Antworten
Ergebnis 91 bis 100 von 107
-
04.04.2015, 08:00Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
-
04.04.2015, 08:27
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Ich habe im Kindergartenalter sehr gerne bei Oma oder einer Freundin geschlafen. Von Gott gegebener Ordnung kann also keine Rede sein. Das ist aber etwas anderes als bei einem quasi "fremden" Mann zu übernachten. Aber wie es bei Anderen ist, ist ja auch völlig unerheblich. Ich sehe den Sinn einfach nicht, den Umgang gegen den Willen des Kindes so zu gestalten. Irgendwann möchte ein Kind von allein mehr mit dem Vater unternehmen- vorausgesetzt das Vertrauensverhältnis stimmt. Warum nicht mal auf die Wünsche des Kindes eingehen?
-
04.04.2015, 08:33Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Wo soll denn ein Vertrauensverhältnis herkommen, wenn das angeblich jetzt schon ein fremder Mann ist?
-
04.04.2015, 08:44
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Durch regelmäßigen Kontakt und Besuche. Sicherlich nicht durch die gefürchteten Wochenenden verbunden mit zweistündigen Autofahrten. Ich halte es eher für wahrscheinlich, dass die Kinder sich so irgendwann ganz weigern zum Vater zu gehen.
-
04.04.2015, 09:21
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Um aber noch einmal zur Ausgangsfrage zurückzukommen
Hier ein Auszug aus einer Broschüre, die ich zum Thema Umgang vom Jugendamt erhalten habe. Hoffe das ist eine Hilfe.
"Zweites und
drittes Lebensjahr
Zwei- und dreijährige Kinder sind besonders trennungs-
empfindlich. Nach der Trennung ihrer Eltern fürchten sie
häufig, auch den noch verbliebenen Elternteil zu verlieren.
Sie brauchen klar überschaubare Tagesabläufe und feste
Rituale. Besuche sollten häufig (wöchentlich oder öfter)
sein und können einen halben bis ganzen Tag dauern.
Übernachtungen sind in den Fällen sinnvoll, in denen das
Kind positive Bindungen zu dem umgangsberechtigten
Elternteil entwickelt hat (z.B. wenn das Kind bereits mit
dem umgangsberechtigten Elternteil zusammenlebte
und dessen Haushalt gut kennt)."
QuelleGeändert von xanidae (11.04.2015 um 09:37 Uhr) Grund: Quelle eingefügt
-
04.04.2015, 09:21
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Genau so sehe ich das auch. Für ein gutes Verhältnis müssen die kinder doch nicht mit Gewalt ins auto gestopft werden und zum übernachten gezwungen werden. Im gegenteil, das dient doch eher einem schlechten Verhältnis. Kinder lassen sich doch leicht begeistern. Warum nicht zum Abenteuerspielplatz gehen, eis essen usw. Irgendwann freuen sie sich damn auf ihn und das mit dem schlafen kommt dann von ganz allein. Ich wette spätestens in 2 bis 3 Monaten würden sie dann gerne bei ihm schlafen. Bei der methode passt man sich aber dem Tempo der Kinder an. Leider fehlt vielen dazu die Geduld. Und nur darum geht es mir. Nicht darum dass er sie nicht haben darf oder sie nie da schlafen sollen.
-
04.04.2015, 09:22
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
"Viertes und
fünftes Lebensjahr
Kin
der in diesem Alter fühlen sich häufig selbst verant-
wortlich für die Trennung ihrer Eltern. Dies hängt mit
dem Aufbau ihres Gewissens zusammen. Sie benötigen
besonders die Gewissheit, dass die Eltern sich trotz der
Trennung in Fragen der Elternschaft weiterhin verständi-
gen können. Besuche sollten im Allgemeinen wöchentlich
stattfinden, zumindest jedoch an zwei Wochenenden
pro Monat. Übernachtungen und Ferienaufenthalte sind
sinnvoll, wenn das Kind zu dem Elternteil, bei dem es
nicht lebt, positive Bindungen entwickelt hat. Besuche
können auch zusammen mit Geschwistern oder anderen
Kindern (zum Beispiel Freunden oder Freundinnen des
Kindes) stattfinden"
QuelleGeändert von xanidae (11.04.2015 um 09:37 Uhr) Grund: Quelle eingefügt.
-
04.04.2015, 10:19Inaktiver User
-
04.04.2015, 10:51
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Weil es inzwischen irgendwie so ist dass das Recht des Vaters über allem steht. Wenn ich mich verweigere sitzen wir im Gericht und ich muss die kinder sowieso zwingen. Habe das selbst bei einer bekannten erlebt. Ihr wurde die Schuld daran gegeben, dass ihr Kind nicht wollte und es musste trotzdem mit. Und verklagt zu werden ist bestimmt eine große Belastung.
-
04.04.2015, 10:56Inaktiver User
AW: Gängiges Gerichtsurteil Umgangsrecht
Wieso soll er eigentlich vor Gericht gehen, wenn er sowieso kein großes Interesse hat.



Zitieren
