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  1. User Info Menu

    Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Ich hab mich ja jetzt endgültig von meinem Partner getrennt und er zieht jetzt endlich aus.YEAH!
    Wir leben ja beide momentan noch von Hartz vier.
    Ich muss ja dann jetzt Unterhalt beantragen beim Jugendamt,richtig?
    Die zahlen ja so ne Art Vorschuss?!
    Geht man dort dann zusammen hin?
    Ich hab bedenken das er vielleicht ,wenn er hört er muss das Geld irgendwann zurück zahlen ,keine Arbeit jetzt mehr sucht?

  2. Moderation

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    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Das Thema ist bei den Alleinerziehenden besser untergebracht, deshalb verschiebe ich mal. Ich wünsche dir einen guten Austausch und wertvolle Anregungen.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
    - Ich habe meinen Sport gefunden.


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  3. gesperrt

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    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Für das Kind bekommst du Unterhalt vom Kindsvater KV. Voraussetzung ist, dass er die Vaterschaft anerkannt hat und zahlen kann. Wenn er nicht zahlen kann, bekommst du auf Antrag den Unterhalt als Vorschuss über das Jugendamt. Wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst, dann bekommst du den Mindestsatz höchstens sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Lebensjahr. Der KV muss den vorgeschossenen Unterhalt zurückzahlen, sobald er Arbeit gefunden hat.

    Für das Kind kannst du bis zum dritten Lebensjahr Betreuungsgeld erhalten. Das hängt vom Einkommen des KV ab. Da er nichts verdient, kannst du von ihm nichts verlangen.
    Zudem wird das Betreuungsgeld mit HartIV verrechnet, so dass du HartzIV erhältst.


    Beantrage so schnell wie möglich den Unterhaltsvorschuss, damit du eine sichere Geldquelle für dein Kind hast.
    Sieh zu, dass du möglichst bald einen Betreuungsplatz für dein Kind bekommst und wieder arbeiten gehen kannst. Zwar fällt dann HartIV weg, dafür hast du weniger Ämtergänge und hoffentlich mehr Geld für das Kind und dich.
    Bedenke, dass bei der bisherigen Situation du ab dem siebten Geburtstag deines Kindes keinen Unterhalt mehr bekommst - wenn der KV bis dahin keine Arbeit gefunden hat.
    Du kannst mit gebrauchten Möbeln, Hausrat und Kleidung dein Leben und das deines Kindes erleichtern, so dass auch mal ein Eis drin ist. Wenn du Anrecht auf die Tafel hast, dann nimm das bitte wahr.

  4. User Info Menu

    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Unterhalt vom Jugendamt gibt es leider nur 72 Monate maximal.

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    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV

    Hallo,

    ich würde den Unterhaltsvorschuss nicht beantragen. Der wird verrechnet. Warte, bis du wieder verdienst. Dann bleibt der UV. Der wird ja sowieso nur für max. 72 Monate gezahlt. Nutz den für die teuren Teenager-Zeiten. Solllte der Vater irgendwann zahlen, gereicht es Dir nicht zum Nachteil. Zahlt er, wie der Vater meines Kindes, einen willkürlichen niedrigen Betrag, wird bis zum UV-Satz ergänzt. Sollte der Vater irgendwann mal die aufgelaufenen Forderungen begleichen, muss ich davon die Monate X UV-Zahlung ans Amt zurückzahlen. Da ich erst sehr spät ein Gerichtsurteil sowie einen Titel mit dem JA gemeinsam erwirkt habe, mein Kind war da schon fast 5, belaufen sich die Forderungen gegen ihn momentan auf ca. 7.000€, davon gingen gut 4.000€ zurück ans Amt. Das erhöht sich natürlich Monat für Monat.

    Alles Gute
    Halle Luja

  6. Moderation

    User Info Menu

    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Halleluja Beitrag anzeigen
    ich würde den Unterhaltsvorschuss nicht beantragen. Der wird verrechnet. Warte, bis du wieder verdienst. Dann bleibt der UV. Der wird ja sowieso nur für max. 72 Monate gezahlt. Nutz den für die teuren Teenager-Zeiten.
    Unterhaltsvorschuss wird nur für Kinder gewährt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
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  7. Inaktiver User

    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Halleluja Beitrag anzeigen
    ich würde den Unterhaltsvorschuss nicht beantragen.
    Hat die TE denn die Möglichkeit der Wahl? Ich kann mir vorstellen, dass dies bei Hartz4 gefordert wird, eben damit das Amt weniger zahlen muß für das Kind.

  8. User Info Menu

    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Oh, danke für die Richtigstellung.
    Dann sollte man ab dem 6. Lebensjahr beantragen ....

  9. VIP

    User Info Menu

    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hat die TE denn die Möglichkeit der Wahl? Ich kann mir vorstellen, dass dies bei Hartz4 gefordert wird, eben damit das Amt weniger zahlen muß für das Kind.
    Genau so ist es. Sie muss UV beantragen wenn sie HartzIV bezieht.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  10. User Info Menu

    AW: Trennung/ Unterhaltsvorschuss

    Hi,
    ich habe in der Trennungsphase auch Hartz 4 beziehen müssen. Ich bin selbständig und konnte kein ALG1 beziehen. Nach UV hat mich keiner gefragt und auch keiner dazu aufgefordert, das zu beantragen.
    LG
    Halle Luja

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