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28.03.2015, 15:02Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
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29.03.2015, 09:36
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich wollte die Übernachtungen in seiner Wohnung, also in der Nähe, aber er ja nicht. Ihm geht es ja darum die Kinder zu seinen Eltern zu bringen. Er hat sie nicht zurück gebracht, weil er es sowieso immer auf biegen und brechen durchzieht. Hab jetzt nichts mehr gehört. Aber ich gebe es jetzt auf, sonst zerbrech ich noch daran. Ich kann sowieso nichts tun. Er kann ja sowieso machen was er will.
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29.03.2015, 14:54Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Bleib ruhig. Deine Kinder sind nicht mehr so klein, sie können sagen, was ihnen nicht gefällt.
Ich bin sicher, er macht es noch zwei, drei mal, dann ist Ruhe.
Es geht ihm nicht um die Kinder, sondern um ihr Vorführen. Das ist anstrengend und nutzt sich ab.
Kennen Deine Kinder ihre Großeltern? Wie sind sie drauf? Kennst Du sie?
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30.03.2015, 11:11
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ja, sie können zum Glück schon sagen, was ihnen nicht gefällt, aber das bringt ja nichts, wenn es keinen interessiert. Gestern als die Kinder zurück gekommen sind, waren wir gerade in der Wohnung als mein Sohn anfängt zu weinen. Er hat mich vermisst und wollte nach hause, aber Papa hat immer wieder gesagt es geht nicht. Und er wollte mich nochmal anrufen, aber das Telefon ging dann nicht mehr, hat Papa gesagt. Er war richtig fertig.
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30.03.2015, 11:57Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Was sagen sie denn, was ihnen nicht gefällt? Ich denke schon, man kann einem vierjährigen Kind erklären, dass "vermissen" nicht bedeutet, dass es mit anderen Menschen nicht trotzdem nett sein kann.
Es wurde ja schon gefragt, wie das Verhältnis zu den Großeltern ist. Oft gibt es ja bei Oma und Opa etwas, was es zuhause nicht gibt - einen großen Garten, Nachbarn mit Tieren, einen Wald in der Nähe, irgendsowas. Ich würde den Fokus mehr darauf richten, ihnen die Wochenenden ein bisschen schmackhaft zu machen.Geändert von Inaktiver User (30.03.2015 um 13:46 Uhr)
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30.03.2015, 14:25Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Das würde ich ganz bestimmt nicht machen. Weshalb soll die Mutter ihre Kinder anschwindeln, um es dem egoistischen Vater leicht zu machen.
Ich würde meinen Kindern sagen, dass sie es sagen dürfen, wenn es ihnen nicht gefällt und dass sie nach Hause dürfen, wenn sie es wollen.
Und vor allem würde ich dem Vater Feuer unter dem Hintern machen. Ihm sagen, dass Du die Aussagen der Kinder protokollieren wirst und das Jugendamt kontaktieren.
Dem Vater scheint es vollkommen egal zu sein, wie es seinen Kindern geht, er will es seinen Eltern recht machen. Er verbringt nicht das Wochenende mit seinen Kindern in der eigenen Wohnung, sondern schleppt sie 200 Km weit zu seinen Eltern.
Er verbietet dem Kind, mit der Mutter zu telefonieren, das geht überhaupt nicht.
Wohl gemerkt, alles ohne eine Eingewöhnungsphase. Das ist hart an der Kindeswohlgefährdung.
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30.03.2015, 14:27Inaktiver User
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01.04.2015, 08:17
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich könnte kotzen, wenn ich sowas lese. Der Vater hat das Recht....Die Mutter muss...fürn Arsch, sorry!
Es mag ja Konstellationen geben, bei denen die Mutter dem Vater das Kind vorenthält. Aber was ist mit der anderen Seite?
Wenn ich überlege, was ich alles gemacht habe, um die Bindung zum Erzeuger (ja, das schreibe ich bewusst) und meinem Kind zu fördern...
Ich hab ihn mit zu den Vorsorgeuntersuchungen genommen, hab den Kleinen 60 Kilometer zu ihm gefahren, weil er angeblich kein Auto hatte (das dann logischerweise vor der Tür stand), hab den Kleinen allein dagelassen, damit ich nicht störe und obwohl ich wusste, dass der Herr sich zu fein war die Windel zu wechseln. Hab dann 2 Stunden später ein komplett vollgeka*** Kind abgeholt. Ich hab alles geschluckt, was er mir an Beleidigungen an den Kopf geworfen hat um das Verhältnis nicht zu gefärden...Ich könnte ewig erzählen...Und das Ende vom Lied? Er hat sich seit 1,5 Jahren nicht einmal gemeldet, zahlt keinen Unterhalt und erzählt überall rum, dass er keinen Kontakt mehr hat, weil ICH das nicht will. Ich treffe mich sogar regelmäßig mit seinen Eltern, damit der Kleine nicht total den Kontakt zu seiner Familie verliert. Und wenn er jetzt plötzlich ankommen würde wäre ich dann verpflichtet mir nichts anmerken zu lassen von all dem und den Kontakt zu fördern, obwohl der Kleine mittlerweile zu einem anderen Papa sagt? Super! Der Vater hat ja Rechte! Ja sicher...Aber er hat auch PFLICHTEN (und damit meine ich nicht das finanzielle...)
Sorry Beere, dass ich deinen Strang zumotze. Aber ich glaube wir sind in einer ähnlicher Situation. Und ich kann deine Frust echt nachvollziehen.
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01.04.2015, 09:48
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich bin hier gerade drüber gestolpert und muss sagen, ich bin schon etwas entsetzt.
Also dass man die Kinder so quálen muss und es damit abgetan wird, dass sie solidarisch sind und gemeinsame Eltern wollen. Ich habe nie ein Verhältnis zu meinem Vater gehabt und hätte auch Rotz und Wasser geheult, hätte ich zu ihm gemusst und bestimmt nicht, weil ich wollte, dass meine Eltern zusammen bleiben oder so ähnlich wie es hier beschrieben wird. Ich kenne mich nicht aus, ja, aber ich finde den Vorschlag mit lansamer Gewöhnung ziemlich vernünftig. Ist das wirklich nicht durchsetzbar? Eine Freundin von mir hat durchgesetzt, dass ihr Kind nie beim Vater übernachtet, als er angefangen hat, nachts ins Bett zu machen - im gleichen Alter. Müssen die Kinder erst einen psychischen Knacks weghaben, damit man auf sie und ihre Gefühle hört? Was passiert denn, wenn die Mutter dem Vater mitteilt, dass sie es vorzieht, er kommt ab und zu vorbei und holt sie für den Spielplatz oder so ab und bittet, das Übernachten erstmal nach hinten zu verschieben? Nimmt man ihr dann gleich die Kinder weg, ne, oder?
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01.04.2015, 10:00
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich weiß nicht was passiert, wenn ich die Übernachtung nicht erlaube. Ehrlich gesagt, trau ich mich gar nicht das auszuprobieren, weil die Macht der Väter inzwischen so groß ist. Sag ich nein, sitzen wir im Gericht und er kriegt sein Recht. Wahrscheinlich sogar noch mehr als er jetzt will. Womöglich habe ich sie dann nicht mal Weihnachten. So was geht mir durch den Kopf.
Ich wollte gestern mit ihm besprechen, wie es weitergeht. Da meinte er nur: jetzt ist ja erstmal Ostern (wo er sie natürlich für seine Eltern braucht) und alles andere ist ihm zu weit weg, um schon was zu planen.



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