Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 12
  1. Inaktiver User

    Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe, hier kann mir jemand einen kleinen Tipp geben.

    Ich habe im März 2005 wieder geheiratet - mein Ex hat mir dementsprechend 3 Monate Ehegattenunterhalt bis zu meiner Hochzeit gezahlt.

    Nun geht es an die Rückerstattung dieses unsäglichen "Anlage U"-Betrages.

    Mein Ex ist zwar willig, ihn zu zahlen - will aber was für seine "Unterlagen" haben. Bislang bekam er meine (alleinige) Gehaltsabrechnung - aber nun war ich ja für den Rest von 2005 mit meinem jetzigen Mann veranlagt und ich sehe es irgendwie nicht ein, dass ich meinem Ex nun unsere Steuerunterlagen offen legen muss. Oder doch? Das geht ihn doch gar nichts an!

    Wäre toll, wenn mir jemand helfen würde.

    Gruß - Marie

  2. User Info Menu

    AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Hallo Marie,

    ich verstehe deine Frage nicht so recht???

    Wer hat die Anlage U ausgefüllt und wer macht die Beträge aus der Anlage U steuerlich geltend? Ich vermute mal dein Ex-Mann?

    Außerdem verstehe ich nicht wieso ein Betrag aus der Anlage U zurückerstattet werden soll? Hat er etwa für das gesamte Jahr 2005 die Unterhaltszahlungen an dich steuerlich abgesetzt und diese sind jedoch nur 3 Monate lang geflossen?

    Wenn dein Ex-Mann etwas für seine "Unterlagen" benötigt, dann schreibe ihm ein formloses Blatt auf dem du ihm bestätigst, wann du wieviel von ihm im Jahre 2005 an Ehegattenunterhalt erhalten hast und lege eine Kopie deiner neuen Heiraturkunde dazu....
    So kann das Finanzamt sehen inwieweit dein Ex-Mann dir verpflichtet war nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Wenn er natürlich den steuerlichen Vorteil der Anlage U für das komplette Jahr 2005 eingesetzt hat, so obliegt es ihm ganz allein diesen steuerlichen Vorteil an das Finanzamt zurückzuzahlen. Eine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse aus deiner neuen Ehe gehen deinen Ex-Mann nichts an.

    Vorsorglich solltest du bitte prüfen, ob es für dich die Möglichkeit gibt die Zustimmung zur Anlage U beim Finanzamt deines Ex-Mannes zu widerrufen, denn mit der Unterschrift hattest du ihm die Erlaubnis erteilt, dass er die Unterhaltszahlungen an dich steuerlich absetzen darf und du unter Umständen die nachehelichen Unterhaltszahlung versteuern musst...ich weiß nicht, ob du dir darüber von Anfang im Klaren warst??

    LG
    die Minniemaus

  3. User Info Menu

    AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Liebe Minniemaus,

    Marie hat - um höheren Unterhalt zu bekommen - ihrem Mann die Anlage U unterschrieben. Dadurch kann ihr Mann bis zu einer Höhe von 13800€ den Unterhalt absetzen. Im Gegenzug muss sie den Unterhalt versteuern; diese Mehraufwendungen hat wiederum ihr Mann ihr zu ersetzen. Da sie, wenn sie unterhaltsberechtigt ist, normalerweise ein niedrigeres Einkommen hat, gewinnen beide dadurch.

    Ich kenne den rechtlichen Rahmen in desem Sonderfall nicht. Es kann sein, dass sie ihr neues gemeinsames Einkommen offenlegen muss oder dass es nach einer Fiktivberechnung abgerechnet wird. Das würde sie wahrscheinlich benachteiligen.
    Ich vermute (weiß aber es aber nicht), dass sie, wenn sie Geld haben will, alles offenlegen muss.

    Marie Du kannst es auch auf sich beruhen lassen.


    Gruß Pi

  4. Inaktiver User

    AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Danke für eure Antworten!

    Minnimaus:
    ich weiß, dass ich meine Unterschrift zur Anlage U widerrufen kann - aber das Thema hat sich jetzt ja eh erledigt, da ich wieder verheiratet bin und keinen Ehegattenunterhalt mehr bekomme.

    Pi:
    ich habe die Anlage U nicht deshalb unterschrieben, weil ich deshalb höheren Unterhalt bekommen hätte. Das hat doch damit gar nix zu tun! Ich habe es unterschrieben, weil mein Ex dadurch einen Steuervorteil hatte - und ich entsprechend einen Steuernachteil. Ich habe also von dieser Regelung ÜBERHAUPT KEINEN Vorteil, nicht in einer einzigen Hinsicht! Deshalb verstehe ich auch nicht, warum du mir den Tipp gibst, es auf sich beruhen zu lassen!? So sieht es diese Regelung ja auch gar nicht vor - es ist eindeutig so, dass ich meinen Steuernachteil erstattet bekomme (zumal mein Ex dadurch ja sogar noch viel mehr Steuern gespart hat). Da zahle ich doch nicht noch was drauf!? Da wäre ich ja besser gefahren, ich hätte gar nix unterschrieben - eigentlich war das nur Nettigkeit meinem Ex gegenüber!

    Es ist ja auch nicht so, dass er nicht zahlen will - sondern dass ich mich frage, ob ich ihm gegenüber meine Einkünfte offenlegen MUSS!? Nicht, weil ich Geheimnisse oder überraschende Reichtümer hätte - sondern einfach, weil ich denke, dass es ihn nix angeht.

    Naja, ich werde mal beim Finanzamt anrufen.

  5. User Info Menu

    AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Marie, wenn Du durch die Anlage U keinen höheren Unterhalt bekommen hast, dann hat Dein Ex dich aber ordentlich hinters Licht geführt und Dein Anwalt Dich schlecht beraten.

    Nach Anlage U kann man(n) bis zu 1150€/Monat des Unterhalts steuerlich anrechnen (ich nenne der Einfachheit halber hier die Extremwerte). Das führt bei entsprechendem Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu einer Steigerung des Nettoeinkommens von über 500€/Monat. Von diesem Betrag wird die Steuer des Unterhaltsempfängers abgezogen (i.d.R. 50-100€/Monat) und um den Rest steigt das zu verteilende Einkommen. Es führt dazu, dass der Unterhalt um ca. 200-250€ steigt. Bei kleineren Summen ist es entsprechend weniger; aber tendenziell bleibt die Rechnung.

    Wie gesagt, ob und wie Du offenlegen musst, weiß ich nicht. Aber da Du durch die Anlage U auch nur gewonnen hast, habe Dir empfohlen, abschließend großzügig zu sein. Per saldo bist Du immer noch Gewinnerin. Wenn Dein Anwalt Dich nicht richtig beraten hat, dann nimm ihn in Regress.


    Gruß Pi

    P.S.

    Übrigens wie willst Du denn ermitteln und ihm mitteilen, wieviel Geld Dir zusteht, wenn Du Euer (d.h. das Bezugs-) Einkommen nicht offenlegen willst?
    Geändert von 3komma14159 (11.12.2006 um 21:29 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    ...hast du denn bei der Unterhaltsregelung nicht das Formular fürs Finanzamt unterzeichnet, daß dein Exmann für die Versteuerung deines Unterhaltes sorgt? Du bist doch immer noch sein Steuervorteil...

  7. Inaktiver User

    AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ...hast du denn bei der Unterhaltsregelung nicht das Formular fürs Finanzamt unterzeichnet, daß dein Exmann für die Versteuerung deines Unterhaltes sorgt? Du bist doch immer noch sein Steuervorteil...
    Das ist ein absolut unqualifizierter Kommentar.
    Er kann nach Anlage U lediglich vorab seine Vorauszahlung mindern. Aber die endgültige Steuer berechnet sich nach dem tatsächlich gezahlten Unterhalt.

    Zum weiteren Prozedere vgl. den Kommentar von 3,145...

  8. Inaktiver User

    AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ich habe die Anlage U nicht deshalb unterschrieben, weil ich deshalb höheren Unterhalt bekommen hätte. Das hat doch damit gar nix zu tun! Ich habe es unterschrieben, weil mein Ex dadurch einen Steuervorteil hatte - und ich entsprechend einen Steuernachteil. Ich habe also von dieser Regelung ÜBERHAUPT KEINEN Vorteil, nicht in einer einzigen Hinsicht! Deshalb verstehe ich auch nicht, warum du mir den Tipp gibst, es auf sich beruhen zu lassen!? So sieht es diese Regelung ja auch gar nicht vor - es ist eindeutig so, dass ich meinen Steuernachteil erstattet bekomme (zumal mein Ex dadurch ja sogar noch viel mehr Steuern gespart hat). Da zahle ich doch nicht noch was drauf!? Da wäre ich ja besser gefahren, ich hätte gar nix unterschrieben - eigentlich war das nur Nettigkeit meinem Ex gegenüber!
    Wenn du keine Vorteil daraus hattest, hättest du die Anlage U überhaupt nicht unterschreiben brauchen. Da gebe ich Pi recht.
    Unterhaltszahlungen bis 7.680 € hätte er auch als aussergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Zwar wird hiervon dein Einkommen über 624 € jährlich voll gegengerechnet. Ausserdem wirken aussergewöhliche Belastungen erst steuermindernd, wenn die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG überschritten ist.
    Aber das hätte dir ja egal sein können.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es ist ja auch nicht so, dass er nicht zahlen will - sondern dass ich mich frage, ob ich ihm gegenüber meine Einkünfte offenlegen MUSS!? Nicht, weil ich Geheimnisse oder überraschende Reichtümer hätte - sondern einfach, weil ich denke, dass es ihn nix angeht.
    Ihm deine Gehaltsabrechnungen zu schicken, bringt gar nichts. Damit kann er nichts anfangen. Es geht ja darum, dass er dir den Teil der Steuern erstattet, der auf den Unterhalt entfällt. Dies kann man erst mit dem Steuerbescheid ermitteln.
    Teile deinem Ex deinen Steuersatz aus dem Bescheid mit. Notfalls schick ihm eine Kopie des Bescheides, wo du alles schwärzt bis auf "zu versteuern nach der Splittingtabelle mit x,xxxx %". Dann kann er den auf den Unterhalt entfallenen Steueranteil leicht ermitteln.

  9. User Info Menu

    verwirrt AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Hallo!

    Bin gerade zufällig hierher geraten und kann, wegen steuerlicher Ahnungslosigkeit, nichts dazu beitragen.

    Allerdings fällt mir da eine Frage ein, die mir bestimmt jemand beantworten kann:

    Ich habe auch die Anlage U für meinen Ex-Mann unterschrieben. Wie ich gerade herausgelesen habe, stimmt es, dass damit mein Ex-Mann den Unterhalt absetzen kann und ich meinen Erhalt versteuern muß.

    Mein Ex-Mann zahlt mir daraufhin meine Steuernachzahlungen.

    Meine Frage: Ist das nun positiv oder negativ zu werten? Habe ich Nachteile durch die Unterschrift in Anlage U?

    Ich habe echt keinen blassen Schimmer.

  10. User Info Menu

    AW: Anlage U ... bitte um Hilfe !

    Liebe Esmara,

    da Du normalerweise einen niedrigeren Steuersatz zu zahlen hast als er, steigt sein Nettoeinkommen, das Basis für die Unterhaltsberechnung ist. So habt Ihr beide mehr Geld.

    Gruß Pi

    P.S. Wenn Du nicht unterschreibst, dann kann er Dir das nicht ersparte Geld vom Unterhalt abziehen, d.h. Du hast weniger und er soviel wie er hätte, wenn Du die Anlage unterschrieben hättest (nach Auskunft meines Anwalts).
    Geändert von 3komma14159 (29.01.2007 um 20:15 Uhr)

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •