Antworten
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 36
  1. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Hallo,

    Manche sind hier echt immer ein bisschen sehr direkt und nun ja, wenig feinfühlend... Du klingst für mich wie eine mutter, die sich sehr viele gedanken und sorgen um das wohl des kindes macht. Da spielen sicher auch noch deine eigenen gefùhle dem partner gegenüber mit rein, die trennung ist ja noch nichtlange her. Und wir sind alle kene mashcinen, die gefühle und gedanken auf knopfdruck ändern oder entfernen können.
    Aber so kommst du nicht weiter. Was ich als erstes nach meiner trennung (1 jahr her) gelernt habe, ist loslassen, die kinder loszulassen (meine sind 4 und 2). Sie werden zwar nicht so weit aber dafür auch ganz oft hin und her gefahren und das war auch für mich oft hart und ich habe lange damit gehadert.

    Mit der zeit bn ich lockerer geworden, hab dem vater vertrauen in bezug auf die kinder entgegengebracht und tue es noch (obwohl sonst auch ne menge schiefgelaufen ist). Und den kindern geht es gut. Sie freuen sich auf papa, auf die fahrt in seinem schnellen auto, auf die zeit mit ihm und bei ihm.
    Es ist kein zustand, wenn er sein kind teilweise nur bei dir sieht. Da kann ich ihn verstehen. Für eine übergangszeit ok, aber nicht längerfristig.

    So abgedroschen und doof es klingen mag, lerne dein kind loszulassen (denn sie spürt deine haltung auch deutlich!), dem papa zu vertrauen und das ganze anzunhemen, so aie es ist. Das mùssen (fast) alle trennungselternganz schnell (lernen)!

    Und dir selbst tust du damit auch einen gefallen, du hast dein zuhause nur für dich und kannst wirklich entspannen...oder was auch immer!

    Liebe grüße, o.

  2. User Info Menu

    Entschuldigt die fehler..


  3. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    also, ich pers würde mich darauf einstellen, das mein Partner in dieser Situation ein Umgangsrecht alle 14 Tage und beim Schulkind die halben Ferien zur freien Verfügung und völlig ohne irgendwelche Eindschränkungen, Auflagen und feste Vorgaben für diese Zeiten bekommt!


    So wie auch du mit deiner 4jährigen Tochter an allen anderen Zeiten und Tagen und Wochen das Leben so einrichten kannst, wie es dir beliebt, wird er tun und lassen könne, was er für richtig hält.


    Ich würde beiden Eltern einräumen, dass sie die Zeit mit ihrem Kind nach den eigenen Vorstellungen und neuen Vorausstzungen nach der erfolgten Trennung planen .. udn so kenne ich das auch üblicherweise.
    Er hat sich für eine Übergangsphase ... die nun schon über ein Jahr dauert auf eine Besuchsregelung im noch gemeinsamen Haus eingelassen ... aber doch nicht endlos und für ewig???


    Soll heißen, es ist dem Vater des Kindes nicht auf Dauer zuzumuten wochendweise bei Euch im Haus einzuziehen, nur weil der sein Kind regelmäßig sehen möchte ... auch nicht in eine Einliegerwohnung!


    Deine kleine Tochter bekommt am neuen Wohnort des Vaters sein 2. Kinderzimmer und bewohnt das genaus so selbstverständlich.


    Geh davon aus, dass dein Partner evtl auch wieder eine neue Frau ans einer Seite und eben dort am Arbeitsort ein komplett eigenes Leben aufbauen möchte ... und schon deswegen wird er nicht mehr zu dir in das ehemalige gemeinsame Haus kommen wollen und können.


    Und das wird auch irgendwann nicht mehr gemeinsam sein, bei einer Trennung trennt man schließlich irgendwann mal sein komplettes Vermögen und eben auch seine Leben!



    Viele Kinder pendeln jedes Wochenende zwichen den Eltern ... aber z.b auch in Ferienhäuser... auch noch jüngere ...
    Kein Streß .. auch nicht, wenn die 200km weg sind .. Kinder sind da also flexibel und gewöhnen sich ein, so man ihnen das postiv vermittelt!


    Kannst du das.. der Tochter Positiv vermitteln, dass sie ein 2. zu Hause dazu bekommen hat ???



    Ich finde, du siehst das alles reichlich negativ .. und nur negativ.

    Es ist eigentlich kein Rumgezerre, wenn man an einem heißen Tag zuerst einen Freizeitpark besucht und sich dann im schwimmbad abkühlt .. das fällt eigentlich unter Erholung ... und ja, das ist das Programm, was man von Vätern an solchen Scheidungskinderwochenenden üblicherweise sogar erwartet.


    Und das ist normaler, als ich begebe mich ins alte Heim und mache da auf früher und meine Ex sitzt dabei im Schlafzimmer.



    Ich pers denke, ihr werdet beide auch eher glücklich, wenn du dich nicht einmischt und nicht erwartets, dass er künftig noch weiterhin regelmäßig bei Dir rumsitzt.


    So wie du ihn schilderst, hattets du doch schon zu Beziehungszeiten keinen wirklichen Einfluß auf ihn ...
    Auch heute fügt er sich nicht jedem deiner Wünsche ... lehnt er das, was du dir vorstellst, auch konkret ab und unterstützt das dann auch nicht ...
    Das alles wird nach einer Trennung als Prozess wohl noch eindeutiger und tiefergehender.

    Da schaffst du doch erst recht keien Kompromisse, zu denen er nicht bereit ist.
    Mit Zugeständnissen würde ich also nicht rechen, nur weil du das angebliche Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen möchtest, muss er nicht mti dir übereinstimmen, was das überhaupt ist udn wie das für ihn aussieht!



    Dein Kind hat also bereist klar zum Ausdruck gebracht, es muss nicht immer bei dirzu Hause sein, es fährt gerne zum Vater.

    Das kleinen Mädchen hat also nicht gesagt, es mag da nicht hin und es wäre blöd mit und bei Papa.

    Mehr muss nicht sein ..


    Damit werden sie den Tanz um das goldenen Kalb, von wegen das wäre ihm nicht zuzumuten, wohl eher nicht billigen.

    Dem geäußerten Wunsch des Kindes wird man sich nicht widersetzen ...
    dem des Vaters auch nicht, da er im Einklang steht:

    Dir wird man also vor gericht weniger entgegenkommen, als du hoffst... und as nicht weild er Richter selstam ist, einseitig enstcheidet.

    Genau das deutet sich ja bereits vor den Gerichtsterminen an, da interpretierst du die Aussagen richtig .. das läuft nicht so, wie du es dir wünscht.



    Ich denke, du musst dich um eine neue, andere Einstellung bemühen ... alles andere wäre fatal....

    Bisher kümmert er sich, möchte seine väterlichen Verpflichtungen nachkommen, setzt seine Rechte durch ...
    Einen Vater, dem das Kind zu viel ist und der sich distanziert, sehen wohl die anderen, an diesem Verfahren Betiligten auch nicht.


    Er ist der Vater des Kindes ... du hast ihn dazu gemacht und ihn gewählt ... jetzt lebst du mit der Konsequenz dieser Entscheidung.

    Er bleibt das für immer ... und so wie er ist ... und nicht wie du ihn haben möchtest, ...nicht nur mit Therapie.

    Er hat sich und sein Leben verändert ... und nicht nach deinen Vorstellungen.

    und das ist alles sein Recht ...

    und sein Umgangsrecht nimmt er eben auch wahr, das klagt er ein und und möchte es alleine ausgetsalten.

    Demnächst selbstverständlich auch komplett ohne dich, ohne das du deine Tochter zu ihm begleitets oder ohne dass du jederzeit auftauchen und ihn kontrollieren kannst,


    Er muss Dich nicht dabei akzeptieren und möchte das so künftig auch wohl nicht mehr so haben.


    Deine mütterlichen Rechte enden eben dort, wo seine väterlichen beginnen!
    Geändert von Lonamisa (11.06.2015 um 15:00 Uhr)

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Auch von mir: Lass dein Kind los und hör auf, den Umgang beschränken zu wollen.

    Die Kleine sitzt drei Stunden im Auto. Das verträgt ein Kind. Und wenn es in sein Leihauto kotzt - was kümmert es dich? Er muss das Auto reinigen lassen, er hat den Ärger.

    Achte darauf, dass du die freie Zeit ohne Kind genießt und bewusst Dinge nur für dich machst. So löst du dich am schnellsten vom "Glucken".

    Sollte der Umgang bei dir stattfinden, so ausschließlich in der Einliegerwohnung. Deine Tochter muss diese räumliche Trennung zwischen Papa und Mama spüren. Sonst kommt sie später durcheinander. Und dein Ex fühlt sich ständig kontrolliert. Ist er auch, weil du ja anwesend bist.

    Was dich zu interessieren hat:
    -Zahlt er pünktlich und in voller Höhe den Unterhalt?
    - Holt und bringt er das Kind zuverlässig?

  5. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Hallo NinaNanunana,
    entgegen einiger meiner Vorschreiberinnen möchte ich Dich ermutigen, Deine Bedenken und Deine Erfahrungen mit Deinem Ex (14 Jahre!) ernst zu nehmen und diese auch so zu beschreiben. Gegenüber dem Jugendamt und auch gegenüber dem Gericht.
    Ich finde es sehr schade, dass hier viele offenbar "einfach" so schreiben ohne vergleichbare Erfahrungen gemacht zu haben und ganz schön hart mit einem ins Gericht gehen.
    Was soll das, einer Mutter einer 4-jährigen Tochter zu raten "lass Dein Kind los" ??
    Wenn Du den Eindruck hast, dass der Vater mit dem Kind nicht so umgehen kann, wie es normal ist - und darauf hat das Kind ein Recht! - dann halte durch und äußere diese Bedenken.
    Es zählt sehr wohl, wie der Vater sich auch in der Vergangenheit verhalten hat.

    Mir kommt vieles, was Du schreibst, leider bekannt vor von meinem Mann. Auch ich schätze ihn so ein, dass er eine dissoziale Störung hat. Das ist kein mieser Vorwurf einer Mutter, die ihr Kind nur für sich haben will, lass Dir sowas nicht einreden! das ist eine Einschätzung nach jahrelanger Erfahrung mit diesem Menschen.

    Ich hatte Glück mit den Ämtern und dem Gericht bisher. Auch mein Richter hatte keinen "guten" Ruf bzw. hat er einen väterfreundlichen Ruf. Aber er hat unseren Fall völlig objektiv beurteilt. Und auch er hatte, wie zuvor Jugendamt und Rechtsbeiständin, den Eindruck, dass der Vater soziale und emotionale Defizite hat. Daraufhin wurde bei uns nur der Vater zur Erziehunghsberatung geschickt. Im Normalfall werden immer beide Eltern dorthin geschickt.
    Nimm diese Hilfen an, auch wenn man ihnen erst ohnmächtig gegenüber steht und Angst hat.

    Ich habe in diesen Ämtern und Einrichtungen bisher immer fähige Fachkräfte erlebt. Die mir und meinen Kindern geglaubt haben. Und die den Umgang einschränken, aufgrund der Defizite des Vaters. Auch wenn er seit über 3 Jahren behauptet, ICH wäre die Böse, ICH würde die Kinder manipulieren, er wäre das Opfer und dürfe sich an mir rächen. Ich war machtlos gegen ihn. Gerade weil er diese Defizite hat. Man kann nicht "ordentlich" mit ihm streiten und dann eine Lösung finden. Er "funktioniert" anders. Das und in diesen sachlichen Worten hat das inzwischen auch die Erziehungsberatungsstelle eingeschätzt. Und die sagen auch, Kinder haben ein Recht auf "funktionierende" Eltern! Eltern haben das Recht und die Pflicht zum Umgang - wenn sie aber nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, den Umgang auszuüben, muss man die Kinder schützen, das ist dann die Pflicht des anderen Elternteils. So wurde es mir vom Jugendamt klipp und klar gesagt - ICH habe einzuschätzen, ob die Kinder beim Vater bleiben können!

    Habe den Mut, Deine Meinung zu vertreten und Dich, soweit nötig, schützend vor Dein Kind zu stellen. denn mit 4 Jahren ist es wirklich darauf angewiesen! Viele Grüße!
    Geändert von Renka (11.06.2015 um 18:16 Uhr)

  6. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Hallo NinaNanunana,
    entgegen einiger meiner Vorschreiberinnen möchte ich Dich ermutigen, Deine Bedenken und Deine Erfahrungen mit Deinem Ex (14 Jahre!) ernst zu nehmen und diese auch so zu beschreiben. Gegenüber dem Jugendamt und auch gegenüber dem Gericht.
    Ich finde es sehr schade, dass hier viele offenbar "einfach" so schreiben ohne vergleichbare Erfahrungen gemacht zu haben und ganz schön hart mit einem ins Gericht gehen.
    Das kann sie ja alles machen. Der Streit um den Umgang mit dem Kind sollte allerdings nicht dazu dienen nachträglich die Beziehung aufzuarbeiten.

    Was soll das, einer Mutter einer 4-jährigen Tochter zu raten "lass Dein Kind los" ??
    Es ist nicht nur ihr Kind.

    Mir kommt vieles, was Du schreibst, leider bekannt vor von meinem Mann. Auch ich schätze ihn so ein, dass er eine dissoziale Störung hat. Das ist kein mieser Vorwurf einer Mutter, die ihr Kind nur für sich haben will, lass Dir sowas nicht einreden! das ist eine Einschätzung nach jahrelanger Erfahrung mit diesem Menschen.
    Das ist Deine Einschätzung von Deinem Mann. Wie kannst Du den Mann von NinaNanunana so genau einschätzen?

    Ich habe in diesen Ämtern und Einrichtungen bisher immer fähige Fachkräfte erlebt. Die mir und meinen Kindern geglaubt haben.
    Das Kind von NinaNanunana hat doch gar nichts gegen den Vater gesagt, da gibt es doch nichts, was man dem Kind nun nicht glauben würde oder glaubt

    Und die den Umgang einschränken, aufgrund der Defizite des Vaters. Auch wenn er seit über 3 Jahren behauptet, ICH wäre die Böse, ICH würde die Kinder manipulieren, er wäre das Opfer und dürfe sich an mir rächen. Ich war machtlos gegen ihn. Gerade weil er diese Defizite hat. Man kann nicht "ordentlich" mit ihm streiten und dann eine Lösung finden. Er "funktioniert" anders. Das und in diesen sachlichen Worten hat das inzwischen auch die Erziehungsberatungsstelle eingeschätzt. Und die sagen auch, Kinder haben ein Recht auf "funktionierende" Eltern!
    Inwieweit trifft das Verhalten Deines Mannes auf das Verhalten des Mannes von NinaNanunana zu?

    NinaNanunana hat hier doch vorallem die 200km Entfernung thematisiert. Wenn die nicht wären, könnte er die Tochter doch viel öfter haben.

    Eltern haben das Recht und die Pflicht zum Umgang - wenn sie aber nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, den Umgang auszuüben, muss man die Kinder schützen, das ist dann die Pflicht des anderen Elternteils. So wurde es mir vom Jugendamt klipp und klar gesagt - ICH habe einzuschätzen, ob die Kinder beim Vater bleiben können!
    Und diese Pflicht will der Vater erfüllen.
    Das Jugendamt überlässt Dir die Einschätzung, ob die Kinder Umgang mit dem Vater haben dürfen?

  7. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Wo stand denn, dass der Vater die Tochter schlecht behandelt?

  8. VIP

    User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Zitat Zitat von Renka Beitrag anzeigen
    Eltern haben das Recht und die Pflicht zum Umgang - wenn sie aber nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, den Umgang auszuüben, muss man die Kinder schützen, das ist dann die Pflicht des anderen Elternteils. So wurde es mir vom Jugendamt klipp und klar gesagt - ICH habe einzuschätzen, ob die Kinder beim Vater bleiben können!

    Das halte ich für eine fragwürdige und rechtlich nicht korrekte Aussage des Jugendamtes. Ob der Umgang insgesamt mit einem Elternteil eingeschränkt wird, entscheidet das Gericht. In akuten Fällen wie z. B. ein alkoholisierter Vater beim Abholen, kann die Mutter das entscheiden. Doch nicht insgesamt, denn

    Die Kinder (!) haben das Recht auf Umgang mit dem anderen Elternteil!

    Siehe BGB §1684: (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

    Solange keine schwerwiegenden Gründe vorliegen - und die sehe ich im Falle der TE nicht wirklich gegeben - hat das Kind Recht auf den Umgang mit dem Vater. Die 200km sind kein schwerwiegender Grund. Hinzukommt, dass das Kind gerne zum Vater geht.

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Wir hatten den sogenannten Rechtsbeistand für die Tochter schon hier und die hat meine Tochter befragt.
    Sie hat natürlich gesagt das sie auch mal zu ihrem Papa nach Hause möchte. (Bisher war sie dreimal mit mir zusammen an einem Wochenende dort)
    Die Tochter möchte zum Vater und es gab schon eine gerichtliche Entscheidung.

    Zitat Zitat von NinaNanunana Beitrag anzeigen
    Er hat Umgangsrecht eingeklagt und möchte sie alle 14 Tage mit an seinen Hauptwohnsitz nehmen.
    Es gab also schon eine gerichtliche Entscheidung inkl. Befragung aller Beteiligten durch einen Verfahrensbeistand.

    Deshalb sehe ich in diesem Falle wenig Mittel für die Mutter den Umgang wie ihn der Vater wünscht zu verhindern. Da ist der Rat loszulassen sinnvoller, als gegen diese Form des Umgangs anzukämpfen. Denn dies macht die Situation für das Kind nur noch schlimmer.

    Aktuell scheint das Kind weder zu leiden noch diese Form des Umgangs abzulehnen.

    Und dass ein Kind ins Auto kotzt, das ist doch schon fast jedem Elternteil passiert. Das hat nix mit der Fahrtstrecke zu tun, denn das kann auch auf ganz kurzen Strecken passieren, wenn es dumm läuft. Mit vollgekotztem Auto ist der Papa auch Papa und nicht nur Animateur.

    Im Strang wurde die Zeit im Auto als wertvolle Zeit für das Kind mit dem Vater beschrieben. Ich sehe das ähnlich.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  9. User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Zitat Zitat von Ozean_ Beitrag anzeigen
    NinaNanunana hat hier doch vorallem die 200km Entfernung thematisiert.
    Nein, das hat sie nicht. Sie hat sehr viel mehr in ihrem Eingangsbeitrag geschrieben.
    Und sie hat nach ähnlichen Erfahrungen anderer gefragt und nach Tipps, wie sie sich vor Gericht verhalten soll.
    Wäre echt gut, wenn sich hier nur Leute melden, die wirklich was zum Thema beitragen und denen, die hier Hilfe suchen, auch wirklich helfen wollen.
    Gibt es hier eigentlich eine Moderation? Ich bin ja auch recht neu hier und bin etwas irritiert über Stil und Umgangston Hilfesuchenden gegenüber.
    Viele Grüße!

  10. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Umgangsrecht bei 200km Entfernung, Kind 4 Jahre

    Wenn NinaNanunana sich beim nächsten Gerichtstermin erneut gegen die Besuche des Vaters sperrt, wird sie vom Richter auf das Recht ihres Kindes hingewiesen, dass die Tochter den Vater sehen darf (und soll). Wenn sie als Mutter das nicht beachtet, sondern weiterhin den Umgang nach ihren Wünschen gestalten möchte, gilt sie irgendwann als Unruhestifterin und könnte aus deswegen das Sorgerecht verlieren.

    Es gibt keine Hinweise, dass der Vater der Tochter schadet. Und so lange muss der Umgang regelmäßig stattfinden.

    Wieso muss sie als Mutter zum Vater mitfahren?
    Wieso muss sich der Kindsvater in der ehemaligen Wohnung aufhalten?
    Wieso muss sie als Mutter bestimmen, welche Aktivitäten der Kindsvater während seines Besuchen machen darf?

Antworten
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •