Genauso, kann ich nur bestärken!
Situationen beschreiben, nicht Personen (Vater) bewerten. In der Ich-Form Deine Sorgen und Beobachtungen schildern "Ich erlebe die Kinder nach den Besuchen so und so. Die Kinder sagen das und das."
Die Kindeswohlgefährdung wurde daran festgemacht, dass der Vater nur von sich gesprochen hat "Ich will meine Kinder." Und dass er nicht von der Ebene des verletzten Mannes runterkam "Meine Frau beeinflusst, verhindert, blockiert, etc." Es wurde deutlich, dass er sich überhaupt nicht in die Kinder hineinversetzen konnte/wollte und demzufolge auch nicht in ihrem Sinne handeln könnte/würde. In unserem Falle hat der Vater in den Gesprächen immer recht schnell sein Inneres gezeigt, er konnte nach dem Schlaganfall nicht mehr "spielen" und taktieren, sondern hat direkt gesagt, was er denkt.
Ich versuche heute Abend nochmal genauer zu antworten!
Antworten
Ergebnis 111 bis 113 von 113
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19.02.2018, 15:53
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
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25.02.2018, 22:33
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
Genauso ist es ja gekommen! Nur, dass zu den "Angehörigen" auch noch ich = geschiedene Ehegattin zähle.
Ich habe im Unterhalts-Thread dazu weitergeschrieben...
Berechnung Unterhalt
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25.02.2018, 22:40
AW: 6x begleiteter Umgang - und danach?
Liebe Schuma,
wie ist es gelaufen? Was konntest Du erreichen für Deine Kinder? Ich hoffe, Du hast Verständnis beim Gericht erfahren und es gibt weitere Hilfsangebote? Wenn Dir danach ist, schreibe doch hier weiterhin davon, mir selbst hat das immer sehr geholfen.
Viele Grüße und alles Gute, Renka



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