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    Endgültig zum Anwalt?

    Hallo!

    Ich brauche mal dringend euren Rat. Ich bin mit meinem Sohn seit Anfang an alleinerziehend. Der Vater vom Kleinen hat sich noch während der Schwangerschaft aus dem Staub gemacht, nachdem ich nicht abgetrieben habe, wie er sich das gewünscht hat. Die restliche Schwangerschaft hat er sich eigentlich um nichts gekümmert, er wollte mit dem Kind nichts zu tun haben und nichts davon wissen. Diese Meinung hat sich dann zwar wieder geändert, aber er wollte nichts hören von Kinderwagen, Strampler, Bettchen & Co. Also habe ich da schon alles alleine erledigt.

    Zu seinem Verdienst: Er ist selbstständig und hat mir - während unserer Beziehung - gesagt, er verdiene 3.000 € netto (ca. - mal mehr mal weniger.) Laut der Unterhaltsberechnung seiner Anwältin verdient er plötzlich nur noch knappe 2.000 €. Er zahlt den Satz der Düsseldorfer Tabelle von 241 €. Bisher habe ich (blöderweise wahrscheinlich) nicht weiter nachgeforscht und habe ihm geglaubt. Eine Einkommenssteuererklärung von ihm habe ich noch nie gesehen.

    Schon seit über 4 Monaten warte ich auf seinen Zuschuss für die Säuglingserstausstattung. Er hat mich immer vertröstet, dass er sich das mal anschaut, aber er wird mir die Hälfte zahlen i. H. v. 1.000 €. Ich habe dann nichts mehr gehört, bis er plötzlich die Liste wollte und alles in Frage stellte. Er teilte mir mit, er sei nur bereit 400 € zu zahlen. Ich habe dann mit dem JA telefoniert, das auch meinte, es sei zu wenig.

    Jetzt steht die Tauffeier an, die mit seiner und meiner Familie ca. 300 € kosten würde. Er teilte mir mit, er würde das zahlen, aber dann eben nicht mehr für die Erstausstattung. Ich habe - in ruhigem Ton - gesagt, dass Säuglingserstausstattung und Taufe zwei Paar Stiefeln sind, es einen Pauschalbetrag für Erstausstattung von 1.000 € (OLG-Urteil) gibt und ich ihm anbieten wollte, dass wir 50:50 bei der Taufe machen. Er hat wutentbrannt den Hörer aufgeknallt. Einen Tag später lag ein Brief von ihm im Briefkasten:

    Ich würde ihn ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, ich hätte sowieso nie im Leben alles selber gezahlt, sondern von Verwandtschaft und Freunden alles bekommen. Der Kinderwagen sei viel zu teuer, alles andere hätte ich gebraucht kaufen können. Außerdem kürzt er mir jetzt den Unterhalt auf den Mindestsatz von 225 €. Schließlich habe er eh 16 € zu viel gezahlt. Laut seiner Anwältin sind die 16 € mehr "freiwillig". Entweder er zahlt den Mindestsatz und beteiligt sich an Sonderausgaben oder er zahlt mir "mehr" (also die 16 € mehr) und beteiligt sich eben an nichts mehr. Dass das nicht stimmt, weiß ich auch. Und laut Düsseldorfer Tabelle MUSS er die 241 € (wenn nicht mehr) zahlen.

    Umgang mit seinem Kind hat er nicht. Er lässt sich teilweise wochenlang nicht blicken oder hören. Wenn es nicht nach seinem Kopf geht, spielt er beleidigt.

    Zur Tauffeier will er jetzt nicht mehr kommen, weil er keine Lust auf mich und meine Familie hat. Außerdem findet er es unverschämt von mir, dass er die Feier zahlen will und ich nicht sofort auf seinen großzügigen Vorschlag eingegangen bin und auch noch einen Anteil der Erstausstattung verlange.

    So: Ich habe das Gefühl, nicht mehr gegen ihn anzukommen. Er rennt wegen jedem Sch**ß zu seiner Anwältin und ich soll schlucken. Noch habe ich das alleinige Sorgerecht (was ja automatisch ist bei ledigen Eltern - aber auch nicht laut seiner Anwältin).

    Für ein Kind (volljährig - aber noch in Ausbildung) zahlt er noch Unterhalt.

    Was meint ihr? Gütlich einigen geht wohl nicht mehr, aber diese Art von Rosenkrieg wollte ich immer vermeiden!

    LG
    Katze

  2. gesperrt

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    AW: Endgültig zum Anwalt?

    Du kannst dir anwaltliche Unterstützung holen oder auch nicht. Aber du lässt dir bitte nicht mehr die Butter vom Brot nehmen. Es ist auch sein Kind. Wenn er keine Lust auf Umgang hat, ist das sein Problem.

    Du hast Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Den kannst du einklagen. Am einfachsten ist das über einen Anwalt oder eine Anwältin. Achte bitte auf einen Fachmann oder Fachfrau für Familienrecht, der oder die als "scharf" berüchtigt ist. Dann hat sich nämlich die Angelegenheit nach ein, zwei Briefen erledigt und du bekommst dein Recht und dein Geld.

    Der Kindsvater hat ab sofort seinen Verdienst offen zu legen, so dass der Unterhalt für dein Kind und dich berechnet werden kann. Wenn du ganz korrekt handeln möchtest, legst du ein Konto für dein Kind an, auf das der Unterhalt ab sofort gebucht wird.
    Weißt du, wie viel er seinem Erstsohn zahlt? Dann kannst du darauf schließen, wie viel er verdient und die Summe an Betreuungsunterhalt errechnen und den Unterhalt für dein Kind.

    Wenn der Kindsvater nicht zahlt, dann beantragst du den Unterhaltsvorschuss. Den solltest du alle zwei Jahre überprüfen lassen.

    Lass ihn die Vaterschaft anerkennen und den Unterhaltstitel unterschreiben. Damit hast du etwas in der Hand. Wenn er das nicht tut, verklagst du ihn. Dann muss er den Vaterschaftstest zahlen.

    Leider reicht sein Unterhalt für die meisten Bedürfnisse seines Kindes aus.
    Dann sei auch bitte so konsequent. Wenn er als Kindsvater nichts zu Taufe zahlen möchte, dann kommt er eben nicht, sondern ist ausgeladen. Ebenso solltest du bei Geburtstagen und Feiertagen so deutlich sein.

    Das gemeinsame Sorgerecht könnte er bekommen. Dazu muss er aber die Vaterschaft anerkennen. Tut er das nicht, sondern lässt sich von dir verklagen, sieht es für ihn schlecht vor Gericht aus.

    Sei auch konsequent bei Besuchen. Wenn er sein Kind sehen will, kommt er regelmäßig vorbei und besucht es. Wenn er nicht will, dann sieht er das Kind nicht. Hindere ihn nicht daran, aber bestehe auf "normalen" Besuchszeiten, z.B. von Samstagmorgen bis Sonntagnachmittag.
    Geändert von chryseis (04.03.2015 um 16:26 Uhr) Grund: fehlendes f eingefügt

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    AW: Endgültig zum Anwalt?

    geh zum Jugendamt, beantrage dort einen Beistand - der/diejenige kümmert sich dann um alles was den Unterhalt betrifft und Du musst mit ihm darüber nicht mehr sprechen

    als mein EX und ich uns trennten hatten wir auch ne mündliche Absprache.. klappte nicht, dann lief es nur noch übers Jugendamt dessen Beistand und da gings dann - die regeln alles und informieren Dich dann - wenn ein Schreiben an dein Ex rausght, bekommst du dasselbige in kopie (also so ists jedenfalls bei mir immer gewesen)

    er muss dann auch alle Unterlagen vorlegen und die berechnen dann den Unterhalt - wenn er nicht zahlt, schreiben sie ihn direkt an usw. bei uns lief es bis zu ner Kontopfändung, danach eine Gehaltspfändung (weil Angestelltnverhältnis damals)

    jetzt aktuell ist er arbeitslos und der Beistand kümmert sich darum zu prüfen, wo er gemeldet ist bei welchem amt und wieviel ALG er bekommen wird um zu prüfen ob sie anteilig ihm Unterhalt abziehen kann (alles über 880,00 € bei alleinstehend und ohne weitere Kinder ist pfändbar) mal schauen :-9

    ich kann Dir also nur gutes von meinem Beistand erzählen und Dir nur die Empfehlung dazu geben

    falls dein Ex auch mal nicht zahlt, kannst du Unterhaltsvorschuß beantragen, welchen er dann ans JA zurückzahlen muss - das hatte ich auch 2 x machen müssen, als der Ex nicht zahlte (geht aber nur wenn Du nicht verheiratet bist)

    wenn der Unterhalt festgelegt wurde, kannst du probieren zusätzliche Kosten ihn mittragen zu lassen, aus Erfahrung kann ich Dir aber sagen, wenn der Unterhalt auf sein Gehalt festgelegt wird, sieht es meistens schlecht aus für weitere zusätzlichen Beträge...

    wenn er die Feier zb mitbezahlen soll, hat er auch Mitspracherecht und ich finde nicht das man den Vater ausladen sollte nur weil er zu dem Unterhalt nicht auch noch -kosten für die Taufe übernehmen will/kann/soll

    Zusätzlich spielt der Unterhalt des anderen Kindes bei deiner Berechnung für dein Kind auch eine Rolle. Das wird mitberücksichtig.

    LG und viel Spass bei euer Tauffeier
    Geändert von Glimmer_of_Hope (04.03.2015 um 16:30 Uhr)
    Letzte Nacht, kurz vorm Schlafengehen, nahm ich meinen Globus vom Regal auf meinen Schoß, strich sanft mit den Fingern über die Welt und fragte: "Wo tut's denn weh?" "Überall", flüsterte sie, "Überall..."

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    AW: Endgültig zum Anwalt?

    Das Problem ist nur, dass das Jugendamt eben nur Unterhalt macht, aber nicht die Sache mit der Erstausstattung. Dafür müsste ich sowieso zum RA, also gehe ich doch bestens gleich da hin?!

    Mein Ex wird sowieso ausflippen, wenn Post vom Anwalt kommt und er alle seine Einkünfte offen legen muss. Ich habe das bis jetzt nur noch nicht gemacht, weil ich Angst habe, dass er mal härtere Geschütze auffährt. Wenn irgendwas nicht nach seiner Nase läuft, dann tickt er aus. Nein, er schlägt nicht zu, wird aber gerne ziemlich beleidigend und sehr ungehalten.

    Ich habe seine Unterhaltsberechnung nochmal genau angeschaut (die seiner Anwältin). Plötzlich verdient er nur noch die Hälfte von dem, was er mir mal gesagt hat. Kann sich aber eine Wohnung leisten, die fast sein komplettes, angebliches Nettoeinkommen einnimmt....

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    smirk AW: Endgültig zum Anwalt?

    Auf jeden Fall zum Anwalt! Das Jugendamt kann in einfachen Fällen weiterhelfen kann aber in Deinem Fall meiner Meinung nach keinen Anwalt ersetzen. Seine Anwältin ist doch nicht objektiv, sie vertritt nur seine Interessen und wird sein Einkommen schön nach unten abrunden. Und wenn Du nicht genug verdienst holst Du Dir einen Beratungshilfeschein und musst für den Anwalt nichts zahlen.
    Die Säuglingserstausstattung ist nicht im normalen Unterhalt enthalten, daran muss er sich beteiligen. Wenn Du kein Einkommen hast muss er es sogar komplett zahlen.
    An den Kosten für die Taufe muss er sich allerdings nicht beteiligen.
    Und wie schon vorher gesagt wurde: du hast auch selber Anspruch auf Unterhalt.
    Also, auf zum Anwalt!

  6. gesperrt

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    AW: Endgültig zum Anwalt?

    Zitat Zitat von Katze__ Beitrag anzeigen
    Mein Ex wird sowieso ausflippen, wenn Post vom Anwalt kommt und er alle seine Einkünfte offen legen muss. Ich habe das bis jetzt nur noch nicht gemacht, weil ich Angst habe, dass er mal härtere Geschütze auffährt. Wenn irgendwas nicht nach seiner Nase läuft, dann tickt er aus. Nein, er schlägt nicht zu, wird aber gerne ziemlich beleidigend und sehr ungehalten.
    Soll er ruhig ausflippen. Zu einem Kind gehören zwei. Was hat ihn daran gehindert, sich sterilisieren zu lassen? Dann müsste er jetzt keinen zweiten Unterhalt zahlen. Aber sich arm rechnen ist ein mieses Verhalten.

    Lass dich nicht einschüchtern.

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    AW: Endgültig zum Anwalt?

    Soll er ruhig ausflippen. Zu einem Kind gehören zwei. Was hat ihn daran gehindert, sich sterilisieren zu lassen? Dann müsste er jetzt keinen zweiten Unterhalt zahlen. Aber sich arm rechnen ist ein mieses Verhalten.
    Wieso muss man sich gleich sterilisieren lassen, wenn man in einem bestimmten Lebensabschnitt keine Kinder will? Würde das jemand von einer Frau verlangen? Sicher nicht.

    Wenn er für bestimmte Dinge (Kinderwagen, Taufe etc.) mit zahlen soll, hat er natürlich auch ein Mitspracherecht. Man kann eben nicht teure Sachen kaufen und große Feste planen und dann einfach die Hälfte einfordern.

    Unterhalt will er ja zahlen. Das ist doch schon mal gut. Auf die Vaterschaftsanerkennung würde ich aber bestehen. Wenn das Verhältnis zu den Großeltern väterlicherseits gut ist und sie sich über den Enkel freuen, kommt sicher von da auch Unterstützung? Vielleicht gleicht das ja den wenigen Unterhalt aus?
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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    AW: Endgültig zum Anwalt?

    Als wir uns trennten, wollte er nichts mehr mit dem Kind oder mir zu tun haben. Selbst als wir zusammen waren, wollte er sich noch nicht mal einen Strampler ansehen. Also blieb mir nichts anderes übrig, als alles alleine zu machen.

    Was die Tauffeier angeht: Ich habe nie verlangt, dass er überhaupt was zahlt. Dass eine Feier stattfinden wird, war klar. Wer was zahlt, darüber wurde noch nie gesprochen.

    Unterhalt: Ich weiß, dass er sich deutlich "arm" gerechnet hat. Plötzlich kratzt er am Existenzminimum, was sicherlich nicht so ist. Und das ist der Hauptgrund warum ich zum RA gehe. Er hat einfach nicht alle Einkünfte aus seiner selbstständigen Arbeit offen gelegt. Zumindest hat die seine Anwältin nicht berücksichtigt.

    Seine Eltern haben ihren Enkel gerade Mal einmal gesehen für eine Stunde. Unterstützung ist da also nicht drin. Weder finanziell, noch zeitlich. Sie haben auch erst von ihrem Enkel erfahren, als er schon paar Wochen alt war (habe ich auch erst hinterher erfahren). Sie wohnen weiter weg, anfangs wollte er nicht, dass sie gleich was erfahren und dann haben wir uns getrennt.

  9. gesperrt

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    AW: Endgültig zum Anwalt?

    wenn er einkuenfte aus selbststaendiger taetigkeit hat, ist er verpflichtet den steuerbescheid offen zu legen, es sei denn er wuerde mehr als den heochstsatz der duesselsdorfer tabelle bezahlen, dann braeuchte er gar nichts offen zu legen, nennt sich "unbegrenzt leistungsfaehig"

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    AW: Endgültig zum Anwalt?

    Ich vermute, dass er nur das angegeben hat, was er aus seiner Erwärbstätigkeit aus nicht selbstständiger Arbeit erhält. Das was er aus der selbstständigen Tätigkeit erhält, hat er wohl einfach mal weggelassen bzw. seine Anwältin. Ob er das überhaupt in seine Steuererklärung einfließen lässt oder ob er das mal gerne "ohne Rechnung" macht, würde ich ihm auch zutrauen.

    Den Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle bekommt er jedenfalls nicht. Soviel kann ich sicher sagen

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