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Thema: Umgang

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    Umgang

    Hallo!
    Bin ich blockiert?
    Wir sind seit 8 1/2 Jahren getrennt. Unser gemeinsamer Sohn war damals 1 1/2 Jahre. Ich bin, nach unzähligen Psychischen Quälereien, in eine andere Stadt "geflüchtet" und habe mir dort ein neues Leben aufgebaut. In den ersten Jahren hat er sich 2...3 mal im Jahr gesehen. Nun, da mit ihm was anzufangen ist, hat er Kontakt zu seinem Sohn. Letztes Jahr hat der Vater sich gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht erstritten. Kümmern möchte er sich nicht. Ich bin ja der Profi, wie er sagt.
    Aktuell möchte er unseren Sohn einmal im Monat für ein Wochenende zu sich nehmen. Finde ich ja gut! Er lebt 100 km entfernt, arbeitet aber ca. 400 km entfernt. Normale Arbeitszeiten, Montag bis Freitag.
    Vor kurzem haben wir beim Jugendamt eine Elternvereinbarung gemacht. Seit dem Sorgerechtsprozess haben wir kommunikativ große Schwierigkeiten, ganz zu schweigen vom gegenseitigen Verständnis.
    Nun weigert sich der Vater die Elternvereinbarung zu unterschreiben. Ich soll ihm das Kind bringen, seine Forderung. Ich kann und will das nicht! Ich selbst habe noch zwei Kinder, arbeite im Schichtdienst, muß Bereitschaften machen, mein Mann ist auf Montage und kommt nur zweimal im Monat nach Hause...und ich sehe es nicht ein!
    Er lässt wirklich ALLES mich machen, keinerlei Unterstützung bei nichts! Und dann soll ich ihm das Kind auch noch bringen...
    Das Gericht hat beim Sorgerechtstreit die Hol- und Bringepflicht dem Vater zugesprochen.
    Nun droht er erneut mit Klage, wenn ich mich nicht beuge. Das ist Erpressung. Und finanziell bedeutet es ein Desaster (der Vater verdient deutlich mehr als ich und ich verdiene zu viel für Unterstützung).
    Nächste Woche habe ich einem Termin beim Anwalt.
    Bin ich blockiert? Habe ich Chancen beim dem Prozess? Ich habe ja die Distanz geschaffen.
    Ich bin verzweifelt!

  2. Inaktiver User

    AW: Umgang

    Zitat Zitat von Bernsteinmond Beitrag anzeigen
    Letztes Jahr hat der Vater sich gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht erstritten. Kümmern möchte er sich nicht. Ich bin ja der Profi, wie er sagt.
    Das ist ja ein Herzchen.
    Nun weigert sich der Vater die Elternvereinbarung zu unterschreiben. Ich soll ihm das Kind bringen, seine Forderung.
    Er hat nichts zu fordern, wie kommst Du denn darauf?
    Das Gericht hat beim Sorgerechtstreit die Hol- und Bringepflicht dem Vater zugesprochen.
    Das hätte ich auch nicht anders erwartet. Wo ist jetzt das Problem?
    Nun droht er erneut mit Klage, wenn ich mich nicht beuge.
    Lass ihn doch drohen, wenn ihm das was gibt.
    Nächste Woche habe ich einem Termin beim Anwalt.
    Warum denn? Das kostet doch Geld.
    Er droht. Kann er doch.
    Bin ich blockiert?
    Ja, Du bist blockiert. Nur weil ein plötzlicher Vater droht, drehst Du am Rad. Wenn er seine Drohung wahrmacht, dann hast Du immer noch Zeit zum Anwalt zu gehen und über einen Prozess nachzudenken.
    Habe ich Chancen beim dem Prozess?
    Natürlich. Deshalb droht der Gute ja auch. Mehr als drohen wird nicht drin sein.
    Ich habe ja die Distanz geschaffen.
    Du? Ich dachte, er hat sich jahrelang nicht gekümmert.
    Ich bin verzweifelt!
    Das verstehe ich nicht. Nur weil einer droht, bist Du verzweifelt?
    Er hat die Hol-und Bringpflicht und gut ist.
    Dein Sohn kann bald die 100 Km allein im Zug fahren, nachdem er den Vater kennengelernt hat und es auch selbst will.

  3. gesperrt

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    AW: Umgang

    Zitat Zitat von Bernsteinmond Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Bin ich blockiert?
    Wir sind seit 8 1/2 Jahren getrennt. Unser gemeinsamer Sohn war damals 1 1/2 Jahre. Ich bin, nach unzähligen Psychischen Quälereien, in eine andere Stadt "geflüchtet" und habe mir dort ein neues Leben aufgebaut. In den ersten Jahren hat er sich 2...3 mal im Jahr gesehen. Nun, da mit ihm was anzufangen ist, hat er Kontakt zu seinem Sohn. Letztes Jahr hat der Vater sich gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht erstritten. Kümmern möchte er sich nicht. Ich bin ja der Profi, wie er sagt.
    Aktuell möchte er unseren Sohn einmal im Monat für ein Wochenende zu sich nehmen. Finde ich ja gut! Er lebt 100 km entfernt, arbeitet aber ca. 400 km entfernt. Normale Arbeitszeiten, Montag bis Freitag.
    Vor kurzem haben wir beim Jugendamt eine Elternvereinbarung gemacht. Seit dem Sorgerechtsprozess haben wir kommunikativ große Schwierigkeiten, ganz zu schweigen vom gegenseitigen Verständnis.
    Nun weigert sich der Vater die Elternvereinbarung zu unterschreiben. Ich soll ihm das Kind bringen, seine Forderung. Ich kann und will das nicht! Ich selbst habe noch zwei Kinder, arbeite im Schichtdienst, muß Bereitschaften machen, mein Mann ist auf Montage und kommt nur zweimal im Monat nach Hause...und ich sehe es nicht ein!
    Er lässt wirklich ALLES mich machen, keinerlei Unterstützung bei nichts! Und dann soll ich ihm das Kind auch noch bringen...
    Das Gericht hat beim Sorgerechtstreit die Hol- und Bringepflicht dem Vater zugesprochen.
    Nun droht er erneut mit Klage, wenn ich mich nicht beuge. Das ist Erpressung. Und finanziell bedeutet es ein Desaster (der Vater verdient deutlich mehr als ich und ich verdiene zu viel für Unterstützung).
    Nächste Woche habe ich einem Termin beim Anwalt.
    Bin ich blockiert? Habe ich Chancen beim dem Prozess? Ich habe ja die Distanz geschaffen.
    Ich bin verzweifelt!
    wie hat er dir mitgeteilt, das du die hol- und bringpflicht uebernehmen sollst ?

    es gibt keine andere gueltige vereinbarung als die vom gericht, fertig

    entweder er haelt sich daran, oder es gibt keinen umgang, punkt ! du brauchst keine angst zu haben, wenn ER sich nicht an das urteil haelt passiert dir gar nichts, du mußt nur zu den vereinbarten zeiten ( die wird es doch im gerichtsurteil geben, oder ? ) das kind abholbereit halten, und kannst dich entspannt zuruecklehnen

    wichtig ist das du alles schriftlich dem jugendamt mitteilst, denn dort gibt es eine akte die bei gericht vorgelegt wird, sprich wenn der vater sich nicht an die vereinbarung haelt, erfaehrt bei einer erneuten klage das gericht automatisch was sache ist

  4. gesperrt

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    AW: Umgang

    Lass den Kindsvater vor Gericht gehen und klagen. Er hat keine Chance, dass er von seiner Hol- und Bringpflicht befreit wird. Das sind alles leere Drohungen. Du hast überhaupt keine Elternvereinbarung zu unterschreiben. Punkt. Keine Diskussion.

    Halte den Sohn zur verabredeten Zeit bereit. Kommt der Vater nicht innerhalb einer Viertelstunde oder meldet sich kurz vorher, dass er sich verspätet, gibst du ihm das Kind nicht. Lass dich nicht erpressen. Der Kindsvater muss pünktlich sein und rechtzeitig abfahren. Ebenso achtest du darauf, dass er das Kind pünktlich zurückbringt. Ist er eine halbe Stunde über der Zeit, zeigst du ihn bei der Polizei an.

    Was du dir überlegen kannst und sollst, ist die Sache mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kannst du beantragen. Dann kann der Kindsvater den Sohn nicht einfach zu sich nehmen oder ins Ausland fahren.

    Wie sieht dein Sohn seinen Vater?
    Mag er ihn? Genießt er die Zeit mit seinem Vater? Oder ist es für ihn eher ein Pflichtbesuch, den er absolviert und die Stunden zählt, bis er wieder zu Hause ist?

    Zahlt der Kindsvater wenigstens mehr als den Mindestunterhalt?

  5. gesperrt

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    AW: Umgang

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Lass den Kindsvater vor Gericht gehen und klagen. Er hat keine Chance, dass er von seiner Hol- und Bringpflicht befreit wird. Das sind alles leere Drohungen. Du hast überhaupt keine Elternvereinbarung zu unterschreiben. Punkt. Keine Diskussion.

    Halte den Sohn zur verabredeten Zeit bereit. Kommt der Vater nicht innerhalb einer Viertelstunde oder meldet sich kurz vorher, dass er sich verspätet, gibst du ihm das Kind nicht. Lass dich nicht erpressen. Der Kindsvater muss pünktlich sein und rechtzeitig abfahren. Ebenso achtest du darauf, dass er das Kind pünktlich zurückbringt. Ist er eine halbe Stunde über der Zeit, zeigst du ihn bei der Polizei an.

    Was du dir überlegen kannst und sollst, ist die Sache mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das kannst du beantragen. Dann kann der Kindsvater den Sohn nicht einfach zu sich nehmen oder ins Ausland fahren.

    Wie sieht dein Sohn seinen Vater?
    Mag er ihn? Genießt er die Zeit mit seinem Vater? Oder ist es für ihn eher ein Pflichtbesuch, den er absolviert und die Stunden zählt, bis er wieder zu Hause ist?

    Zahlt der Kindsvater wenigstens mehr als den Mindestunterhalt?
    beides keine guten ratschlaege, die polizei kann naemlich ueberhaupt nichts machen, wenn ein vater oder mutter das sorgerecht fuer sein / ihr kind hat

    ebenso muß man entgegenkommend sein, wenn ein elternteil sich verspaetet, denn es kann gerade bei einer weiteren fahrstrecke immer mal etwas dazwischenkommen und so wird dann auch das gericht argumentieren

    mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht muesste sie erneut klagen und ob dies fuer das kind sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, denn es schuert nur weiterhin unfrieden

    sie kann auch dem vater nicht generell verbieten, mit dem kind in das ausland zu fahren, auch wenn sie das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht haette

    da wuerde jedes gericht sagen, wenn es dem kindeswohl nicht schadet, darf er das

  6. gesperrt

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    AW: Umgang

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    da wuerde jedes gericht sagen, wenn es dem kindeswohl nicht schadet, darf er das
    So einfach ist das nicht. Der Kindsvater muss wie sie mitteilen, wohin die Reise geht. Wenn Impfungen nötig sind oder der Reisepass, müssen die Unterschriften beider Elternteile vorliegen. Sonst wird der Pass gar nicht erst ausgestellt.

    Das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht soll sie sich überlegen, nicht sofort tun. Lies bitte richtig.

    Und ja, die Anzeige bei der Polizei ist möglich und manchmal auch wichtig. Der Vater muss sie nämlich rechtzeitig vorher (!) über Verspätungen informieren. Er kann nicht einfach so eine Stunde später auftauchen oder das Kind einen Tag früher bringen.

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    AW: Umgang

    Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Der Vater hat mir das über das Jugendamt mitgeteilt. Ich meine die Klageandrohung.
    Unser Sohn liebt seinen Papa. Habe ja nie ein schlechtes Wort über ihn fallen gelassen, ihn immer gedeckt, erklärt. Und wenn er jetzt beim Papa ist...gibt's Mindkraft bis zum umfallen. Darf er bei mir nicht. Der Vater hat ihm schon ein Auto versprochen, ein Motorrad, Katzen...nur leider, leider ist bisher noch nichts draus geworden. Aber Prinzip Hoffnung!
    Er hat mir schon mal gedroht und dann kam der Brief vom Gericht. Er macht das! Zur Zeit liegt er mit seinem Vermieter im Klinsch, mit der Krankenkasse, mit mir...es ist seine Art.
    Sein Hauptargument: ich habe die Distanz geschaffem.

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    AW: Umgang

    Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Der Vater hat mir das über das Jugendamt mitgeteilt. Ich meine die Klageandrohung.
    Unser Sohn liebt seinen Papa. Habe ja nie ein schlechtes Wort über ihn fallen gelassen, ihn immer gedeckt, erklärt. Und wenn er jetzt beim Papa ist...gibt's Mindkraft bis zum umfallen. Darf er bei mir nicht. Der Vater hat ihm schon ein Auto versprochen, ein Motorrad, Katzen...nur leider, leider ist bisher noch nichts draus geworden. Aber Prinzip Hoffnung!
    Er hat mir schon mal gedroht und dann kam der Brief vom Gericht. Er macht das! Zur Zeit liegt er mit seinem Vermieter im Klinsch, mit der Krankenkasse, mit mir...es ist seine Art.
    Sein Hauptargument: ich habe die Distanz geschaffen.

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    AW: Umgang

    Werden Familiensachen eigentlich automatisch mit 50:50 berechnet?

  10. gesperrt

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    AW: Umgang

    Kannst du die psychische Misshandlung beweisen? Weiß das Jugendamt davon?
    Letztenendes sind die ständigen Briefe des Ex auch ein deutlicher Hinweis auf Psychoterror. Oder?

    Normalerweise kann das Jugendamt zwischen empörten Briefen (wie der Klageandrohung deines Ex) und einer berechtigten Sache (z.B. Besuchsrecht) gut unterscheiden. Was sagt es zur Klageandrohung?

    100 km sind keine unüberwindliche Distanz. Außerdem lebst du in stabilen Verhältnissen, bist verheiratet, hast zwei weitere Kinder und einen Mann, der sich nicht nur um seine "Benachteiligung" per Klagen kümmert.

    Wenn dein Sohn zwölf Jahre alt wird, kann der Ex dem Kind eine Bahncard und jeweils das Ticket kaufen. Eine durchgehende Bahnfahrt spart Zeit und Geld. Einmal umsteigen kriegt dein Kind auch hin.

    Hast du einen guten Anwalt für Familienrecht?
    Den brauchst du, wenn der Vater tatsächlich vor Gericht geht. Aber erst dann.

    Bedenke bitte, dass der Vater sich mit jeder überzogenen Forderung lächerlich macht. Dazu gehört, dass du das Kind bringst und fährst. Im Urteil steht drin, dass er als Vater das tun muss. Und du berufst dich darauf. Wenn er das vor Gericht kippen will, hat er schlechte Karten. Da hilft auch nichts, wenn er wegen 100 km jammert. Das ist eine Stunde Fahrtzeit. Andere Väter fahren vier Stunden einfach, um ihre Kinder am Wochenende zu sehen.

    Vor dem Familiengericht bezahlt normalerweise jeder selbst seinen Anwalt.

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