Ist das denn jetzt tatsächlich vorgekommen, dass Du sie weinend ins Auto gesetzt hast?
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14.03.2015, 22:44Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
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14.03.2015, 22:48
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ja jedes mal bisher. Und ich kann mir wirklich nicht vorwerfen, dass ich dem Vater nicht helfe. Das eine mal hat sich mein Sohn so gesträubt ins Auto zu steigen, dass ich dann letztendlich mit eingestiegen bin und wir sind noch gemeinsam eine Runde um den Block gefahren.
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14.03.2015, 22:54Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Bevor sich da etwas verfestigt, solltet ihr euch Hilfe holen.
Jemanden, der mit euch bespricht, wie der Umgang stattfinden kann, ohne , dass es für alle vier blöd ist.
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14.03.2015, 22:57
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ja, das klingt gut. Danke für eure Hilfe. Man bin ich froh, wenn wir das hinkriegen, dass sie gerne hingehen. Das wäre so schön einfach.
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14.03.2015, 23:00Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Frag mal beim Deutschen Kinderschutzbund nach. Vielleicht haben die Tipps.
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14.03.2015, 23:24Inaktiver User
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15.03.2015, 12:07
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
doch es geht auch darum, wie es dir dabei geht, denn dein "schlechtes gefuehl" uebertraegt sich unbewußt auch auf die kinder
der vater scheint mit den kindern ganz normal umzugehen, nur die kinder und der vater muessen sich erst einmal wieder aneinander gewoehnen, aehnlich einer eingewoehnung im kindergarten, das braucht zeit...
du schreibst ja selbst das alles neu ist, und es muß alles nachgeholt werden und neues verursacht zudem unbehagen
es ist auch normal das die kinder auch weinen, denn sie haetten gerne wieder beide eltern als paar um sich und die kinder fuehlen sich immer "schlecht" wenn sie von einem elternteil zum anderen wechseln, weil sie einen dann immer verlassen muessen, und das tut auch kindern weh
ich hoffe du verstehst mich, wenn nicht frage nach...
lass das alles mal laufen vielleicht aendert sich mit zunehmender zeit auch der umgang zwischen vater und den kindern, vielleicht holt er sie wenn das ganze mal richtig angelaufen ist auch zwischendurch, was im uebrigen bei so kleinen kindern sehr sinnvoll waere
eine beratungsstelle aufzusuchen ist nicht der schlechteste vorschlag, die koennen euch und den kindern da auch helfen
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27.03.2015, 19:41
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Super, jetzt habe ich vorhin zwei weinende Kinder ins Auto vom Vater gesetzt, weil alle immer sagen: Er ist doch der Vater, er wird ihnen nichts böses wollen. Alle reden immer auf mich ein als wenn ich die böse Mutter bin, die ihm die Kinder nicht geben will, nur weil ich bisher gesagt habe, dass es eigentlich besser ist erstmal ohne Übernachtung solange die Bindung noch nicht so doll ist. Jetzt habe ich deshalb zugestimmt, dass er die Kinder das Wochenende mitnimmt, weil ich irgendwie das Gefühl habe, dass ich es muss. Und was ist das Ende vom Lied? Gerade klingelt mein Handy und mein 4 jähriger Sohn ist weinend am Telefon und sagt er möchte nach Hause. Super, jetzt sind sie 200 Kilometer weg in einem anderen Bundesland.
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27.03.2015, 20:28Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
So ist es leider, das Recht des Vaters wird über seine Pflicht und das Wohl des Kindes gesetzt.
Er wohnt 10 Minuten entfernt, hat sich noch nie um seine Kinder gekümmert, kein Vertrauen aufgebaut und holt sie nun jedes zweite (vierte ?) Wochenende für seine Eltern.
Das ist bitter, vor allem für die Kinder. Darauf wird aber kein Gericht Rücksicht nehmen.
Ich kann Dir nur raten abzuwarten.
Ein Vater, der nur daran interessiert ist, den Schein zu wahren und seinen Eltern Vollzug zu melden, hat nicht wirklich Interesse an seinen Kindern. Es wird ihm und auch den Eltern lästig werden, die traurigen Kinder zu betreuen.
Sie machen es noch ein- zweimal, dann ist der Reiz weg. Sie werden sich um die Wochenenden drücken und dann Du kannst wieder hinterherlaufen, dass der Vater sich kümmert.
Sei den Kindern gegenüber neutral, lasse Dir von dem Wochenende erzählen und unterlasse jeden Kommentar. Äußere Dich nicht dazu, Du musst ihnen die Wochenenden nicht schmackhaft machen oder sie überreden.
Der Vater soll die weinenden Kinder selbst ins Auto setzen, halte Dich da raus, auch wenn es schwer fällt.
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28.03.2015, 06:55
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht


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