Ich hab mich ja jetzt endgültig von meinem Partner getrennt und er zieht jetzt endlich aus.YEAH!
Wir leben ja beide momentan noch von Hartz vier.
Ich muss ja dann jetzt Unterhalt beantragen beim Jugendamt,richtig?
Die zahlen ja so ne Art Vorschuss?!
Geht man dort dann zusammen hin?
Ich hab bedenken das er vielleicht ,wenn er hört er muss das Geld irgendwann zurück zahlen ,keine Arbeit jetzt mehr sucht?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 14
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12.04.2015, 19:35
Trennung/ Unterhaltsvorschuss
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12.04.2015, 19:37
AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss
Das Thema ist bei den Alleinerziehenden besser untergebracht, deshalb verschiebe ich mal. Ich wünsche dir einen guten Austausch und wertvolle Anregungen.
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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12.04.2015, 20:02
AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss
Für das Kind bekommst du Unterhalt vom Kindsvater KV. Voraussetzung ist, dass er die Vaterschaft anerkannt hat und zahlen kann. Wenn er nicht zahlen kann, bekommst du auf Antrag den Unterhalt als Vorschuss über das Jugendamt. Wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst, dann bekommst du den Mindestsatz höchstens sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Lebensjahr. Der KV muss den vorgeschossenen Unterhalt zurückzahlen, sobald er Arbeit gefunden hat.
Für das Kind kannst du bis zum dritten Lebensjahr Betreuungsgeld erhalten. Das hängt vom Einkommen des KV ab. Da er nichts verdient, kannst du von ihm nichts verlangen.
Zudem wird das Betreuungsgeld mit HartIV verrechnet, so dass du HartzIV erhältst.
Beantrage so schnell wie möglich den Unterhaltsvorschuss, damit du eine sichere Geldquelle für dein Kind hast.
Sieh zu, dass du möglichst bald einen Betreuungsplatz für dein Kind bekommst und wieder arbeiten gehen kannst. Zwar fällt dann HartIV weg, dafür hast du weniger Ämtergänge und hoffentlich mehr Geld für das Kind und dich.
Bedenke, dass bei der bisherigen Situation du ab dem siebten Geburtstag deines Kindes keinen Unterhalt mehr bekommst - wenn der KV bis dahin keine Arbeit gefunden hat.
Du kannst mit gebrauchten Möbeln, Hausrat und Kleidung dein Leben und das deines Kindes erleichtern, so dass auch mal ein Eis drin ist. Wenn du Anrecht auf die Tafel hast, dann nimm das bitte wahr.
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11.05.2015, 21:48
AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss
Unterhalt vom Jugendamt gibt es leider nur 72 Monate maximal.
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28.05.2015, 10:40
AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV
Hallo,
ich würde den Unterhaltsvorschuss nicht beantragen. Der wird verrechnet. Warte, bis du wieder verdienst. Dann bleibt der UV. Der wird ja sowieso nur für max. 72 Monate gezahlt. Nutz den für die teuren Teenager-Zeiten. Solllte der Vater irgendwann zahlen, gereicht es Dir nicht zum Nachteil. Zahlt er, wie der Vater meines Kindes, einen willkürlichen niedrigen Betrag, wird bis zum UV-Satz ergänzt. Sollte der Vater irgendwann mal die aufgelaufenen Forderungen begleichen, muss ich davon die Monate X UV-Zahlung ans Amt zurückzahlen. Da ich erst sehr spät ein Gerichtsurteil sowie einen Titel mit dem JA gemeinsam erwirkt habe, mein Kind war da schon fast 5, belaufen sich die Forderungen gegen ihn momentan auf ca. 7.000€, davon gingen gut 4.000€ zurück ans Amt. Das erhöht sich natürlich Monat für Monat.
Alles Gute
Halle Luja
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28.05.2015, 10:59
AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss
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Moderation von:
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28.05.2015, 11:06Inaktiver User
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28.05.2015, 11:08
AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss
Oh, danke für die Richtigstellung.
Dann sollte man ab dem 6. Lebensjahr beantragen ....
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28.05.2015, 11:10
AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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28.05.2015, 11:48
AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss
Hi,
ich habe in der Trennungsphase auch Hartz 4 beziehen müssen. Ich bin selbständig und konnte kein ALG1 beziehen. Nach UV hat mich keiner gefragt und auch keiner dazu aufgefordert, das zu beantragen.
LG
Halle Luja


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