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  1. User Info Menu

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Ich kann schon verstehen, dass da eine Angst mitschwingt, dass du es dann zweifach zurückbekommst und es von aussen einfacher scheint als wenn man selbst dringsteckt. Trotzdem informiere dich weiter und protokolliere. Was sagt denn der Vater, wenn du ihn bittest, dass er mal so vorbei kommen soll bzw. die Übernachtung ausfallen? Stösst du da total auf taube Ohren? Zu hoffen, dass der Vater von weinenen Kindern genug hat, tut mir ziemlich leid für die Kinder.

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Er selbst hätte kein Problem damit, wenn er so vorbeikommt oder keine Übernachtung, da bin ich mir ziemlich sicher, aber das lässt sich mit den Vorstellungen seiner Eltern nicht vereinbaren. Deshalb glaube ich nicht, dass er das macht. Ich wollte ja gestern mit ihm drüber reden, aber das war ihm ja noch zu weit weg, um schon was zu planen. Jetzt erstmal Ostern und alles andere ist ihm zu fern. Dann hat er ja in bezug auf seine Eltern die Pflicht erfüllt und damit ist für ihn wohl erstmal alles bestens.

  3. Moderation

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Wäre ein begleitetes Gespräch z.B. beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle möglich?
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    Moderation von:
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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Wenn man das alleine machen kann. Er wird sicher nicht mitkommen. Da sieht er keine Notwendigkeit.

  5. Moderation

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Meinst du, er würde sich dem Gespräch auch verweigern, wenn er nicht von dir, sondern z.B. von dem Gesprächsbegleiter zum Gespräch zum Wohle der Kinder eingeladen würde?
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  6. Inaktiver User

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Beere88 Beitrag anzeigen
    Wenn man das alleine machen kann. Er wird sicher nicht mitkommen. Da sieht er keine Notwendigkeit.
    Wenn es so ist, dann würde ich es sofort machen.
    Wenn er auf Aufforderung des Jugendamtes nicht kommt, hat er verloren.
    Mache etwas, wende Dich an den Kinderschutzbund, die beraten Dich und sind vollkommen auf Deiner Seite und vor allem auf Seiten der Kinder.
    Wenn Deine Kinder leiden, musst Du tätig werden. Wenn Du es nicht tust, kann er es Dir später nachteilig auslegen.

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    So, jetzt steht es endgültig fest. Ich lasse mich nächste Woche beraten. Heute hat der KV die beiden wieder abgeholt wegen Ostern. Das war so schlimm. Mein Sohn hat so gelitten. Er hat geschrien. Die ganze Zeit: ich will nicht, ich will in deine Wohnung. Er war richtig am schluchzen. Der Vater musste ihn mir vom arm reißen. Was meint ihr? Jugendamt oder Kinderschutzbund? Hilfe :(

  8. Inaktiver User

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Lass dich mal drücken...
    Ach je..

    Ich würde zum Kinderschutzbund gehen und die fragen. Jugendamt ist eben ein AMT, dann wird gleich alles aktenkundig. KiBu kann dir vielleicht noch Unterstützung anbieten, wie du das beim JugAmt vortragen kannst.

  9. Inaktiver User

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Ist er denn dann mitgefahren? Wenn Du so ein schlechtes Gefühl dabei hast, dann würde ich es in der Tat auch unterbinden.

    Ich kenne mich nicht aus, das Jugendamt sollte wohl der offizielle Ansprechpartner sein. Für den Anfang ist aber vielleicht eine Beratungsstelle bei Pro Familia oder so besser, dann ist es nicht direkt so hoch gehängt.

    Was der Kinderschutzbund soll, weiß ich nicht. Hast Du die Vermutung, dass Deine Kinder körperlich und seelisch misshandelt werden?

  10. Inaktiver User

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Der Kinderschutzbund macht z:B: im Auftrag des JugAmtes den betreuten Umgang, er berät auch getrennte Eltern.

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