Das ist eigentlich unglaublich.
Der Vater kümmert sich nicht um seine Kinder, obwohl er 10 Minuten entfernt wohnt, er baut kein Vertrauensverhältnis zu ihnen auf, sondern holt sie für seine Eltern.
Das spüren doch die Kinder, sie merken doch, dass sie für einen Zweck gebraucht werden.
Dass sie nichts von den Wochenenden erzählen finde ich bedenklich. Sie müssen doch dort etwas mit den Großeltern unternommen haben. Wenn sie nicht erzählen, verdrängen sie. Da stimmt doch irgendwas nicht.
Ich kann nicht begreifen, weshalb Du Deine Kinder so auslieferst.
Weshalb holst Du Dir nicht ein, zwei Zeugen dazu, wenn er sie abholt und nimmst sie wieder mit in die Wohnung, wenn sie schreien.
Geh zum Jugendamt und verlange, dass der Vater seine Kinder bei sich in der Wohnung betreut und ein Vertrauensverhältnis zu ihnen aufbaut, bevor er sie 200 Km entfernt in ein anderes Bundesland schleppt, um sie dann dort von seiner Mutter und Schwester betreuen zu lassen.
Was habt Ihr abgesprochen, wann und wie häufig dürfen die Kinder mit Dir telefonieren?
Wenn sie am Telefon weinen, würde ich hinfahren und sie abholen.
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03.04.2015, 13:41Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
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03.04.2015, 13:46Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Was soll das denn?
Was hat denn seine merkwürdige Art, sich um seine Kinder zu kümmern (nämlich gar nicht!) damit zu tun, dass Beere sich ihn ausgesucht hat.
Müssen sich denn Frauen den Männern, die sie sich mal ausgesucht haben, auf ewig unterwerfen.
Als Mutter hat man nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, auf das Wohl der Kinder zu achten und nicht nur das Wohl des Mannes und er dazugehörigen Mutter.
Seltsame Einstellung. Kinder sind dazu da, den Vätern ihr Recht zu geben. Das ist Kinderverachtend.
Und er hat sich nicht verändert, die Kinder sind ihm egal. Auch deshalb hat Beere ihm wohl den Abschied gegeben.
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03.04.2015, 14:07Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich kenne den Trennungsgrund nicht und es geht mich auch nichts an. Immerhin hat sie geschrieben, dass er schon immer so war und sie das nie gestört hat.
Es klingt zwar albern, aber ich halte es auch nicht für völlig ausgeschlossen, dass er Angst hat, mit den Kindern allein zu sein.
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03.04.2015, 14:39
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Wie gesagt ich mache dad, weil ich Angst vor dem habe, was sonst kommt. Dass das Recht sowieso auf seiner seite ist und wir uns dann im Gericht wieder sehen, wo ich null einschätzen kann, was dabei raus kommt. Deshalb war ja auch meine ursprüngliche Frage wie ein Urteil aussehen könnte.
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03.04.2015, 14:45Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Du hast Angst, dass er den Umgang übers Wochenende einklagt, darum erlaubst Du es? Das macht doch keinen Sinn.
Wenn Du wirklich überzeugt bist, dass die Kinder Schaden nehmen, such Dir Unterstützung und wehr Dich.
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03.04.2015, 15:03
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich hab eher Angst dass er dann auch gleich sowas wie weihnachten und so einklagt. Und dass ich im gerichtssaal die böse bin die die Kinder zu doll beeinflusst. So ist es zwar nicht, aber beweise das mal.
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03.04.2015, 15:03
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich finde auch, dass du wirklich mehr als notwendig auf ihn zugegangen bist. Du bist die Mutter! Die Kinder leben bei dir. Du kannst einschätzen, was ihnen gut tut und was nicht. Lass dich auf dieses Theater doch gar nicht ein. Er hat die Kinder (vorerst) bei sich zuhause zu betreuen und basta!
Anderen Leuten kannst du es nicht recht machen. Die einen werden dir vorwerfen, dass du bewusst oder unbewusst den Kontakt zum Vater unterbinden willst, die anderen werfen dir vor, dass es unverantwortlich sei, die Kinder mit ihm fahren zu lassen. Mach, was du für richtig hälst!
Und wovor hast du Angst. Mehr als jedes zweite Wochenende Umgang wird er auch gerichtlich nicht durchsetzen können.
Und hier jetzt damit zu kommen, dass Kinder auch auf Klassenfahrten nicht so oft zuhause anrufen sollen um Heimweh vorzubeugen, das kann ich nicht ernst nehmen. Ein Kind von drei oder vier Jahren fährt nicht auf Klassenfahrt
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03.04.2015, 15:05
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Was Weihnachten angeht würde ich mir keine Sorgen machen. In der Praxis wird es so gehandhabt, dass jeder zweite Feiertag Besuchs- oder Umgangstag ist. Ich finde, dass die Kinder am zweiten Weihnachtstag oder am Ostermontag beim Vater sind, damit kann man leben.
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03.04.2015, 15:10Inaktiver User
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03.04.2015, 15:25
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich verstehe nicht, warum du solche Befürchtungen hast. Anhand des Umgangs, z.B. Mit dem Urlaub wo er sich nicht gekümmert hat und du ihm den Umgang ermöglichst, hast du ziemlich gute Karten und brauchst ein Verfahren nicht zu fürchten.
Ausserdem kannst du bei einem Verfahren Bedingungen an den Umgang knüpfen und das wäre doch was, was du gerne tun würdest, um den Kindern den Umgang zu erleichtern.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte



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