurteilen (dürfen), bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.
    Mit dem Kind umgehen können, kann leider nicht jede/r. Das zu beurteilen, ist Aufgabe vom Jugendamt und Gericht.
    Nina hatte noch keine gerichtliche Entscheidung, steht doch in ihrem Beitrag geschrieben!
    Ich selbst hatte eine gerichtliche Anhörung, vor fast 1 Jahr, danach gab es nur eine Zwischenvereinbarung, mit der Auflage einer Erziehungsberatung an den Vater... WAS ich damit sagen will, die Gerichte nehmen sich in der Regel Zeit und bewerten jeden Fall individuell, nicht nach Schema F. Zumindest sollten sie das da tun, ich selbst habe es erlebt und würde Nina gern Mut machen, darauf zu vertrauen, dass es auch in ihrem Fall keine Vorentscheidung gibt, auch wenn die Rechtsbeiständin sich etwas einseitig ausgedrückt hat.

    Ich kann Nina nur raten, dem Gericht so sachlich wie möglich so viel wie möglich zu berichten und beschreiben, auch und gerade, wie die Zeit vor der Trennung war, wie der Vater sich da in die Erziehung und Betreuung eingebracht hat. Denn nur so kann das Gericht sich ein Bild vom Interesse des Vaters an seinem Kind und von seinen Fähigkeiten machen. In meinem Fall war das Interesse vom Gericht und Beistand groß, dies zu erfahren.

    Und wenn Nina Bedenken hat, dass sowohl die Art des Umganges und auch die langen Autofahrten diesem(!) Kind nicht gut tun, dann sollte sie diese Bedenken äußern, unbedingt! Denn wer soll es sonst tun? Das Kind wurde in den letzten Jahren die Woche über immer von der Mutter betreut, sie wird es kennen.

  2. Inaktiver User

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Ob er dem Kind gut tut, kann und muss auch der Elternteil beurteilen (dürfen), bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.
    Es ist aber doch gar keine Rede davon, dass der Umgang mit dem Vater dem Kind nicht gut tut...das Mädchen scheint sich bei/mit ihrem Vater wohlzufühlen. Ich habe den Eindruck, dass du deine eigene Geschichte auf die der TE projizierst und Sachen siehst, die gar nicht da sind.

    Mit dem Kind umgehen können, kann leider nicht jede/r. Das zu beurteilen, ist Aufgabe vom Jugendamt und Gericht.
    Das ist genauso wenig Aufgabe des Gerichts, wie es Aufgabe des Gerichts ist, zu kontrollieren, wie der Elternteil mit dem Kind umgeht, bei dem es lebt.

    Ich kann Nina nur raten, dem Gericht so sachlich wie möglich so viel wie möglich zu berichten und beschreiben, auch und gerade, wie die Zeit vor der Trennung war, wie der Vater sich da in die Erziehung und Betreuung eingebracht hat. Denn nur so kann das Gericht sich ein Bild vom Interesse des Vaters an seinem Kind und von seinen Fähigkeiten machen. In meinem Fall war das Interesse vom Gericht und Beistand groß, dies zu erfahren.
    Das wundert mich.

    Es sollte doch eigentlich mehr der ist-Zustand berücksichtigt werden...und an dem gibt es (bis auf die Fahrten) anscheinend nichts auszusetzen.

    Oder doch. Der Vater unternimmt zu viel mit dem Kind. Vorher hat er nichts unternommen, auch beklagenswert (wobei ich das sogar verstehe). Was ich nicht verstehe, ist, dass man es der TE offensichtlich nicht recht machen kann. Eigentlich sollte sie sich freuen, dass der Vater sich um sein Kind kümmert...selbstverständlich ist das nämlich nicht.
    Geändert von Inaktiver User (11.06.2015 um 19:53 Uhr)

  3. gesperrt

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    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Der Kindsvater hat den Hauptwohnsitz und seinen Arbeitsplatz 215 km entfernt.
    Kam vor der Trennung jedes Wochenende
    Jetzt, nach der Trennung kommt er alle 14 Tage um seine Tochter zu sehen.
    Ich finde die Fahrerei für eine Vierjährige zu viel.
    Das Familiengericht sieht die Entfernung vielleicht anders als die Mutter. Der Kindsvater kommt seiner Pflicht nach, das Kind zu sehen und holt und bringt es.
    Nina hat sich der Entscheidung des Gerichts zu beugen, sonst begibt sie sich auf rechtlich dünnes Eis.

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Er hat Umgangsrecht eingeklagt und möchte sie alle 14 Tage mit an seinen Hauptwohnsitz nehmen.
    Warum hat der Kindsvater sein Umgangsrecht einklagen müssen?

    Hier zeigt sich, dass Nina ihn nicht wirklich im Leben des gemeinsamen Kindes haben möchte. Das ist ein Punkt, der ihn negativ ausgelegt wird.

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    ich halte das aus, weil ich nur sehe, dass die Trennung für mein Kind so "sanft" wie möglich von statten geht.
    Die Eltern sind bereits getrennt. Eine längere Übergangszeit für die Tochter löst in der Regel bei den Kindern mehr Unsicherheit als Sicherheit aus. Deswegen ist Ninas Entscheidung vielleicht die Falsche.

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Er beschreibt die Situation als unerträglich und ich würde mich einmischen.
    Umgekehrt kontrolliert er sie nicht, wie sie tagtäglich mit dem Kind umgeht. Aber es ist sein Recht, dass er die Wochenenden ungestört, d.h. ohne Mutter mit dem Kind verbringt. Und das lässt Nina bisher nicht zu. Und in der gemeinsamen Wohnung stört ihre Anwesenheit.

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    MEin EX ist ein Mensch, der soziale Kontakte meidet, selbst bei seinen Eltern hat er sich über ein Jahr nicht gemeldet.
    Aber es kümmert sich um die gemeinsame Tochter. Hier ist er anwesend und sorgt für einen regelmäßigen Umgang. Und das allein zählt für das Kindswohl.

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    er hat nie Kleidung oder Geschenke gekauft oder sich an den Kosten beteiligt. WIr essen Mittags bei meinen ELtern weil wir sondt einfach auch gar nicht mit dem Geld auskommen würden.
    Das betrifft einen anderen Aspekt, den Unterhalt.
    Zahlt der Kindsvater den Unterhalt in voller Höhe und pünktlich?

    Wenn die Mutter finanzielle Schwierigkeiten hat, wieso hat sie dann ein Haus? Warum wohnt sie nicht in einer günstigeren Wohnung? Wieso "muss" sie bei ihren Eltern essen? Geht sie nicht arbeiten? Wenn nicht, warum sucht sie sich keinen Job?

    Wenn der Vater den Unterhalt zahlt, die Mutter aber mit ihrem Geld nicht haushalten kann, ist das nicht sein Problem, sondern ihres.

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Ich habe viele Urteile gelesen, dass Kinder in dem Alter und auf die Entfernung alle 4 Wochen zu Ihrem Vater kommen, damit kann ich ja leben. Mit der der stundenlangen Fahrerei allerdings nicht. Zumal der KV ja zur Abholung dann insgesamt mehrere Stunden allein am Steuer sitzt. Sieht das niemand?
    Hier verstehe ich das Problem nicht. Wie soll denn der Vater das Kind zu sich nehmen? Soll er vor Ort ein Hotelzimmer mieten? Oder soll er weiterhin sein Kind ausschließlich im Haus der Mutter sehen dürfen?
    Wenn sie mit ihrem Kind sechs Stunden in den Urlaub fährt, ist das auch keine Zumutung. Aber beim Vater schon?

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Er ist eiskalt, wie immer und will mir jetzt nur eins auswischen.
    Woran macht sie das fest? Dass er den Umgang eingeklagt hat?

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Ja, jeder der das durchhat sagt mir, warte ab, sein Interesse wird auch wieder einschlafen....aber wenn das Urteil mit den 2 Wöchigen Fahrten der weiten Strecke durch ist, dann wird das auf dem Rücken meiner Tochter ausgetragen, bis er das Interesse wieder verliert. Das kann doch nicht zum Wohl des Kindes sein.....
    Sie vertraut noch nicht einmal dem Rat vieler erfahrener Trennungseltern, die genau dieses Phänomen beobachtet haben. Außerdem ist der Mann der Vater und kommt seinen Pflichten nach. Wieso gesteht sie ihm seine Rechte nicht zu?

    Das Kindeswohl ist mit den regelmäßigen Besuchen nicht gefährdet. Je eher Nina das akzeptiert, desto besser wird die Situation für sie.

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    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Nein, das hat sie nicht. Sie hat sehr viel mehr in ihrem Eingangsbeitrag geschrieben.
    Lies doch richtig.

    Wie ich schrieb, ihre Einwände bzgl. des Kindes beziehen sich auf die Entfernung.
    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Jetzt, nach der Trennung kommt er alle 14 Tage um seine Tochter zu sehen.
    Er hat Umgangsrecht eingeklagt und möchte sie alle 14 Tage mit an seinen Hauptwohnsitz nehmen.
    Ich finde die Fahrerei für eine 4 jährige zuviel.
    [...]
    Ja, jeder der das durchhat sagt mir, warte ab, sein Interesse wird auch wieder einschlafen....aber wenn das Urteil mit den 2 Wöchigen Fahrten der weiten Strecke durch ist, dann wird das auf dem Rücken meiner Tochter ausgetagen, bis er das Interesse wieder verliert. Das kan doch nicht zum Wohl des Kindes sein.....
    Natürlich hat sie mehr im Eingangsbeitrag geschrieben. Das waren aber die Gründe, warum es zur Trennung gekommen ist.
    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Nun war ich gestern beim Jugendamt und die Dame von dort hat sich auch mal mehr angehört warum und wieso es zur Trennung gekommen ist. MEin EX ist ein MEnsch
    Denkst Du nicht, dass die Gründe, warum es zur Trennung kam nur fair beurteilt werden können, wenn beide Seiten gehört werden?
    Wieso hat sie sich diesen Menschen als Vater und Partner ausgesucht, all diese Beurteilunge über ihn, das ist doch nichts, was plötzlich über Nacht da ist.
    Wieso ist es wichtig, welche Gründe zur Trennung geführt haben, müssen die Eltern vor dem Jugendamt begründen, warum sie sich getrennt haben?

    Und nein, sie muss sich nicht rechtfertigen, wieso dieser Mann, aber die Gründe für die Trennung sind eben jetzt auch nicht wichtig, da die Mutter das Kind öfter zum Vater geben würde, wäre die Entfernung nicht so groß und das Kind will ebenfalls zum Vater.

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Und sie hat nach ähnlichen Erfahrungen anderer gefragt und nach Tipps, wie sie sich vor Gericht verhalten soll.
    Wäre echt gut, wenn sich hier nur Leute melden, die wirklich was zum Thema beitragen und denen, die hier Hilfe suchen, auch wirklich helfen wollen.
    Wieso nimmst Du Dir heraus zu beurteilen, wer helfen will und wer das angeblich nicht will?

    Nur weil die Antworten nicht in die Richtung gehen, die der TE und Dir nicht passen, heißt das nicht, dass man ihr nicht helfen will.

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    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    ich finde die 200km jetzt nicht zu viel und auch für eine 4jährige zu schaffen
    so haben die beiden zeit sich während der fahrt in aller ruhe zu unterhalten ... hat doch auch was, was man positiv sehen könnte

    wenn du dir sorgen machst, dass er müde wird vom fahren, dann lad ihm beim abholen noch auf einen kaffee bei dir ein und lass ihn dadurch eine pause haben

    mein sohn ist seit kleinkindtagen mit seinem vater viel im auto unterwegs gewesen und nach der trennung hat ihm die fahrerei auch nichts ausgemacht - hauptsache er konnte zeit mit seinem vater verbringen, aber mitlerweile ist das leider vorbei - ex hat 1000 ausreden warum er mini nicht mehr holen kann :-(
    (es waren mal 200km , jetzt sind es 500km)

    ich kann deine ablehnung nicht verstehen

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    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Hallo,
    hab jetzt nicht alles gelesen. Aber mir fällt dazu ein:
    Lass Dein Kind fahren. Mir scheint die Entfernung nicht zuviel. Wenn sie dem Vater tatsächlich ins Auto spuckt und ihr übel ist, könnt ihr über Alternativen nachdenken.
    Eine gemeinsame Autofahrt kann auch was sehr Schönes sein. Ich liebe Fahrten mit meinen Kindern.
    Und ich denke, du wirst es schön finden, wenn der Ex eben nicht mehr durchs Haus geistert.
    Alles Gute
    Halle Luja

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