mitteilung aller vorkommnisse schriftlich an das gericht unter angabe des aktenzeichens
wertfrei und neutral, lediglich aufschreiben mit ort datum und zeitangabe
also der vater hat sich am 14.2.2017 um 14.30 uhr vor dem haus aufgehalten un dist um 15 uhr wieder gegangen
oder er hat kind 1 angesprochen und XYZ zu ihm gesagt
mache dir ein tagebuch, wann er wo aufkreuzt und notiere alles als gedaechtnisprotokoll
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11.02.2017, 09:47
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
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11.02.2017, 22:04
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich hatte in der Vergangenheit schon mehrmals angefangen Protokoll zu führen, wenn er bei uns am Haus vorbei gelaufen ist, das war noch bei der alten Wohnung. Aber ich komme mir dann auch irgendwie blöd und kleinlich vor. Auch, weil Verfahrensbeiständin, Jugendamt und RA diesbezüglich auch eher verhalten reagiert haben, so nach dem Motto "da haben wir doch ganz andere Probleme und solange er nur guckt, ist es doch nicht so schlimm"
Diesmal aber, die Kinder nach Schulschluß abzufangen, wenn ich ganz sicher nicht zuhause bin (und er hat sie bis zur Haustür "begleitet", mein Sohn hat ihm die Tür vor der Nase zugemacht) - ist das für mich was anderes. Diesmal gibt es eindeutig den Gerichtsbeschluss mit 3 Besuchen und nicht mehr.
Ich werde den Vorfall der Verfahrensbeiständin berichten und sie fragen, ob ich noch mehr tun soll. Wenn sich diese "Besuche" nun häufen sollten, mache ich sowieso mehr. Aber bisher war es verflixterweise immer so, dass er immer noch rechtzeitig etwas beendet hat, gegen was man hätte massiver vorgehen müsste. Es ist schon langsam wie ein Wahn - er taucht plötzlich auf, verwirrt alle - hat man dann eine Strategie gefasst, ist der Spuk schon wieder beendet und man kommt sich ein bisschen wie ein Depp vor.
Die Verfahrensbeiständin hat ja dazu ganz klar gesagt "Er ist nicht doof!" Sollte heißen, sein offenbar doch vorhandener "Schaden" (gelinde ausgedrückt für hirnorganische Schädigung) ist nicht so groß, dass er nicht mehr taktisch agieren kann. Und daraufhin hat sie ja so hart für ein Aussetzen des Umganges plädiert, mit Erfolg.
Ach, das macht es einen langsam wahnsinnig, immer wieder diese kleinen aber wirkungsvollen "Störungen". Danke, dass ich das hier mal so aufschreiben kann! Ich muss mich ja auch immer wieder noch rechtfertigen für diesen harten Gerichtsbeschluss. Erst kürzlich hat eine Psychologin (aus anderen Gründen aufgesucht) zu mir gesagt "Der arme Vater! Haben Sie denn kein Verständnis für ihn, dass er seine Kinder sehen will?" Da sitzt man erstmal da und ist wie vorm Kopf geschlagen. Das kann man gar nicht so in 3 Sätzen erklären und erzählen, wie es dazu kam. Am liebsten hätte ich ihr den Link zu diesem Thread hier gegegen und gesagt "lesen Sie mal nach, ich bin es leid, es immer wieder zu erklären"
Also, nochmals vielen Dank für Eure Rückmeldungen und Links, ich kann das gut gebrauchen!
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11.02.2017, 22:21
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
Zu deiner momentanen Situation fällt mir nichts ein, was nicht schon geschrieben wurde, aber zu oben Zitiertem würde ich mir an deiner Stelle einen Satz zurechtlegen, der in dieser Situation dann regelmäßig Verwendung finden kann, z.B.
"Gehen Sie /Geh doch bitte einfach davon aus, dass ich das nicht aus purer, nackter Bosheit mache!"
Das mit dem nötigen Nachdruck vorgetragen sorgt dann vielleicht wenigstens in der Mehrzahl der Fälle für Ruhe.
In einer vor etwa 10 Jahren bestehenden haarsträubenden Situation um meine Tochter hat mich zusätzlich am meisten belastet, wenn Menschen Sätze mit "Also, ICH hätte ja LÄÄÄÄNGST..." anfingen.
Das schürte Aggressionen bei mir und hilfreich fand ich, darauf einfach vorbereitet zu sein. Das Strickmuster solch unheimlich hilfreicher Statements ist ja häufig dasselbe.Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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18.02.2017, 09:04
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
Guten Morgen Renka,
ereS hat in ihrer konstruktiven Art ja erklärt wie die formale Seite funktionieren kann. Das macht sie immer wieder gut!
Und es gibt hier zwei Ebenen: die formale und die persönliche. Egal wie Du Dich persönlich fühlst, welche Meinungen und Haltungen Du hast - die formale Ebene brauchst Du um Deine Rechte durchzusetzen. Um das durchzusetzen, was Du für Dich und Deine Kinder nowendig und hilfreich findest.
Ich habe das lernen müssen, mein früherer Mann ist bipolar erkrankt. Früher nannte man das manisch-depressiv und mit der Umbenennung ist es auch nicht einfacher geworden als Angehörige damit umzugehen.
Ich möchte Dich ausdrücklich ermutigen zum feuerspeienden Drachen zu mutieren! Zielgenauigkeit kann frau ja üben.
Durch meine eigene Erfahrung habe ich jede Menge Ideen, wie Du Unterstützung für Dich und Deine Kinder organsieren könntest (Psychologen, die Verständnis für Deinen Mann einfordern ohne die Kinder zu beachten, sind es NICHT). Wenn Du möchtest, können wir uns über PN austauschen.
Grüße von Kathamarie 
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18.02.2017, 10:17
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14.07.2017, 20:54
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
Das 1 Jahr mit gerichtlicher Umgangsregelung ist rum. Was fragt der Vater als erstes seine Kinder?
"Wollt Ihr mit mir verreisen? Wohin fahren wir?"
Wieder alles von vorn. Ich werde noch wahnsinnig. Immerhin scheint er zunächst die Regelung mit nur 1x im Monat anrufen zu akzeptieren und fortzuführen. Beim letzten Anruf war ich nicht da (1x im Jahr allein mit Lebensgefährten verreist). Er fragte die Kinder so geschickt aus (im Wechsel, jeder dachte, der andere hat es eh schon erzählt), dass er in Null Komma nix wusste, wohin ich verreist war. "Na, die Mama lässt es sich ja gut gehen!" Und dann fragte er meinen Sohn, ob er denn noch genug zu essen bekäme, denn die Mama hat ja jetzt weniger Geld. (ja, seit Juni zahlt er keinen Unterhalt mehr)
Und dann läuft er wieder an unserem Haus vorbei, kaum dass ich wieder zuhause bin und noch gar nicht fertig mit Aufregen über das tolle Telefonat war.
Erst dachte ich ja, nach Ende des Gerichtsbeschlusses melden sich alle bei mir (Gericht, Jugendamt, Verfahrensbeiständin) und fragen, wie es lief und wie wir weiter machen. Aber nun ist mir plötzlich klar geworden, dass niemand sich melden wird. Die gerichtliche Regelung ist zu Ende, fertig. Es muss sich erst wieder jemand von den Eltern melden, dass etwas nicht klappt. Wieder neue Prozedur und neue Kosten. Und ich möchte nicht wieder diejenige sein, die zum vierten Mal in 5 Jahren zum Gericht läuft, weil ich mit diesem Menschen einfach nichts regeln kann. Ich kann nicht mehr und ich habe auch kein Geld mehr!
Es hilft nun nichts, es gilt Monat für Monat abwarten und schauen, wie es sich entwickelt. Sollte er zu sehr übertreiben, werde ich nun zum ersten Mal das tun, was er mir all die Jahre schon vorwirft: ihm die Kinder vorenthalten. Mehr als die Regelung wie im letzten Jahr wollen sie nicht und mehr unterstütze ich auch nicht.
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15.07.2017, 06:43
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
guten morgen.
ich habe gerade den ganzen strang gelesen. puh, das ist ne harte nummer.
aber toll wie ihr das bis jetzt hinbekommen habt. auch wenn es dich viele nerven gekostet hat.
ich denke, die zeit arbeitet für die kids, wa mir nicht ganz klar ist: hängen die kids am papa? vermissen sie ihn? dein sohn ist ja inzwisschen so alt, der wird wenig lust auf besuchs-wochenende haben, das hat sich also schon mal erledigt.
lg luci
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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19.07.2017, 12:59Inaktiver User
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
Wenn ich es richtig lesen, sind Deine Kinder zwischenzeitlich 12 und 15.
Da ordnet im Normalfall kein Gericht mehr was über die Köpfe der Kinder an.
Wollen die zum Vater? Wollen sie mit ihm telefonieren? Wenn nein, dann dürfen die auch auflegen.
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20.07.2017, 17:28
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
Eigentlich würde nur noch der Umgang mit der Kleineren, jetzt 12, geregelt werden vom Gericht. Letztes Jahr haben sie nur deshalb für beide, auch den Sohn, eine konkrete Regelung beschlossen, weil sonst nur noch Vater mit Tochter Kontakt hätten. Sie will aber ohne ihren großen Bruder den Vater nicht allein treffen. Das ist der eine Punkt, und der wäre auch in diesem Jahr immer noch genauso aktuell.
Der andere Punkt ist, dass nicht ich wieder als Erste zum Gericht gehen will (habe mich gerade erst wieder finanziell etwas erholt von den Anwaltskosten). Eigentlich hatte die Anwältin des Vaters letztes Jahr angekündigt, gleich nach Ablauf des Beschlusses wieder einen neuen Antrag beim Gericht zu stellen. Aber inzwischen lebt er von Hartz IV. So wie ich ihn kenne, wird er erstmal keine neuen gerichtlichen Schritte einleiten, sondern den Kindern in den Ohren liegen, dass sie doch mit ihm verreisen können und sollen, und nur die Mama dagegen ist, nur deshalb wollen die Kinder nicht. So seine Theorie, seit Jahren.
Ich muss also abwarten... Und ggf. eben doch wieder diejenige sein, die beim Jugendamt und Gericht um Unterstützung bittet, mit allen Konsequenzen und Kosten. Kann sich ja nur noch um 3 Jahre Regelung für meine Tochter handeln, dann ist sie auch 15.
Ob die Kinder ihren Vater vermissen, kann ich nicht so klar beantworten. Sie vermissen auf jeden Fall EINEN Vater, ihren von früher, das ganz sicher ja! Meine Tochter war ja erst 8, als ihr Vater aus ihrem Alltagsleben sozusagen von einem Tag auf den anderen "verschwand", und sie war bis zum Tag vor dem Schlaganfall seine Prinzessin und hatte auch von der Trennung zuvor nicht soviel konkretes mitbekommen.
Beide Kinder wollen aber wissen, wie es dem Vater geht, mein Sohn mehr. Meine Tochter braucht eher die Bindung, mein Sohn hat sich innerlich schon distanziert. Beiden reicht aber die Häufigkeit des letzten Jahres, 1x im Monat telefonieren, 3 Besuche im Jahr. Dafür reicht der Gesprächsstoff, sonst haben sie immer nur wenige Minuten telefoniert. Und bei den letzten Besuchen, die auf 2h angesetzt waren, haben sie 1,5h so halbwegs füllen können, mehr leider nicht.
Der Vater bereitet sich auf die wenigen Telefonate und Treffen auch gut vor, das merkt man und das ist positiv. Er fragt die Kinder meist konkret zu schulischen Ergebnissen. Und zu ihren Ferien.
Und die Geschenke zu Weihnachten und Geburtstagen sind in letzter Zeit richtig gut, er schenkt, was die Kinder sich wünschen und richtig gut überlegt und ausgesucht. Das überrascht mich, ehrlich gesagt, aber freut mich für die Kinder, zeige ich ihnen auch so. Und die Geschenke sind für meine Tochter eine große Motivation für die Treffen (sie lässt sich generell gern "kaufen"), ich hoffe er verspielt diesen Bonus nicht jetzt gleich wieder, wenn er wieder nur über seine mit den Kindern geplanten Reisen spricht und besonders meine Tochter in Gewissenskonflikte kommt, weil sie ihm gegenüber nicht klar Nein sagen möchte.
Es könnte doch gut und gern so bleiben wie im letzten Jahr! :-) Hoffen wir mal und warten erstmal ab!
Mit meiner Einschätzung, dass das Gericht sich nicht von sich aus nach Auslaufen des Beschlusses wieder meldet und nachfragt, liege ich doch aber richtig, oder?
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21.07.2017, 09:55
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
renka,
ich drück Daumen, dass das alles so entspannt bleibt. du wuppst das klasse!
lg luci
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH


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