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  1. Inaktiver User

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Beere88 Beitrag anzeigen
    Bei vielen Kindern ist es ja auch so, dass es nicht klappt mit irgendeinem babysitter. Mag ja kindee geben bei denen es klappt ber bei vielen auch nicht. Und bei Oma und Opa schlafen hängt auch oft vom Bezug ab. Einige schlafen auch erst im schulalter da, andere gleich mit ein paar wochen. So unterschiedlich sind kinder.
    Eben, sie sind unterschiedlich. Ich finde es aber schlimm, es quasi als gottgebene Ordnung hinzustellen, dass Kinder nur bei der Mutter einschlafen können.

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Ich habe im Kindergartenalter sehr gerne bei Oma oder einer Freundin geschlafen. Von Gott gegebener Ordnung kann also keine Rede sein. Das ist aber etwas anderes als bei einem quasi "fremden" Mann zu übernachten. Aber wie es bei Anderen ist, ist ja auch völlig unerheblich. Ich sehe den Sinn einfach nicht, den Umgang gegen den Willen des Kindes so zu gestalten. Irgendwann möchte ein Kind von allein mehr mit dem Vater unternehmen- vorausgesetzt das Vertrauensverhältnis stimmt. Warum nicht mal auf die Wünsche des Kindes eingehen?

  3. Inaktiver User

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Wo soll denn ein Vertrauensverhältnis herkommen, wenn das angeblich jetzt schon ein fremder Mann ist?

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Durch regelmäßigen Kontakt und Besuche. Sicherlich nicht durch die gefürchteten Wochenenden verbunden mit zweistündigen Autofahrten. Ich halte es eher für wahrscheinlich, dass die Kinder sich so irgendwann ganz weigern zum Vater zu gehen.

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Um aber noch einmal zur Ausgangsfrage zurückzukommen Hier ein Auszug aus einer Broschüre, die ich zum Thema Umgang vom Jugendamt erhalten habe. Hoffe das ist eine Hilfe.
    "Zweites und
    drittes Lebensjahr
    Zwei- und dreijährige Kinder sind besonders trennungs-
    empfindlich. Nach der Trennung ihrer Eltern fürchten sie
    häufig, auch den noch verbliebenen Elternteil zu verlieren.
    Sie brauchen klar überschaubare Tagesabläufe und feste
    Rituale. Besuche sollten häufig (wöchentlich oder öfter)
    sein und können einen halben bis ganzen Tag dauern.
    Übernachtungen sind in den Fällen sinnvoll, in denen das
    Kind positive Bindungen zu dem umgangsberechtigten
    Elternteil entwickelt hat (z.B. wenn das Kind bereits mit
    dem umgangsberechtigten Elternteil zusammenlebte
    und dessen Haushalt gut kennt)."

    Quelle
    Geändert von xanidae (11.04.2015 um 09:37 Uhr) Grund: Quelle eingefügt

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Genau so sehe ich das auch. Für ein gutes Verhältnis müssen die kinder doch nicht mit Gewalt ins auto gestopft werden und zum übernachten gezwungen werden. Im gegenteil, das dient doch eher einem schlechten Verhältnis. Kinder lassen sich doch leicht begeistern. Warum nicht zum Abenteuerspielplatz gehen, eis essen usw. Irgendwann freuen sie sich damn auf ihn und das mit dem schlafen kommt dann von ganz allein. Ich wette spätestens in 2 bis 3 Monaten würden sie dann gerne bei ihm schlafen. Bei der methode passt man sich aber dem Tempo der Kinder an. Leider fehlt vielen dazu die Geduld. Und nur darum geht es mir. Nicht darum dass er sie nicht haben darf oder sie nie da schlafen sollen.

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    "Viertes und
    fünftes Lebensjahr
    Kin
    der in diesem Alter fühlen sich häufig selbst verant-
    wortlich für die Trennung ihrer Eltern. Dies hängt mit
    dem Aufbau ihres Gewissens zusammen. Sie benötigen
    besonders die Gewissheit, dass die Eltern sich trotz der
    Trennung in Fragen der Elternschaft weiterhin verständi-
    gen können. Besuche sollten im Allgemeinen wöchentlich
    stattfinden, zumindest jedoch an zwei Wochenenden
    pro Monat. Übernachtungen und Ferienaufenthalte sind
    sinnvoll, wenn das Kind zu dem Elternteil, bei dem es
    nicht lebt, positive Bindungen entwickelt hat. Besuche
    können auch zusammen mit Geschwistern oder anderen
    Kindern (zum Beispiel Freunden oder Freundinnen des
    Kindes) stattfinden"

    Quelle
    Geändert von xanidae (11.04.2015 um 09:37 Uhr) Grund: Quelle eingefügt.

  8. Inaktiver User

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Zitat Zitat von Beere88 Beitrag anzeigen
    Genau so sehe ich das auch. Für ein gutes Verhältnis müssen die kinder doch nicht mit Gewalt ins auto gestopft werden und zum übernachten gezwungen werden. Im gegenteil, das dient doch eher einem schlechten Verhältnis. Kinder lassen sich doch leicht begeistern. Warum nicht zum Abenteuerspielplatz gehen, eis essen usw. Irgendwann freuen sie sich damn auf ihn und das mit dem schlafen kommt dann von ganz allein. Ich wette spätestens in 2 bis 3 Monaten würden sie dann gerne bei ihm schlafen. Bei der methode passt man sich aber dem Tempo der Kinder an. Leider fehlt vielen dazu die Geduld. Und nur darum geht es mir. Nicht darum dass er sie nicht haben darf oder sie nie da schlafen sollen.
    Grundsätzlich bin ich da bei Dir und ich finde das, was Wilhelma aus der Jugendamtsbroschüre zitiert, auch alles sehr nachvollziehbar. Dann verstehe ich aber nicht, warum Du gegen Deine Überzeugung handelst.

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    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Weil es inzwischen irgendwie so ist dass das Recht des Vaters über allem steht. Wenn ich mich verweigere sitzen wir im Gericht und ich muss die kinder sowieso zwingen. Habe das selbst bei einer bekannten erlebt. Ihr wurde die Schuld daran gegeben, dass ihr Kind nicht wollte und es musste trotzdem mit. Und verklagt zu werden ist bestimmt eine große Belastung.

  10. Inaktiver User

    AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht

    Wieso soll er eigentlich vor Gericht gehen, wenn er sowieso kein großes Interesse hat.

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